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Auswahl Verpackung #14159 12.12.2011 12:02
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Stefan Witten Offline OP
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Frage was darf an Gefahrgut in ein Kunststofffass UN 1H1 /Y1.9/200/11....

Muss vor der Erstbefüllung für jeden Stoff / UN Nummer erst mal eine schriftliche Anfrage bein Hersteller mit schriftlicher Freigabe für den Stoff erfolgen ?

Oder so weit mir bekannt , wird bei der Zulassung der Verpackungen standardisierte Testflüssigkeiten verwendet für Falltest etc.

Kann aus der Verwendung von white spirit (Terpentinersatz )für diese Tests auch eine rechts sichere Eignung für UN 1202 Diesel / Heizöl für das Kunststofffass abgeleitet werden ?

gruß Stefan Dierich

Re: Auswahl Verpackung [Re: Stefan Witten] #14160 12.12.2011 14:40
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Frage was darf an Gefahrgut in ein Kunststofffass UN 1H1 /Y1.9/200/11....

Das ist der falsche Ansatz.
In Kapitel 3.2 stehen die Stoffe und Gegenstände, welche nach ADR befördert werden dürfen und in Spalte 8 steht die Verpackungsanweisung, und unter diesem Code findest DU im Abschnitt 4.1.4 nähere Erläuterungen. In Spalte 9a sind Sondervorschriften, welche auch beachtet werden müssen, die Erläuterungen stehen ebenfalls im Abschnitt 4.1.4 bei dem jeweiligen Verpackungscode.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auswahl Verpackung [Re: Stefan Witten] #14161 12.12.2011 17:22
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Guten Tag,

vor Verwendung einer Verpackung ist gemäß 4.1.1.2 ADR die Verträglichkeit mit dem Füllgut sicherzustellen.
Für Kunststoffverpackungen aus PE kann die Verträglichkeit auch gemäß 4.1.1.19 ADR nachgewiesen werden("Assimilierung").
Laut Assimilierungsliste ist UN1202 als Standardflüssigkeit "Kohlenwasserstoffgemisch" (White Spirit)zugeordnet, d.h. , bei bestandener Bauartprüfung mit diesem kann auch von einer Eignung für UN1202 ausgegangen werden. Aber die Experten von der BAM können das viel besser erklären!
BAM
Ein Blick in den Zulassungsschein für die Verpackung hilft sicher auch noch weiter.

Gruß
Forenseeker

Re: Auswahl Verpackung [Re: forenseeker] #14162 15.12.2011 10:52
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

die chemische Verträglichkeit nach der Assimilierungsliste 4.1.1.19 ADR ist die eine Sache.
Weiterhin ist bei der Auswahl der Verpackung zu prüfen, ob die Bedingungen von 4.1.1.10 ( Innendruckfestigkeit ) ADR erfüllt sind.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Auswahl Verpackung [Re: forenseeker] #14163 19.12.2011 02:39
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Stefan Witten Offline OP
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Erstmal Danke für die Mühe .

Laut Tabelle A gilt für UN 1202 Dieselkraftstoff die Verpackungsvorschrift P001 die besagt das Kunststofffässer UN 1H1 200 Liter geeignet sind.

Beim BAM in Berlin online noch nichts gefunden.

Auf den Fäsern steht UN 1H1 / Y 1.1 / 200 / 11
A / PA - 03 / 39156 / SIC

Warscheinlich im Ausland getestet und zugelassen .

Muss ich denn das alles prüfen ? Oder kann ich einfach nach Verpackungsvorschrift P001 gehen ?

Wenn UN 1H1 draufsteht , muss das Fass doch vollumfänglich nach P001 einsatzfähig sein ? Zulassung ?

Dampfdruckkurve und Durchdünstung wären bei Benzin und Aceton warscheinlich problematisch aber nicht bei UN 1202.

gruß Stefan Dierich

gruß Stefan Dierich

Re: Auswahl Verpackung [Re: Stefan Witten] #14164 19.12.2011 17:02
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Auf den Fäsern steht UN 1H1 / Y 1.1 / 200 / 11
A / PA - 03 / 39156 / SIC


Kann es sein, das vor "A" noch ein "/", dann hätte das zur Folge, das die Fässer in Österreich zugelassen sind (6.1.3.1 f) "aus Zeichen des Staates, ...", dann müsste aber auf der Fass noch ein Zeichen, siehe 6.1.3.1 e), sein, aus dem der Herstellungsmonat hervorgeht, da max. Verwendung nur 5 Jahre (4.1.1.15), außer wenn in Spalte 9a zusätzlich "PP81" steht, dann nur 2 Jahre.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.12.2011 17:25.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auswahl Verpackung [Re: Gerald] #14165 20.12.2011 01:04
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Stefan Witten Offline OP
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Ja die 11 steht für das Jahr 2011 der Herstellung , der Schrägstrich fehlt durch Zeilenumbruch ich gehe auch von der Prüfung in Austria aus . Die " Kunststoff Uhr " ist auch vorhanden mit dem Herstellungsmonat.

danke Gerald

Re: Auswahl Verpackung [Re: Stefan Witten] #14166 20.12.2011 12:18
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Guten Morgen,

dass die Zulassung in Österreich erfolgte sehe ich ebenso. Den Code "PA-03" habe ich auf Zulassungen gesehen, die vom Österreichischen Institut für Verpackungswesen ausgestellt waren. Demnach könnte "39156" die Zulassungsscheinnr. sein. Das Kürzel "SIC" bezeichnet den Hersteller/Zulassungsinhaber der Verpackung. Bei der BAM steht dieses Kürzel für die Fa. SICON, die mittlerweile mit der Fa. SIEPE "verbandelt" scheint.

Mit dem Druck sollte es kein Problem geben. Für Diesel/Heizöl (Dichte: 0,820-0,860) habe ich einen Dampfdruck <11 kPa bei 50°C gefunden. Gemäß 4.1.1.10.2 folgt: 200 kPa (Prüfdruck der Verpackung) + 100 kPa = 300 kPa. Davon 4/7 = ca. 171 kPa > 11 kPa.

Gruß
Forenseeker


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