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Be- und entladen von Gefahrgut #14372 17.01.2012 14:41
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stephanepn Offline OP
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Hallo Zusammen, in unserer Firma werden mehrmals wöchentlich Chemikalien von LKWs mit den Gabelstapler be- und entladen. Zu diesem Zweck haben wir in unserer Hallendurchfahrt eine extra eingerichtete Ladezone mit Sicherheitsabläufen in unsere Abwasseranlage. In dieser Zone können aber die LKW nur von Hinten be- und entladen werden! Hin und wieder kommt es vor das ein LKW von der Seite geladen werden muss. Die geschieht dann außerhalb der Halle, im Freien aber auf dem geteerten Parkplatz der Firma. Mein Chef meint nun dies sei nicht zulässig. Ich dürfe nur in der vorgesehenen Ladezone be- und entladen.
Meine Frage gibt es eine solche Regelung im ADR oder GGBefG ich denke nicht. Wenn ja dann Wo?
Ich kann mir vorstellen dass so etwas in dem Bebauungsplan bzw. in der Baugenehmigung der Firma steht. Aber das müsste er mir ja zeigen können.

Re: Be- und entladen von Gefahrgut [Re: stephanepn] #14373 17.01.2012 15:55
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Hagen Offline
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Das ist tatsächlich kein Gefahrgutproblem, sondern fällt in das Gebiet Gewässer- und Bodenschutz, je nach Stoffen auch Arbeitssicherheit. Die einschlägigen Vorschriften sind hier insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), evtl. auch die Betriebssicherheitsverordnung.
In der Baugenehmigung könnte dazu etwas stehen, muss aber nicht. WHG und VAwS sind dann trotzdem einzuhalten. Wenn Ihr die Fachkompetenz nicht im Haus habt, könntest Du einen VAwS-Sachverständigen fragen. Einfach mal googeln, wer bei Euch in der Nähe ist.
Gruß
Hagen


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