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Zusammenladeverbot 1.4G vs. LQ #14152 09.12.2011 20:13
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ARK Offline OP
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Hallo Leute,

Feuerwerk - und damit 1.4G - lässt mal wieder grüßen.
Nun taucht die Frage auf, ob das Zusammenladeverbot für Güter der Klasse 1 auch in Hinsicht auf LQ gilt.
Gemäß 7.5.2.1 ist die Zusammenladung von 1.4G mit allen anderen Gefahrgutklassen verboten. Da dies grundsätzlich unabhängig von der Menge gilt, sollte es auch für LQ (EQ) gelten. Zumal die Tabelle in 7.5.2.1 LQ nicht ausdrücklich zulässt. Also: Zusammenladeverbot
In 3.4.1 (ADR 2011) ist im Buchstabe g) die 7.5.2 aber NICHT genannt. Also gilt dieser Abschnitt des ADR für die Beförderung von LQ nicht. ADR 2009 geht da ja sogar noch weiter und nimmt alle anderen Kapitel des ADR aus, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen LQ-Nummer erfüllt sind. Also: KEIN Zusammenladeverbot.

Entweder stehe ich irgendwie auf der Leitung - oder da ist tatsächlich ein Widerspruch in sich. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Mit freundlichen Grüßen
ARK
Re: Zusammenladeverbot 1.4G vs. LQ [Re: ARK] #14153 11.12.2011 17:05
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Gerald Offline
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Hallo,
unter 7.5.2 steht "Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln dürfen nicht zusammen in ein Fahrzeug oder einen Container verladen werden, sofern die Zusammenladung nicht gemäß nachstehender Tabelle auf der Grundlage der angebrachten Gefahrzettel zugelassen ist."
Das heist, das Zusammenladeverbot ist immer zu beachten, auch bei Nutzung von Unterabschnitt 1.1.3.6, wo der Absatz 7.5.2 auch nicht genannt ist und Kapitel 3.4 sowie 3.5.
Bei dem Unterabschnitt 1.1.3.6, Kapitel 3.4 und Kapitel 3.5 geht es in erster Linie um Erleichterungen bei der Beförderung, was aber nicht mit dem Zusammenladeverbot nach 7.5.2 zu tun hat.
Noch ein kleiner Hinweis zu Feuerwerkskörpern 1.4G, die sind Beförderungskategorie 2 und damit sind nur 333 kg NEM frei, das sind z.B ca. 3 Paletten (hab ich mal für die Ausbildung ausgerechnet). Bei Überschreitung braucht der Fahrzeugführer den Aufbaukurs Klasse 1 zusätzlich zum Basiskurs.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Zusammenladeverbot 1.4G vs. LQ [Re: ARK] #14154 12.12.2011 10:05
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Winklhofer Offline
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Hallo ARK,

so ist es. Eine Zusammenladung von begrenzten Mengen (LQ) nach Kapitel 3.4 ADR mit Gefahrgut der Unterklasse 1.4G auf einem Fahrzeug ist in der Tat zulässig. Das geht aus 3.4.1 g) ADR und aus 7.5.2.1 ADR hervor. 7.5.2.1 ADR spricht von Gefahrzetteln, die bei LQ nicht vorhanden sind und 3.4.1 g) ADR enthält den UA 7.5.2.1 ADR nicht.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Zusammenladeverbot 1.4G vs. LQ [Re: ARK] #14155 12.12.2011 14:50
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Gerald Offline
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Hallo,
ich ziehe meine Beitrag bis auf den "kleinen Hinweis" zurück, da ich Bezettelung mit Kennzeichnung verwechselt habe.
Man sollte immer genau lesen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

So sollte es Richtig sein:
Unter 7.5.2 steht "Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln ...)
Und da es sich bei Versandstücken nach Kapitel 3.4 oder 3.5 um Kennzeichnungen handelt, besteht kein Zusammenladeverbot, wenn diese mit Gütern der Klasse 1.4G auf einen Fahrzeug zusammengeladen werden sollen.

Nur bei Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6, wo der Absatz 7.5.2 auch nicht genannt ist, ist das Zusammenladeverbot einzuhalten, da diese ja nach Kapitel 5.2 bezettelt sind.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 13.12.2011 16:06.
Re: Zusammenladeverbot 1.4G vs. LQ [Re: Winklhofer] #14156 12.12.2011 17:41
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ARK Offline OP
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Antwort auf
in der Tat zulässig. 7.5.2.1 ADR spricht von Gefahrzetteln, die bei LQ nicht vorhanden sind


Hallo Alfred,

Danke. Auf den Trichter, das an den Begrifflichkeiten "Gefahrzettel (nicht begrenzte Mengen)" und "Kennzeichnung (begrenzte Mengen)" festzumachen, bin ich in der Tat nicht gekommen.
(Manchmal ist die ADR aber auch zu blöde. Kann man das nicht deutlicher reinschreiben? *grummel*)


Mit freundlichen Grüßen
ARK
Re: Zusammenladeverbot 1.4G vs. LQ [Re: ARK] #14157 12.12.2011 20:13
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gg-freak Offline
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Hallo Ark,

ein kleiner Hinweis für das ADR 2013. Da soll nämlich ein Zusammenladeverbot mit LQ-Versandstücken und allen Versandstücken mit einem Zettel nach Muster 1... eingeführt werden. Allerdings ist nach derzeitigem Stand der Zettel nach Muster 1.4 davon ausgenommen.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Zusammenladeverbot 1.4G vs. LQ [Re: gg-freak] #14158 15.12.2011 15:32
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Winklhofer Offline
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Hallo Ark,

das ist richtig und wird in Unterabschnitt 7.5.2.4 auftauchen. Ausdrücklich ausgenommen ist dabei die gesamte Unterklasse 1.4.
Damit ändert sich bezüglich dieses Falles ab 2013 gar nichts.

Beste Grüße
Alfred Winklhofer


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