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Re: Unterweisung nach Kapitel 1.3 - Wer kann's machen? [Re: Gerald] #14718 12.03.2012 21:14
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Udo Freitag Offline
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Sorry Gerald,

kann deinen Gedankengängen nicht folgen. Wie du den Bezug von 8.2.3 zu 1.1.3.6 hinbekommst, will sich mir nicht erschließen. Kannst du das noch näher ausführen bzw. erklären?

Gruß

Udo

Re: Unterweisung nach Kapitel 1.3 - Wer kann's machen? [Re: Udo Freitag] #14719 12.03.2012 22:00
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Gerald Online
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Hallo Udo,
in Absatz 1.1.3.6.2 (Nichtanwendung der Vorschriften) steht sechste Strichaufzählung Teil 8 mit Ausnahme von
...
...
...
Abschnitt 8.2.3
...
Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt?


Zuletzt bearbeitet von Gerald; 12.03.2012 22:03.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterweisung nach Kapitel 1.3 - Wer kann's machen? [Re: Gerald] #14720 13.03.2012 19:37
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AlfredE. Offline
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Hallo zusammen,

ich hätte da auch noch eine kleine Frage zu !!

Der § 27 ( 5 ) regelt die Unterweisung. Bei einer

Nichtunterweisung eines der Angestellten würde also dieser § ziehen.

Sprich der Geschäftsführer hätte mit einem Bußgeld wg. des Unterlassens

zu rechnen! Nun ist ja in der Regel bei dieser Feststellung auch schon

eine weitere Vorschrift von dem Nichtunterwiesenden verletzt worden und

hierfür wäre ja dann auch der Geschäftsführer verantwortlich, käme es jetzt

zu zwei Verfahren gegen den Geschäftsführer oder wird die Nichtunterweisung

als Anhang zum 1. Verfahren bearbeitet oder was geschieht ???

Gruß Alfred E. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
Re: Unterweisung nach Kapitel 1.3 - Wer kann's machen? [Re: AlfredE.] #14721 14.03.2012 07:33
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Udo Freitag Offline
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Hallo AlfredE,

ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem zu Unterweisenden um eine Person handelt, der man nachvollziehbar und wirksam Pflichten (andere Mitarbeiter kommen für ein Owi-Verfahren nicht in Frage) übertragen hat. Hat ma es versäumt diese Person zu unterweisen, wird es wohl folgendermaßen ablaufen. Die zuständige Owi-Behörde wird den Geschäftsführer anschreiben. Entweder der GF ist geständig und nimmt alles auf seine Kappe oder er benennt für den Pflichtenverstoß eine gem. §9 OwiG "beauftragte" Person. Diese wird dann zu dem Verstoß angehört. Sollte sich im Verlauf der Ermittlungen herausstellen, dass diese Person entsprechend ihres Aufgabenbereiches nachweißlich nicht unterwiesen wurde (die Beauftragung wäre sodann hinfällig), wird das Verfahren wohl aufgrund der fehlenden Vorwerfbarkeit eingestellt und der GF wird sich nicht nur für die unterlassene Unterweisung rechtfertigen müssen sondern auch für den entsprechenden Pflichtenverstoß.

Gruß

Udo

Re: Unterweisung nach Kapitel 1.3 - Wer kann's machen? [Re: Gerald] #14722 14.03.2012 08:32
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Udo Freitag Offline
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Hallo Gerald,

ich denke, dass der 8.2.3 nicht nur auf die Unterweisung des Fahrzeugführer abzielt, sondern auf die Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Beteiligten mit Ausnahme der Fahrzeugführer, die im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sind. Natürlich gibt es den Bezug zu Unterabschnitt 1.1.3.6, der aber nicht allein den Fahrzeugführer betrifft.

Gruß

Udo

Re: Unterweisung nach Kapitel 1.3 - Wer kann's machen? [Re: Udo Freitag] #14723 16.03.2012 14:24
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J.Simon Offline
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Hallo zusammen

War es nicht mal so geschrieben, dass eine Ausfertigung der Unterweisung eines Mitarbeiters in die Personalakte muss ?
Wo stand denn das?


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Unterweisung nach Kapitel 1.3 - Wer kann's machen? [Re: J.Simon] #14724 16.03.2012 16:21
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Beiträge: 246
Mahlzeit,

Hab ich`s überlesen oder ist die Frage eigentlich noch gar nicht beantwortet?
"Wer kann's machen?" Natürlich nur ein Weisungsbefugter! Wer einem Beteiligten weisungsbefugt ist als Vorgesetzter, muss unterweisen. 1.3 regelt allgemeine Schulung und Unterweisung. Die beiden kann man sogar trennen: Allgemeine Schulung durch den Gb für alle, die aufgabenbezogene Unterweisung vor Ort, z.B. auch zusammen mit der Arbeitsschutzunterweisung, passt häufig gut zusammen.
Manchmal muss man die Leute nur noch anweisen, wie sie z.B. einen Abfallbehälter für UN 3291 richtig zu verschließen haben und welcher Gefahrzettel dann draufkommt, fertig.

Ein schönes, ungefährliches Wochenende wünscht
Gerd Schäfer


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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