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Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel #14412 18.01.2012 15:26
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Paule Offline OP
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Hallo!

Gibt es bei Einhalten der Mengengrenzen aus 1.1.3.6 Befreiungen für Sondervorschriften?

Konkret: Muss ich beim Transport von nur einer Flasche 50 Liter UN1072 (Sauerstoff, verdichtet) tatsächlich die Beförderungseinheit mit "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN" nach Sondervorschrift CV36 kennzeichnen?

Danke im Voraus!
Grüße
Paul

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Paule] #14413 18.01.2012 15:50
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Udo Freitag Offline
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Hallo Paule,

aus der Nummer kommst du im Zusammenhang mit 1.1.3.6 nicht raus! Kennzeichnung muss sein.

Gruss

Udo

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Udo Freitag] #14414 19.01.2012 09:14
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Paule Offline OP
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Habe ich schon befürchtet. Danke!
Heißt ja auch (da E0 und LQ0) dass ich bei einer 0,5l Kartusche UN1072 im 70m³ Sattelzug trotzdem davor warnen muss, dass dieser nicht belüftet ist.

Alle Mann in Deckung, hier kommt Sauerstoff...

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Paule] #14415 19.01.2012 09:19
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Udo Freitag Offline
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Hallo Paule,

kurze Nachfrage. Plane Spriegel o. Kofferaufbau?

Gruss


Udo

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Udo Freitag] #14416 19.01.2012 09:53
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Paule Offline OP
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Guten Morgen Udo,

ist bisher nur ein theoretischer Fall aber nehmen wir einen Kofferaufbau an. Plane würde wahrscheinlich als belüftet gelten, oder?

Grüße
Paul

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Paule] #14417 20.01.2012 16:39
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gg-freak Offline
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Wenn Ihr ein gedecktes Fahrzeug (Kofferaufbau) einsetzen wollt, ist die Kennzeichnung der Ladetüren mit dem Schild "Achtung keine Belüftung..." nicht ausreichend. Ein Kofferaufbau muss grundsätzlich bei der Beförderung von Gasen belüftet werden.

Im Anhang findest du einen Artikel, den ich vor ein paar Monaten für die Zeitschrift "Flüssiggas Kompakt" geschrieben habe.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: gg-freak] #14418 20.01.2012 16:43
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gg-freak Offline
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Huch, der Anhang fehlt. 2. Versuch:

Anhänge
15174-2011_1.pdf (0 Bytes, 790 Downloads)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: gg-freak] #14419 23.01.2012 13:58
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Paule Offline OP
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Und das gilt auch bei LQ? Nach dem Artikel heißt das für mich, dass ich eigentlich keine Chance habe mit Firmeneigenen unbelüfteten Kofferfahrzeugen mein entferntes Schwesterwerk ab und zu mal mit einer Flasche (50l) Stickstoff zu versorgen... (?)

Grüße
Paul

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Paule] #14420 23.01.2012 17:42
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Winklhofer Offline
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Hallo Paul,

bei begrenten Mengen (LQ) - 3.4 ADR und freigestellten Mengen (EQ) - 3.5 ADR gilt diese Vorschrift (CV 36) überhaupt nicht, da Abschnitt 7.5.11 ADR bei diesen Vorschriften nicht anzuwenden ist.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Befreiungen Sondervorschriften bei 1000-Pkte-Regel [Re: Paule] #14421 23.01.2012 23:37
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gg-freak Offline
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Hallo Paule,

Für UN 1072 Sauerstoff verdichtet gilt LQ0/E0. Damit kannst du hier die Freistellung nicht in Anspruch nehmen.
Für UN 1066 Stickstoff verdichtet gilt bei LQ-Transporten max. 120 ml je Innenverpackung und max 30 kg je Versandstück. In der Spalte 7b aus Kapitel 3.2 ist für Stickstoff der Code E1 angegeben. Also max 30 ml je Innenverpackung und max. 1000 ml je Außenverpackung.
Bei dem von dir beschreibenen Sachverhalt (1 Sauerstoffflasche mit 50 Liter) kannst du die Freistellung nicht in Anspruch nehmen.


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