Höchstzulässiger Füllungsgrad
#14138
07.12.2011 15:27
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DJSMP
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Bei meinem Kunden werden Tanks mit Natriumhydrogensulfid-Lösung, eingestuft als UN 2683, 8 (3, 6.1), II beladen.
Auf Grund des Preisdrucks in der Branche tauchte nun die Frage nach dem höchstzulässigen Füllungsgrad auf. Bisher war pauschal bei 90% Schluss.
Es gibt hier ein Problem mit der Berechnung nach der Formel gemäß 4.3.2.2 ADR. Laut Aussage des Kunden würde sich die Dichte bei 50°C, die ich für die Berechnung von Alpha benötige, nicht bestimmen lassen, da der Stoff hier bereits beginne, zu sieden. Da ich mit meinen mageren chemischen Kenntnissen beste Voraussetzungen für dieses Problem habe, würde ich die Frage gern mal in die Runde werfen.
Wie würdet ihr den höchstzulässigen Füllungsgrad berechnen bzw. angeben, wenn sich die Dichte bei 50°C nicht bestimmen lässt? Könnte man ne Ersatzformel z.B. für den IBC ansetzen? Sicherheitsgedanke steht natürlich immer an erster Stelle!
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Re: Höchstzulässiger Füllungsgrad
[Re: DJSMP]
#14139
07.12.2011 15:59
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HolgerT
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Mit UN2672 Ammoniaklösung (> 20 %) haben wir genau das gleiche Problem und ziehen uns auf die 90 % Füllungsgrad zurück.
Gruß Holger
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Re: Höchstzulässiger Füllungsgrad
[Re: DJSMP]
#14140
08.12.2011 12:45
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Guten Morgen,
irgendwie passen UN-Nummer und Stoffname nicht zusammen...
bei UN 2683 sollte es AMMONIUMSULFID, LÖSUNG sein. (Die GESTIS-Stoffdatenbank bietet Dichte 0,997/20°C an.)
Natriumhydrogensulfit, Lösung wäre: Klasse 8, UN 2693, HYDROGENSULFIT, WÄSSERIGE LÖSUNG, N.A.G. (Dichte: 1,34 für 39%ige Lösung, GESTIS).
Natriumhydrogensulfid, hydratisiert: UN 2949 Natriumhydrogensulfid: UN 2318
Gruß Forenseeker
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Re: Höchstzulässiger Füllungsgrad
[Re: DJSMP]
#14141
08.12.2011 18:00
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Guten Tag nochmal,
wenn der höchstzulässige Füllungsgrad vom Befüller nicht angegeben werden kann und der Fahrzeugführer den Tank selbst befüllt sind bei flüssigen Stoffen höchstens 90% zulässig. (vgl.GGVSEB §28, Nr.3)
Ich denke die 90% sollten hier auch eingehalten werden, wenn der Befüller - und nicht der Fahrzeugführer - befüllt, auch wenn in GGVSEB §23(1) Nr.5 dies nicht ausdrücklich so angegeben ist.
Gruß Forenseeker
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Re: Höchstzulässiger Füllungsgrad
[Re: forenseeker]
#14142
20.12.2011 18:01
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DJSMP
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Guten Morgen,
irgendwie passen UN-Nummer und Stoffname nicht zusammen...
bei UN 2683 sollte es AMMONIUMSULFID, LÖSUNG sein. (Die GESTIS-Stoffdatenbank bietet Dichte 0,997/20°C an.)
Natriumhydrogensulfit, Lösung wäre: Klasse 8, UN 2693, HYDROGENSULFIT, WÄSSERIGE LÖSUNG, N.A.G. (Dichte: 1,34 für 39%ige Lösung, GESTIS).
Natriumhydrogensulfid, hydratisiert: UN 2949 Natriumhydrogensulfid: UN 2318
Gruß Forenseeker Hallo Forenseeker, du hast natürlich vollkommen recht. Es ist AMMONIUMSULFID, LÖSUNG. Wenn man an einem Tag zu viel Chemie veranstaltet, kommt man leicht durcheinander <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
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Re: Höchstzulässiger Füllungsgrad
[Re: forenseeker]
#14143
20.12.2011 18:02
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Guten Tag nochmal,
wenn der höchstzulässige Füllungsgrad vom Befüller nicht angegeben werden kann und der Fahrzeugführer den Tank selbst befüllt sind bei flüssigen Stoffen höchstens 90% zulässig. (vgl.GGVSEB §28, Nr.3)
Ich denke die 90% sollten hier auch eingehalten werden, wenn der Befüller - und nicht der Fahrzeugführer - befüllt, auch wenn in GGVSEB §23(1) Nr.5 dies nicht ausdrücklich so angegeben ist.
Gruß Forenseeker Und danke auch dafür, die 90 % hatte ich bisher auch ansetzen lassen. Aber der Kunde drückt halt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
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Re: Höchstzulässiger Füllungsgrad
[Re: DJSMP]
#14144
30.12.2011 15:49
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Wenn man an einem Tag zu viel Chemie veranstaltet, kommt man leicht durcheinander <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> [/quote]
...aber das ist ja das Schöne an der Chemie: wenn man alles ordentlich durcheinander bringt, entsteht ja manchmal wieder etwas ganz Ordentliches. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gruß Forenseeker
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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