Ladungssicherung - Punkte auch für Verlader
#14571
17.02.2012 14:15
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Gerald
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Hallo, ich habe da einen sehr interessanten Artikel zum Thema Ladungssicherung gefunden, schon die Überschrift sagt einiges: "Stehen Sie jetzt beim Thema Ladungssicherung mit einem Bein im Gefängnis?", weiter unter dem Link: http://www.logistik-manager.com/news-und...ngnis-3602.htmlWie seht Ihr das so? Vor allen Dingen das mit den Punkten für Andere?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ladungssicherung - Punkte auch für Verlader
[Re: Gerald]
#14572
22.02.2012 08:55
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Gandalf
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Hallo Gerald, was ist daran neu? Unterschiedliche Rechtsbereiche, unterschiedliche Verantwortlichkeiten, unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten die ein Bußgeld und/oder auch Punkte nach sich ziehen können. Was für Punkte für Andere? Jeder bekommt die Punkte für sich. Gruß Gandalf
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Re: Ladungssicherung - Punkte auch für Verlader
[Re: Gandalf]
#14573
22.02.2012 21:22
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Gerald
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Hallo Gandalf, Hier gebe ich Dir schon recht, nur ist das jeden Verantwortlichen, der an der Beförderung beteilig ist, bekannt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Das Thema "Ladungssicherung" beschäftigt uns ja nicht erst seit heute, sondern schon im: Noth- und Hülfsbüchlein für Fuhrleute zu Hause und auf der Reise von Johann Preißler Ilmenau 1825 "Die Ladung selbst geschieht von den Aufladern und setz eine eigne Wissenschaft und Geschicklichkeit veraus, von der sich der Fuhrmann doch auch einige Kenntniß zu verschaffen suchen muß, damit er nöthigenfalls die Umladung selbst besorgen und sich, wenn selbige fehlerhaft oder locker ist, helfen kann. Der Unterricht darin muß practisch senn, da sich schriftlich nichts darüber sagen läßt." Hinweis: Der Text ist in der Originalsprache von 1825 geschrieben. Und wenn man die Praxis in der heutigen Zeit sieht, dann ist im Bereich der Ladungssicherung noch Einiges zu tun. Wobei in der letzten Zeit bei Kontrollen schon Verbesserungen festgestellt wurden. Auch muss ich leider bei meinen Fortbildungslehrgängen feststellen, das nicht alle Lehrgangsteilnehmer die neusten gesetzlichen Bezüge kennen. Mir war zum Beispiel auch neu, das bei Mängel in der Ladungssicherung für den Verlader Punkte in Flensburg fällig werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 22.02.2012 22:01.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ladungssicherung - Punkte auch für Verlader
[Re: Gerald]
#14574
23.02.2012 09:36
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Gandalf
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Hallo Gerald, Mir war zum Beispiel auch neu, das bei Mängel in der Ladungssicherung für den Verlader Punkte in Flensburg fällig werden. Nunja du hast sicher recht, dass das nicht geläufig ist, aber § 22 StVO nennt keinen Verantwortlichen, sondern sagt nur aus, dass die Ladung sicher verstaut werden muss. Die Verantwortlichen müssen dann ermittelt werden, dass kann dann auch der Verlader sein. Wenn sich der Vorwurf wegen des Verstoßes auf Grund mangelnder Ladungssicherung nach ADR auch noch gleichzeitig nach StVO richtet, kann es eben auch Punkte geben. Gruß Gandalf
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Re: Ladungssicherung - Punkte auch für Verlader
[Re: Gandalf]
#14575
23.02.2012 11:30
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AlfredE.
Spezi
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Spezi
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Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass eine Vermischung der Rechtsbereiche bisher nicht möglich ist. Was bedeutet, dass ein Verstoß nach dem höherwertigen Recht zu ahnden wäre. Hier würden sich dann das GGBefG und das STVG und die nachgeodneten Verordnungen gegenüberstehen. Meiner Meinung nach wäre somit nur eine Ahndung nach StVO oder GGVSEB möglich. Was wiederum bedeuten würde, ich bekomme das geringere Bußgeld und Punkte oder das hohe Bußgeld und keine Punkte. Anzumerken ist aber noch, dass seit langem versucht wird das Gefahrgutrecht an das Verkehrsrecht zu koppeln, was aber bisher noch nicht geschehen ist. Wird also nun nach Verkehrsrecht geahndet, kann es auch für den Verlader Punkte geben !
Gruß und viel Freude im Beruf
Alfred E. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
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Re: Ladungssicherung - Punkte auch für Verlader
[Re: AlfredE.]
#14576
23.02.2012 13:32
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Gandalf
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Hallo AlfredE., wenn ich das jetzt in § 19 Abs. 2 OWiG richtig gelesen habe, kann es neben dem höheren Bußgeld auch noch Punkte geben. § 19 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden. Gruß Gandalf
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Re: Ladungssicherung - Punkte auch für Verlader
[Re: Gandalf]
#14577
27.02.2012 17:44
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TDamm
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Hallo AlfredE., wenn ich das jetzt in § 19 Abs. 2 OWiG richtig gelesen habe, kann es neben dem höheren Bußgeld auch noch Punkte geben. § 19 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden. Gruß Gandalf Hallo Gandalf, in diesem Fall liegt aber nicht Tateinheit sondern eine Gesetzeskonkurenz vor. Nach der Rechtsprechung verdrängt das höherwertige Gesetz das andere. Folglich Verstoß nach GGVSEB und derzeit noch! keinen Punkt. Im Übrigen ist der Verlader auch nach dem StVG wegen fehlender Ladungssicherung ahndbar, da die StVO hier keinen Normadressaten bestimmt.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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