Das ist tatsächlich kein Gefahrgutproblem, sondern fällt in das Gebiet Gewässer- und Bodenschutz, je nach Stoffen auch Arbeitssicherheit. Die einschlägigen Vorschriften sind hier insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), evtl. auch die Betriebssicherheitsverordnung.
In der Baugenehmigung könnte dazu etwas stehen, muss aber nicht. WHG und VAwS sind dann trotzdem einzuhalten. Wenn Ihr die Fachkompetenz nicht im Haus habt, könntest Du einen VAwS-Sachverständigen fragen. Einfach mal googeln, wer bei Euch in der Nähe ist.
Gruß
Hagen