24h-Notrufnummer
#14586
21.02.2012 14:39
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Christin1975
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Hallo,
da sich das Chemikaliengesetz geändert hat, habe ich mal beim BfR nachgefragt, u.a. wie es sich mit der 24h-Notrufnummer verhält. Man teilte mir mit, dass die 24h-Notrufnummer mit einer medizinisch ausgebildeten Person besetzt sein muss. Aber was ist, wenn es nicht zu einer Vergiftung kommt, sondern es z.B. die Entsorgung betrifft. Darüber kann doch der Arzt keine Auskunft geben. Muss man jetzt für den Transport eine 24h Notrufnummer anbieten mit einer Person, die sich darin auskennt und zusätzlich für das BfR eine extra 24h Notrufnummer, die mit einer Person besetzt ist, die eine medizinische Ausbildung besitzt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: Christin1975]
#14587
22.02.2012 09:19
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Gandalf
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Hallo Christian1975, welche 24h-Notrufnummer meinst du? Ich kann im ChemG nichts dazu finden. Meinst du vielleicht die Angabe einer Notrufnummer im SDB? Die muss nicht zwingend 24 h erreichbar sein. Hier kann man die Erreichbarkeit einschränken z.B. mit dem Hinweis "Nur während der Bürozeiten besetzt" oder eine Zeitangabe machen. Gruß Gandalf
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: Gandalf]
#14588
22.02.2012 09:33
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Pablo
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Guten Morgen liebe Gemeinde,
ich denke Christin meint die 24h Notrufnummer, die z.B auf einer IMO-Erklärung für Sendungen in die USA/Kanada (..) benötigt wird. Die USA fordert eine Notrufnummer auf diesen Frachtpapieren, die jederzeit erreichbar ist. Hinter dieser Nummer verbirgt sich nicht eine einzelne Person, die über medizinische und alle sonstigen "Handhabungskenntnisse" verfügt, sondern meistens ein ganzes Büro, welches sich nur mit solchen Notrufen beschäftigt. Es besteht aus mehreren Experten und kann so alle Bereiche abdecken.
Gruß, Pablo
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: Christin1975]
#14589
22.02.2012 09:46
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ureaner
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Hallo Christin1975, ich denke, du fragst nach diesem http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gef...ionFile&v=4 Vortrag ist von 2010! unter Punkt 1.4 steht etwas zu 24h Notfallnummer. Die e-mail des Erstellers des SDB muß auch angegeben sein, hier kann man weitere Fragen(Entsorgung etc.) loswerden. Hoffentlich konnte ich helfen Viele Grüße ...und mit Geistesstärke tu' ich Wunder auch... j.w.g.
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: ureaner]
#14590
22.02.2012 14:11
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Christin1975
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Hallo,
vielen Dank schon mal für die Antworten. Wir benutzen zur Zeit für das SDB und für die IMO die gleiche 24h-Notrufnummer. Vermutlich muss ich mich dann dann mal mit dem Anbieter der 24h-Notrufnummer zusammensetzen und klären, inwieweit sie Auskunft geben können bei einer möglichen Vergiftung...Bisher habe ich nirgends etwas gefunden, wo steht, dass es unbedingt eine medizinische ausgebildete Person sein soll.
Viele Grüße
Christin
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: Christin1975]
#14591
22.02.2012 16:11
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forenseeker
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Guten Tag, vielleicht hilft ja der ECHA-Leitfaden (S.37) noch etwas weiter: baua In der "Bekanntmachung 220" des Ausschusses für Gefahrstoffe heißt bzw. hieß es dazu: "Die unter dieser Rufnummer erreichte Person sollte im Stande sein, Auskunft über geeignete ärztliche Maßnahmen bei Vergiftungen zu geben (z.B. Giftnotrufzentralen)". Viele Grüße Forenseeker
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: forenseeker]
#14592
23.02.2012 08:37
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Christin1975
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Hallo Forenseeker,
vielen Dank für die Info. In der Bekanntmachung 220 bin ich fündig geworden. Nur weiß ich nicht welchen ECHA-Leitfaden du meinst (S.37):o Könntest du mir bitte noch den ganzen Namen des ECHA-Leitfadens mitteilen. Vielen Dank.
Viele Grüße
Christin
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: Christin1975]
#14593
23.02.2012 09:23
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Chris Wilting
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Hallo,
ich will mich da nicht einmischen, aber ich habe da was auf Seite 34 im ECHA-Leitfaden: "Guidance on the compilation of safety data sheet" Version 1.1 December 2011
Gruß
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: Chris Wilting]
#14594
23.02.2012 14:29
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forenseeker
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Guten Tag zusammen, wenn man dem o.g. Link zur BAUA folgt, finden sich rechts viele weitere hübsche Links. Den ECHA-Leitfaden findet man z.B. hier: ECHA-Leitfaden SDB Wünsche frohe Lektüre! Forenseeker
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Re: 24h-Notrufnummer
[Re: Pablo]
#14595
26.02.2012 13:03
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Floridacargocat
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Die US-Bestimmungen sind relativ einfach. Notfallnummer (Emergency Response Contact Number): (fuer den Fall einer Lieferung von Deutschland nach den USA) +49-xxxxx-yyy yyyy +49 Vorwahl Deutschland y = Teilnehmer Nr. x = Vorwahl-Nr. Diese Nummer muss 24/7 besetzt sein solange sich das Gefahrengut im Transport befindet. Desweiteren muss der Name des Teilnehmers (Person) angegeben werden. Alternative ist ein Serviceunternehmen (Chemtrec o.ae.), und dann mit der Vertragsnummer. Fuer eine Lieferung in der umgekehrten Richtung (USA nach Deutschland) gelten diesselben Bestimmungen. In einigen Faellen wird (teilweise aus Versehen oder Unachtsamkeit) eine 1-800 Nummer angegeben, welche von Deutschland aus nicht erreichbar ist. Hier muss angegeben werden wie folgt: +1-xxx-yyy yyyy (+1 ist der internationale Identifier fuer die USA). Wenn der Transport abgeschlossen ist, kann das DOT nur noch das Prozedere fuer den Notruf ueberpruefen, kann aber keine Einzelheiten mehr verlangen. Wichtig ist, dass auch der Importeur der Ware hier mit eingeschlossen werden kann. In wenigen wochen wird das neue ERG 2012 herauskommen (wird fuer Mitte/Ende Maerz erwartet).
Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 26.02.2012 13:05.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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