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Versand Wasserstoffperoxid-Lösung #14902 18.04.2012 11:49
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S.Schumacher Offline OP
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Hallo zusammen,

hat hier jemand Erfahrung mit dem Versand von Wasserstoffperoxid-Lösungen per Luft?
Konkret:
UN 2984, 5.1, III
20 L im Kunststoffkanister
Im ADR sind hier Entgasungsverschlüsse vorgeschrieben, was auch sinnvoll ist.
In der zutreffenden Verpackungsvorschrift 555 der IATA ist nichts dergleichen aufgeführt.
Demnach dürfen nach 5.0.2.13.2 keine entsprechenden Verschlüsse verwendet werden.
Das Ganze soll nach Kuwait, da soll es ja ab und zu mal etwas wärmer werden als bei uns.
Gibt es hier im Forum Erfahrungen bezgl. der Aufblähung von Kanistern wenn diese für den Lufttransport gasdicht verschossen werden?

Grüße

Re: Versand Wasserstoffperoxid-Lösung [Re: S.Schumacher] #14903 30.05.2012 15:38
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Winklhofer Offline
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Servus Herr Schumacher,

die Ventilation ist nicht erlaubt. Da bleibt wohl nur entsprechende Freiräume, wie in 5.0.2.8 der IATA-DGR vorgegeben, zu lassen. Dann könnten Sie entsprechend im Luftverkehr versenden.
Frage: Gibt es in Kuwait keine Wasserstoffperoxidlösung in dieser Konzentration zu kaufen? Das ist doch ein Allerweltsprodukt.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Versand Wasserstoffperoxid-Lösung [Re: Winklhofer] #14904 04.06.2012 07:47
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S.Schumacher Offline OP
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Hallo Herr Winkelhofer,

das die Ventilation nicht erlaubt ist war eigentlich von vorneherein klar.
Die Fragestellung diente eigentlich der Risikoabschätzung.
Laut zuverlässigen Quellen wurden im letzten Jahr in Frankfurt lediglich ca. 20 Sendungen abgefertigt, die als Wasserstoffperoxidlösung deklariertes Gefahrgut enthalten haben.
In der Zwischenzeit ist die Sendung wohl ohne Probleme angekommen. Wir haben der Sendung separate Verschlüsse mit Belüftungeinrichtung mitgegeben, so das diese beim Kunden ausgetauscht werden können.
Antwort zur Frage: Es handelt sich nicht um "normales" Wasserstoffperoxid, hier ist ein spezieller Zusatz enthalten.

Gruß
Schumacher


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