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Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut #14036 17.11.2011 15:43
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edharry Offline OP
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Es geht um eine Baumarkt-Kette mit 80 Filialen. Die Gefahrgutbeauftragten (2) sitzen in der Firmenzentrale und es ist angedacht, dass sie die verantwortlichen Personen (sprich Marktleiter und Warengruppenleiter) in jedem Markt alle zwei Jahre schulen. Muss auch jeder "normaler" MA, der mit Gefahrgütern umgehen muss, unterwiesen werden? Wie oft soll diese Unterweisung durchgeführt werden?
Für Ihre Hilfestellung im Voraus vielen Dank.

Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut [Re: edharry] #14037 17.11.2011 15:54
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GG1 Offline
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Muss auch jeder "normaler" MA, der mit Gefahrgütern umgehen muss, unterwiesen werden? Wie oft soll diese Unterweisung durchgeführt werden?


Hallo edharry,

natürlich müssen diese Personen unterwiesen werden, siehe 1.3 ADR. Beim Turnus gibt es hier keine exakte Vorgabe, es heißt nur "regelmäßig", um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.

Grüße
GG1

Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut [Re: GG1] #14038 17.11.2011 16:08
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Willi_Pape Offline
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Hallo,
da sich das ADR alle 2 Jahre ändert, sollte dies Unterweisung meiner Meinumg nach auch mindestens alle 2 Jahre sein.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut [Re: Willi_Pape] #14039 17.11.2011 16:12
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edharry Offline OP
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Und zusätzlich vor Aufnahme der Beschäftigung

Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut [Re: Willi_Pape] #14040 17.11.2011 16:34
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Hallo,

stimme ich grundsätzlich zu. Wenn sich aber die auf die konkrete Tätigkeit bezogenen Teile der Vorschriften nicht ändern, sehe ich das nicht so eng.

Grüße
GG1

Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut [Re: GG1] #14041 18.11.2011 10:43
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Willi_Pape Offline
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Hallöchen,
hoffentlich sieht die Ordnungsbehörde im Fall der Fälle das dann genauso wie Du!!!!!
Wenn sich im ADR in den Teilen die dich betreffen nicht ändert, brauchst du dann auch keine neue Prüfung vor der IHK???


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut [Re: Willi_Pape] #14042 18.11.2011 11:04
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Hallo,

doch, die brauche ich. Aber das ist auch ausdrücklich vorgeschrieben (mal abgesehen davon, daß ich die nur alle 5 Jahre brauche, obwohl sich die Vorschriften alle 2 Jahre ändern...).

Grüße
GG1

Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut [Re: GG1] #14043 23.11.2011 20:05
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Magnum Offline
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Mit den Gefahrgütern "umgehen" heißt nicht automatisch, dass die entsprechenden Mitarbeiter auch mit der Beförderung zu tun haben. Insoweit sehe ich keine Schulungspflicht gemäß ADR.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut [Re: Magnum] #14044 23.11.2011 20:50
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Hallo Magnum,

nun, da sind wir dann bei der Abgrenzung Gefahrgut / Gefahrstoff. Gefahrgut = Transport und alle vorbereitenden / abschließenden Handlungen - Gefahrstoff = Umgang mit dem Stoff (umfüllen, bearbeiten, verarbeiten..., auch das innerbetriebliche Befördern - siehe Gefahrstoffverordnung). Aber auch gemäß Gefahrstoffverordnung ist eine Unterweisung der Mitarbeiter vorgeschrieben; wenn ich es richtig im Gedächtnis habe: einmal jährlich. Die Grenze zwischen Gefahrgut / Gefahrstoff ist sicherlich fließend; zumal, wenn man berücksichtigt, daß nicht jedes Gefahrgut auch Gefahrstoff ist - und umgekehrt.

Grüße
GG1


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