|
Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen)
#1434
03.02.2004 18:58
|
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 4
Meiers
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 4 |
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wir entsorgen leere Druckgaspackungen (UN 1950) nach LQ2. Nun stellt sich für uns die Frage ob noch immer die ADR Forderung (Sondervorschrift 190) gilt, dass der Deckel wieder aufgesetzt werden muss, bevor die Teile entsorgt werden können. Diese Regelung ist leider in der Praxis kaum durchsetzbar.
Gibts es hierzu Erfahrungen aus der Praxis. Für Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.
|
|
Re: Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen)
[Re: Meiers]
#1435
04.02.2004 09:01
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316 |
Hallöchen, bei UN 1950 Druckgaspackungen gilt noch die SV 190. Aber Sie schreiben doch, dass Sie leere ungereinigte Verpackungen der Klasse 2 transportieren. Die SV 190 gilt meines Erachtens nur für Druckgaspackungen im gefüllten Zustand. Das besagt auch schon der erste Satz der SV 190: "Druckgaspackungen sind mit einem Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren zu versehen......."
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
|
|
Re: Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen)
[Re: Meiers]
#1436
04.02.2004 13:11
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78
M.Brück
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78 |
Hallo Herr/Frau Meiers,
aus der Praxis heraus kann ich berichten, dass leere Druckgaspackungen in der Regel über die Ausnahme Nr. 20 GGAV entsorgt werden. Die enstprechende Verpackungsvorschrift findet man dann unter Punkt 2.11 der vg. Ausnahme.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
|
|
Re: Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen)
[Re: Willi_Pape]
#1437
21.04.2004 14:48
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Der Schutz gegen unbeabsichtigte Entleeren bezieht sich natürlich auch auf teilentleerte Spraydosen, bzw. nicht restenleerte Druckgaspackungen. Wären sie leer, wäre es ja kein Gefahrgut. Somit sollten alle Deckel und Ventile sorgfältig aufgehoben werden.
|
|
Re: Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen)
#1438
14.05.2004 18:35
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Wenn mich nicht alles täuscht, verbleibt technisch bedingt immer ein Rest in den Druckgaspackungen. Das heisst, es handelt sich um nicht restentleerte Gefässe. Diese sind als Gefahrgut anzusehen und auch so zu behandeln.
MfG Thomas Maul
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
|