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Gefahrgutbeauftragter im Lagereibetrieb. #14273 06.01.2012 10:30
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ralle-peters Offline OP
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Hallo,

ist es richtig, dass ein Gefahrgutbeauftragter nur alle 5 Jahre eine Schulung besuchen muss, oder gibt es einen expliziten Gesetzestext, der eine häufigere Fortbildung/Auffrischung vorschreibt?

Danke für Antworten.

Re: Gefahrgutbeauftragter im Lagereibetrieb. [Re: ralle-peters] #14274 06.01.2012 12:14
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stefang Offline
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Hallo,

das ist in §4 GbV klar geregelt:
"Der Schulungsnachweis wird mit den Mindestangaben nach Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre und kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn der Betroffene eine Prüfung nach § 6 Absatz 4 mit Erfolg abgelegt hat."

Genaugenommen muss man für die Verlängerung gar keine Schulung besuchen, nur die Prüfung bestehen.


Viele Grüße
Stefan
Re: Gefahrgutbeauftragter im Lagereibetrieb. [Re: stefang] #14275 06.01.2012 13:20
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ralle-peters Offline OP
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So habe ich das auch verstanden. Wundere mich halt nur wegen der Tatsache, dass sich das Gefahrgutrecht ja relativ häufig ändert und das Thema dadurch eine ganz eigene Brisanz hat. Aber okay...

Re: Gefahrgutbeauftragter im Lagereibetrieb. [Re: ralle-peters] #14276 06.01.2012 15:18
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Kay Schmauder Offline
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Hallo ralle-peters,

meiner Meinung nach reicht es nicht aus sein Wissen als Gefahrgutbeauftragter nur alle 5 Jahre prüfen zu lassen. Rechtlich ist dies vollkommen ausreichend und auch sinnvoll, dass die IHK'n alle 5 Jahre schauen ob eine Grundkenntnis überhaupt noch da ist, mehr ist das nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Wenn man sich nur auf das vorgeschriebene Minnimum begrenzt, hat man schnell verloren, wie du selber schon gesagt hast. Ergo sollte man selbst als Gb sehen, dass man das Thema ernst nimmt und sich selbst schult, bzw. an einigen Infoveranstaltungen teilnimmt bei Themen, die einem im Alltag betreffen könnten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Dazu ist auch so ein Forum eine äußerst praktische Einrichtung (Achtung Schleimspur <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> )denn hier kann man sich mit Experten austauschen bzw. Fragen in den Raum stellen bei denen man selbst nicht weiter kommt um den gordischen Knoten, den man im Kopf hat, zu lösen. Vor allen Dingen bekommt man hier die Sichtweisen von allen Seiten, sei's von der Seite der Kontrollorgane oder dem fahrenden Volk oder den IHK'n oder auch "Kollegen", die so was schon mal gehabt haben... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> und ... netten Menschen, die einen dann auch mit "Problemen" im fernen Ausland perfekt helfen (Grüße nach Florida)

Also, bleiben wir am Ball um den Transport gefährlicher Güter sicher ablaufen zu lassen... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgutbeauftragter im Lagereibetrieb. [Re: Kay Schmauder] #14277 06.01.2012 16:58
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ralle-peters Offline OP
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So sehe ich das auch, neben dem gesetzlich Vorgeschriebenen Schulungen bzw. Prüfungen besucht unser GGB einmal jährlich entsprechende Infoveranstlatungen. Ich wollte mich nur nochmal zwecks des gesetzlichen Rahmens absichern. Gerade bei Kundenvorgaben kann man dann immer auf das mindestmaß und das was darüber hinaus getan wird verweisen. Diesen Unterschied wollte ich absichern.
grüße


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