Hilfe!!! Student bittet Profis um Rat.
#1407
27.01.2004 01:15
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Anonym
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Anonym
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Guten Tag.
Gleich vorab: ich bin nicht sehr mit der Thematik der Gefahrguttransporte vertraut, muss aber im Rahmen meiner Diplomarbeit u.a. eine Funktion programmieren, die automatisch anhand der Tabelle 3.2 A , der UN-Nummer und der Tankcodierung feststellt, ob ein Tankauflieger für den Transport eines flüssigen Gefahrguts geeignet ist. Am besten gleich ein Beispiel:
Wir haben einen V2-Stahl-Auflieger mit der Tankcodierung L4BH. Es gelten außerdem die Sondervorschriften TE1 und TE19 (Punkt 9.6 Zulassungsbescheinigung für TKW).
Auf der anderen Seite haben wir ein Produkt mit der UN-Nummer 1824 (Natronlauge 50%) für welches die Sondervorschrift TP2 (Spalte11 Tabelle 3.2. A ) gilt mit der minimalen Tankcodierung L4BN (Spalte 12).
Heißt es nun, dass der Auflieger die Natronlauge transportieren darf, da L4BH > L4BN ist oder darf er das nicht, weil TP2 nicht auf der Zulassungsbescheinigung des Aufliegers angegeben?
Lässt es sich überhaubt auf diese Weise automatisch feststellen oder muss man den Wortlaut der Sonderregelungen kennen?
Ich bin für jeden Rat sehr dankbar. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
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Re: Hilfe!!! Student bittet Profis um Rat.
#1408
27.01.2004 08:54
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
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Hallo namenloser Student, ich finde Deinen Einstiegssatz schon toll. "Ich habe zwar keine Ahnung, soll aber darüber eine Diplomarbeit schreiben!!!! " (SCHERZ) Nun aber zu Deinen Fragen. Bei Deinem Stoff handelt es sich um UN 1824 Natriumhyroxidlösung mit dem Klassifizierungscode C5 (Spalte 3b der Tabelle im Teil 3 ADR). Wenn Du nun im Unterabschnitt 4.3.4.1.2 des ADR nachsiehst, kannst Du anhand der Tankcodierung, der Klasse und des Klassifizierungscodes nachsehen welcher Tank alternativ zugelassen ist. Dein Tank mit der Codierung L4BH ist zugelassen. Nun zu Deiner Frage nach den Sondervorschriften. Die Vorschrift TE und TP haben überhaupt nichts miteinander zu tun. TE wird im Abschnitt 6.8.4 ADR behandelt und sagt aus, welche Ausrüstung der Tank benötigt. Das Kürzel TP hingegen wird im Abschnitt 4.2.5.3 erläutert und sagt was über den Befüllungsgrad des Tanks aus. Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben und verbleibe,
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Hilfe!!! Student bittet Profis um Rat.
[Re: Willi_Pape]
#1409
27.01.2004 22:04
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Anonym
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
In meiner Diplomarbeit geht es eher um Tourenplanungsprobleme. Ich entwickle einen Teil eines Systems für Disponenten, welches ihnen die Dispositionsentscheidungen erleichtert. Da es im praktischen Teil um Gefahrguttransporte geht, muss ich mich nun mit dem komplexen ADR-Regelwerk auseinandersetzen.
Ich hoffe, dass es eine einfache Regel gibt, wie man feststellen kann (und auch dem Computer beibringen kann), ob ein Auflieger für den Transport eines Gefahrguts geeignet ist. Die Informationen, die das System hat, sind:
Tankcodierung gem. 4.3.3.1 ADR (Punkt 9.5 Zulassungsbescheinigung des TKW)
Sondervorschriften gem. 6.8.4 ADR (Punkt 9.6. Zulassungsbescheinigung des TKW)
Die UN-Nummer des Stoffs.
Meine Frage war: Ist es möglich, ohne die Kenntnis des Wortlauts der verschiedener Sonderregelungen des ADR zu sagen, ob ein Auflieger für den Transport eines bestimmten Gefahrguts zugelassen ist? Ist es ausreichend, die in der Tankhierarchie minimale Tankcodierung zu ermitteln und diese mit der Tankcodierung des Aufliegers zu vergleichen (wie Sie es mir in Ihrer Antwort vorgeführt haben) oder muss man zusätzlich etwas beachten?
Am besten wieder an einem Beispiel: Ich habe einen Auflieger aus dem oberen Beispiel (V2 Stahl, L4BH). In der Zulassungsbescheinigung sehe ich auch unter 9.6, dass der Auflieger für die Sonderregelungen TE1 und TE19 gerüstet ist. Ich möchte jetzt gerne den Auflieger für den Transport des Stoffs mit der UN-Nr 1832 einsetzen. Ich stelle jetzt mit Hilfe der Tabelle fest, dass die Codierung des Aufliegers ausreichend ist (gefordert wird L4BN). Kann ich mich damit zufrieden geben oder muss ich zusätzlich z.B. die Spalte 11 beachten? Dort sind die Sondervorschriften TP2 und TP12 aufgeführt. Unter TP12 steht, dass der Stoff stark ätzend auf Stahl wirkt. Kann ich den Auflieger trotzdem einsetzen, obwohl seine Wände aus Stahl sind? Was ist mit den Sonderregelungen in der Spalte 13? Die stellen ja auch weitere Anforderungen an den Auflieger? Oder sind diese bereits in der Tankcodierung berücksichtigt?
Ich weiss, ich stelle zu viele Fragen. Aber es ist für mich fast unmöglich, ohne die praktische Erfahrung aus dem ADR schlau zu werden.
Gruß an alle,
Alexander Rieger
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Re: Hilfe!!! Student bittet Profis um Rat.
[Re: Willi_Pape]
#1410
28.01.2004 21:04
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Anonym
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Anonym
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Das habe ich in einem der Beiträge in diesem Forum gefunden:
"Es wurde festgestellt, dass die Tank-Codierung an sich eine gute Sache ist. Zusätzlich sind Angaben über den Tank-Werkstoff und die verwendeten Dichtungsmaterialien erforderlich, damit der Befüller entscheiden kann, ob Materialverträglichkeit gegeben ist. "
Bedeutet dies, dass die Tankcodierung nur begrenzt etwas über die Eignung eines Aufliegers für den Transport bestimmter Gefahrgüter aussagt und man zusätzlich noch die Materialverträglichkeit zwischen Gefahrgut und Tankwänden bzw. Dichtungen prüfen muss? Gibt es dafür Vorschriften im ADR?
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Hilfe!!! Student bittet Profis um Rat.
#1411
29.01.2004 12:42
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Willi_Pape
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Hallo Alexander, die Tankcodierung hat mit der Verträglichkeit des Stoffes überhaupt nichts zu tun. Um zu überprüfen ob ich einen bestimmten Stoff in einem bestimmten Tank transportieren darf, nutzen mir die Tankcodierung und die dazugehörigen Sondervorschriften nichts. Es gibt aber für jede Zulassungsbescheinigung eine dazugehörige Ladeliste. Beispiel: Ich habe die Stoffe UN 1789 Chlorwasserstoffsäure 8 II und UN 1832 Schwefelsäure gebraucht, 8 II Beide Stoffe haben identische Tankanforderungen gemäß der Tabelle Teil 3 ADR. Aber Chlorwasserstoffsäure darf ich nur in gummierten Tanks transportieren. Das geht allerdings nicht mehr aus der Zulassungsbescheinigung hervor. Die Vorschrift, die besagt das der Werkstoff des Tanks nicht mit dem zu transportierenden Stoff reagieren darf, steht im Unterabschnitt 6.8.2.1.9 ADR
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Hilfe!!! Student bittet Profis um Rat.
[Re: Willi_Pape]
#1412
29.01.2004 15:28
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Anonym
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Vielen Dank für Ihre Erklärung Herr Pape,
Langsam wird mir die ganze Sache etwas verständlicher. Allerdings bleibt mir bisher trotzdem unklar, wozu man ADR und die Tankcodierung überhaupt braucht , wenn man anhand der Ladeliste eines jeden Aufliegers feststellen kann, was man transportieren darf und was nicht?
Liebe Grüße,
Alexander
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