Gibt es bei Einhalten der Mengengrenzen aus 1.1.3.6 Befreiungen für Sondervorschriften?
Konkret: Muss ich beim Transport von nur einer Flasche 50 Liter UN1072 (Sauerstoff, verdichtet) tatsächlich die Beförderungseinheit mit "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN" nach Sondervorschrift CV36 kennzeichnen?
Danke im Voraus! Grüße Paul
Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel
[Re: Paule]
#1441318.01.201215:50
Habe ich schon befürchtet. Danke! Heißt ja auch (da E0 und LQ0) dass ich bei einer 0,5l Kartusche UN1072 im 70m³ Sattelzug trotzdem davor warnen muss, dass dieser nicht belüftet ist.
Alle Mann in Deckung, hier kommt Sauerstoff...
Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel
[Re: Paule]
#1441519.01.201209:19
Wenn Ihr ein gedecktes Fahrzeug (Kofferaufbau) einsetzen wollt, ist die Kennzeichnung der Ladetüren mit dem Schild "Achtung keine Belüftung..." nicht ausreichend. Ein Kofferaufbau muss grundsätzlich bei der Beförderung von Gasen belüftet werden.
Im Anhang findest du einen Artikel, den ich vor ein paar Monaten für die Zeitschrift "Flüssiggas Kompakt" geschrieben habe.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel
[Re: gg-freak]
#1441820.01.201216:43
Und das gilt auch bei LQ? Nach dem Artikel heißt das für mich, dass ich eigentlich keine Chance habe mit Firmeneigenen unbelüfteten Kofferfahrzeugen mein entferntes Schwesterwerk ab und zu mal mit einer Flasche (50l) Stickstoff zu versorgen... (?)
Grüße Paul
Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel
[Re: Paule]
#1442023.01.201217:42
bei begrenten Mengen (LQ) - 3.4 ADR und freigestellten Mengen (EQ) - 3.5 ADR gilt diese Vorschrift (CV 36) überhaupt nicht, da Abschnitt 7.5.11 ADR bei diesen Vorschriften nicht anzuwenden ist.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel
[Re: Paule]
#1442123.01.201223:37
Für UN 1072 Sauerstoff verdichtet gilt LQ0/E0. Damit kannst du hier die Freistellung nicht in Anspruch nehmen. Für UN 1066 Stickstoff verdichtet gilt bei LQ-Transporten max. 120 ml je Innenverpackung und max 30 kg je Versandstück. In der Spalte 7b aus Kapitel 3.2 ist für Stickstoff der Code E1 angegeben. Also max 30 ml je Innenverpackung und max. 1000 ml je Außenverpackung. Bei dem von dir beschreibenen Sachverhalt (1 Sauerstoffflasche mit 50 Liter) kannst du die Freistellung nicht in Anspruch nehmen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.