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Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen) #1434 03.02.2004 18:58
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Meiers Offline OP
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,

wir entsorgen leere Druckgaspackungen (UN 1950) nach LQ2. Nun stellt sich für uns die Frage ob noch immer die ADR Forderung (Sondervorschrift 190) gilt, dass der Deckel wieder aufgesetzt werden muss, bevor die Teile entsorgt werden können.
Diese Regelung ist leider in der Praxis kaum durchsetzbar.

Gibts es hierzu Erfahrungen aus der Praxis. Für Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.

Re: Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen) [Re: Meiers] #1435 04.02.2004 09:01
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Willi_Pape Offline
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Hallöchen,
bei UN 1950 Druckgaspackungen gilt noch die SV 190. Aber Sie schreiben doch, dass Sie leere ungereinigte Verpackungen der Klasse 2 transportieren. Die SV 190 gilt meines Erachtens nur für Druckgaspackungen im gefüllten Zustand. Das besagt auch schon der erste Satz der SV 190: "Druckgaspackungen sind mit einem Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren zu versehen......."


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen) [Re: Meiers] #1436 04.02.2004 13:11
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M.Brück Offline
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Hallo Herr/Frau Meiers,



aus der Praxis heraus kann ich berichten, dass leere Druckgaspackungen in der Regel über die Ausnahme Nr. 20 GGAV entsorgt werden. Die enstprechende Verpackungsvorschrift findet man dann unter Punkt 2.11 der vg. Ausnahme.



Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen) [Re: Willi_Pape] #1437 21.04.2004 14:48
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Anonym
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Der Schutz gegen unbeabsichtigte Entleeren bezieht sich natürlich auch auf teilentleerte Spraydosen, bzw. nicht restenleerte Druckgaspackungen.
Wären sie leer, wäre es ja kein Gefahrgut.
Somit sollten alle Deckel und Ventile sorgfältig aufgehoben werden.

Re: Entsorgung Druckgaspackungen (leere Spraydosen) #1438 14.05.2004 18:35
A
Anonym
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Anonym
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A
Wenn mich nicht alles täuscht, verbleibt technisch bedingt immer ein Rest in den Druckgaspackungen.
Das heisst, es handelt sich um nicht restentleerte Gefässe. Diese sind als Gefahrgut anzusehen und auch so zu behandeln.

MfG Thomas Maul


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