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Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte #14443 23.01.2012 12:09
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Naga2012 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich bin erst seit kurzer Zeit Gefahrgutbeauftragte in unserem Unternehmen und hätte zu den Aufgaben/ der Überwachungstätigkeit des § 8 GbV ein paar Fragen:

Ich habe von einem anderen Gefahrgutbeauftragten Formblätter bekommen, mit denen er in erster Linie die fertig verpackten Paletten sowie die Ausstattung des LKW bei Transporten über 1000 P. kontrolliert. Ist dies ausreichend? Dass ich auch für Schulungen, Unfallberichte etc. zuständig bin, ist mir klar. Es geht mir bei dieser Frage um die reinen regelmäßigen Kontrollen für die ich im Unternehmen verantwortlich bin (die ja auch dokumentiert werden müssen).

Machen dann Kontrollen unter 1000 P. überhaupt Sinn? Dort ist ja keine zusätzliche Ausrüstung des LKWs notwendig.

Bin ich auch verpflichtet Kontrollen bei Seecontainern durchzuführen? § 8 verweist ja nur auf das ADR - nicht auf den IMDG-Code?!?
(Prüfung als Gefahrgutbeauftragte im Seeverkehr habe ich ebenfalls abgelegt)

Vielen Dank für eure Hilfe!

Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Naga2012] #14444 23.01.2012 19:58
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Kay Schmauder Offline
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Hallole,

und was ist mit dem 2 kg Löscher, der laut 1.1.3.6 mit zu führen ist?

Zuletzt bearbeitet von Kay Schmauder; 23.01.2012 21:17.
Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Kay Schmauder] #14445 24.01.2012 07:55
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Paule Offline
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...und die Kontrolle, ob die 1000 Punkte richtig "berechnet" und eingehalten wurden...

Zuletzt bearbeitet von Paule; 24.01.2012 07:56.
Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Naga2012] #14446 24.01.2012 10:22
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G. Homann Offline
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Hallo Naga2012,

ist schon richtig, § 8 verweist nur auf ADR/RID/ADN ... aber schau lieber mal in § 1 (2) nach, um Schiffbruch mit den Seecontainern zu vermeiden <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Naga2012] #14447 27.01.2012 11:29
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Matthias Offline
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Hallo Naga,

nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist die Überprüfung von Transporten unter 1000 Punkten mindestens genau so wichtig, wie bei kennzeichnungspflichtigen Transporten. Der Umfang der Prüfung ist mit Beförderungspapier, Feuerlöschgeräten Fahrzeug und Ladungssicherung zwar überschaubar, bietet aber ein weites Feld von Möglichkeiten, etwas falsch zu machen...

Viele Grüße,

Matthias


... und dann gibt&#180;s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Matthias] #14448 27.01.2012 13:22
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KWitomski Offline
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Hallo,
ich kann mich der Meinung von Matthias nur anschließen. Aus Erfahrung weiß ich, dass ein Transport nach der 1000-Punkte Regel oft so ausgelegt wird, dass gar keine Vorschriften eingehalten werden müssen. Allein im letzten Jahr haben wir deswegen einige Fahrzeuge abgewiesen, weil kein Feuerlöscher an Bord war. Meistens schicken Tranporteure für solche Fahrten dann auch noch einen Sprinter, da muss man bezüglich der Ladungssicherung ganz schön auf der hut sein, dass die dann überhaupt Spanngurte dabei haben. Eine Kontrolle solcher Transporte ist also extrem wichtig.

Gruß aus Herne,
Kai Witomski

Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Naga2012] #14449 27.01.2012 14:12
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Gerald Online
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Hallo,
ich kann meinen Vorrednern im Bezug auf die Kontrolle bei Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 nur Recht geben.
Ich häng Dir mal eine Datei an, aus welcher Du eine Checkliste für Deine Tätigkeit erstellen kannst. Diese könnte dann auch gleich als Nachweis nach § 8 Absatz 2 und 3 der GbV verwendet werden.

Anhänge
15227-Freistellungnach1.1.3.6Text.pdf (0 Bytes, 401 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Gerald] #14450 30.01.2012 15:50
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Naga2012 Offline OP
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Vielen Dank für eure Antworten.
Die Kontrolle der Transporte unter 1000 P. ist für mich jetzt auf jeden Fall eindeutig :-)
Führt ihr denn sonst irgendwelche regelmäßigen Kontrollen im Unternehmen durch? Kontrolliert ihr bestimmte Täigkeitsbereiche zusätzlich?
Grüße

Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Naga2012] #14451 30.01.2012 16:32
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Naga,

aber ja doch...
Da wäre zum Beispiel das richtige palletieren der Waren, dass der Verpacker hier unter anderem auf die Zusammenladbarkeit achtet, oder das überprüfen der Ladepapiere auf Plausibilität, oder das richtige Kennzeichnen von Packstücken, Umverpackungen oder Containern.
Ein wichtiger Punkt für mich ist auch, dass die Jungs und Mädels wissen was sie tun, also müssen sie ab und an "dumme" Fragen von mir beantworten, sollte hier eine "dumme" Antwort kommen freuen sich alle schon auf die nächste Schulung/Unterweisung, dann kommen solche Beispiele dran und werden bis zum erbrechen korrigiert, oder so. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Diese Überwachungen und Kontrollen sind immer ein guter Spiegel um zu sehen wo noch was getan werden muss, damit Fehler erst gar nicht auftauchen. Und man bekommt die Sorgen und Nöte der Indianer mit.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Kontrollen im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte [Re: Naga2012] #14452 30.01.2012 16:52
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Wolfgang Offline
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Hallo Naga 2012, hallo Gefahrgutkollegen/innen,

ich habe den Eindruck, dass von einigen Kollegen/innen die Aufgaben der/des Gefahrgutbeauftragten falsch verstanden werden.
Zumindestst schließe ich dies aus den Beiträgen zu der eingehenden Fragestellung bzw. der Fragestellung an sich.
Die Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten sind nach ADR/GbV eigentlich nicht, selbst Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Sondern im Unternhehmen zu überwachen, ob Fahrzeugkontrollen oder andere gefahrgutrelevante Abläufe in Ordnung durchgeführt werden.
Oftmals ist es so, dass in einem Unternehmen die Gefahrgutbeauftragten gleichzeitig die Funktion der Beauftragten oder sonstigen verantwortlichen Personen im Sinne der Gefahrgutvorschriften erfüllen müssen.
Dann wäre die/der Gefahrgutbeauftragte auch für die Kontrolle der Fahrzeuge am Be- und Entladeort zuständig. Ansonsten ist der Gb eher dazu da, eine fachlich bezogenen Kontrollliste zu erarbeiten oder den Verantwortlichen zur Verfügung zu stellen.

Freundliche Grüße

Wolfgang Fuchs


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