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Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: gg-freak] #14422 24.01.2012 07:48
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Paule Offline OP
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Ja klar, unter LQ könnte ich transportieren. Trifft nur für handelsübliche Gasflaschen und eben gerade Sauerstoff schon nicht zu...
Vielen Dank für die ausführliche Info!

Grüße
Paul

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: gg-freak] #14423 24.01.2012 08:54
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Udo Freitag Offline
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Hallo gg-freak.

toller Bericht. Eine Passage vestehe ich dennoch nicht. Du hast folgendes geschrieben:
"So werden offene bzw. bedeckte Fahrzeuge oder firmeneigene gedeckte Fahrzeuge ohne Belüftung und Kennzeichnung nicht tolleriert."

Ich dachte offene u. bedeckte Fahrzeuge wären auch ohne Belüftung o. Kennzeichnung zulässig oder wie soll ich die zusätzlichen Belüftungen in die Plane einarbeiten.

Gruß

Udo

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Udo Freitag] #14424 27.01.2012 13:30
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UBurkhard Offline
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Antwort auf
... wie soll ich die zusätzlichen Belüftungen in die Plane einarbeiten

Dazu gibt es bewährte Lösungen (Beispielbild).


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: gg-freak] #14425 27.01.2012 14:19
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GG1 Offline
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Antwort auf

Im Anhang findest du einen Artikel, den ich vor ein paar Monaten für die Zeitschrift "Flüssiggas Kompakt" geschrieben habe.


Hallo gg-freak,

da solltest Du vielleicht eine Richtigstellung in der Zeitschrift drucken lassen:

Die Größe der Belüftungsöffnungen wird in der TRG 280 mit mindestens 100 cm2 und nicht mit 10 cm2 vorgegeben.

Güße
GG1

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Udo Freitag] #14426 30.01.2012 15:56
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gg-freak Offline
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Ups, das ist mir noch gar nicht aufgefallen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Natürlich sind offene und bedeckte Fahrzeuge tolerierbar. Ich muss mir nochmal die Zeitschrift heraussuchen, ob es da so falsch steht. Danke für den Hinweis.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
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