Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
#14036
17.11.2011 15:43
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edharry
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Es geht um eine Baumarkt-Kette mit 80 Filialen. Die Gefahrgutbeauftragten (2) sitzen in der Firmenzentrale und es ist angedacht, dass sie die verantwortlichen Personen (sprich Marktleiter und Warengruppenleiter) in jedem Markt alle zwei Jahre schulen. Muss auch jeder "normaler" MA, der mit Gefahrgütern umgehen muss, unterwiesen werden? Wie oft soll diese Unterweisung durchgeführt werden? Für Ihre Hilfestellung im Voraus vielen Dank.
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Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
[Re: edharry]
#14037
17.11.2011 15:54
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GG1
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Muss auch jeder "normaler" MA, der mit Gefahrgütern umgehen muss, unterwiesen werden? Wie oft soll diese Unterweisung durchgeführt werden?
Hallo edharry, natürlich müssen diese Personen unterwiesen werden, siehe 1.3 ADR. Beim Turnus gibt es hier keine exakte Vorgabe, es heißt nur "regelmäßig", um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen. Grüße GG1
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Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
[Re: GG1]
#14038
17.11.2011 16:08
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Willi_Pape
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Hallo, da sich das ADR alle 2 Jahre ändert, sollte dies Unterweisung meiner Meinumg nach auch mindestens alle 2 Jahre sein.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
[Re: Willi_Pape]
#14039
17.11.2011 16:12
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edharry
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Und zusätzlich vor Aufnahme der Beschäftigung
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Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
[Re: Willi_Pape]
#14040
17.11.2011 16:34
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GG1
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Hallo,
stimme ich grundsätzlich zu. Wenn sich aber die auf die konkrete Tätigkeit bezogenen Teile der Vorschriften nicht ändern, sehe ich das nicht so eng.
Grüße GG1
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Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
[Re: GG1]
#14041
18.11.2011 10:43
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Willi_Pape
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Hallöchen, hoffentlich sieht die Ordnungsbehörde im Fall der Fälle das dann genauso wie Du!!!!! Wenn sich im ADR in den Teilen die dich betreffen nicht ändert, brauchst du dann auch keine neue Prüfung vor der IHK???
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
[Re: Willi_Pape]
#14042
18.11.2011 11:04
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Hallo,
doch, die brauche ich. Aber das ist auch ausdrücklich vorgeschrieben (mal abgesehen davon, daß ich die nur alle 5 Jahre brauche, obwohl sich die Vorschriften alle 2 Jahre ändern...).
Grüße GG1
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Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
[Re: GG1]
#14043
23.11.2011 20:05
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Magnum
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Mit den Gefahrgütern "umgehen" heißt nicht automatisch, dass die entsprechenden Mitarbeiter auch mit der Beförderung zu tun haben. Insoweit sehe ich keine Schulungspflicht gemäß ADR.
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Mitarbeiter-Unterweisung Gefahrgut
[Re: Magnum]
#14044
23.11.2011 20:50
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GG1
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Hallo Magnum,
nun, da sind wir dann bei der Abgrenzung Gefahrgut / Gefahrstoff. Gefahrgut = Transport und alle vorbereitenden / abschließenden Handlungen - Gefahrstoff = Umgang mit dem Stoff (umfüllen, bearbeiten, verarbeiten..., auch das innerbetriebliche Befördern - siehe Gefahrstoffverordnung). Aber auch gemäß Gefahrstoffverordnung ist eine Unterweisung der Mitarbeiter vorgeschrieben; wenn ich es richtig im Gedächtnis habe: einmal jährlich. Die Grenze zwischen Gefahrgut / Gefahrstoff ist sicherlich fließend; zumal, wenn man berücksichtigt, daß nicht jedes Gefahrgut auch Gefahrstoff ist - und umgekehrt.
Grüße GG1
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