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Lithium Ionen Batterien #14922 27.04.2012 16:09
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ggvs01 Offline OP
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Liebe Gefahrgutfachleute,
wer kann mir verraten wie ich diese
Batterien mit einem Gewicht > 500 gr.
transportieren darf?
Insbesondere Verpackung + Kennzeichnung
machen mir Kopfschmerzen!
Die Sondervorschriften helfen nach meinem
Verständnis nicht wirklich weiter - entweder
sie beziehen sich auf < 500 gr. oder größer
12 kg.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Michael

Zuletzt bearbeitet von ggvs01; 27.04.2012 16:11.
Re: Lithium Ionen Batterien [Re: ggvs01] #14923 27.04.2012 20:41
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sobinichhalt Offline
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Hallo Michael,

P903 ist Dein Freund, wenn es sich um nicht gebrauchte Batterien handelt und sie die SV 230 erfüllen.

SV188 kannst bzw. willst Du nicht nutzen, 310 gilt für Prototypen 348 sagt, dass nicht vor 2012 hergestellte Btterien mit der Nennenergie gekennzeichnet werden, 636 sagt, dass Zellen sich nicht entladen dürfen bzw. gebrauchte Batterien vereinfacht befördert werden können und 656 stellt Einrichtungen, die während der Fahrt absichtlich aktiv sind, frei.

Wenn Du also nur Batterien, die weder in noch mit Ausrüstungen verpackt sind, brauchst Du eine Verpackung der VG II und einen Gefahrzettel der Klasse 9.
Und bitte daran, denken, gegen Kurzschluss zu schützen.

Wenn Du weniger als 333kg hast, kannst Du 1.1.3.6 nutzen.

Schönen Gruss

Martin

Re: Lithium Ionen Batterien [Re: sobinichhalt] #14924 27.04.2012 23:17
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Martin und Michael,

das sehe ich auch so. P 903, SV 203 und SV 348 sind die zentralen Elemente für den Straßen-/Bahntransport. Ergänzend noch folgender Hinweis:

Wer sich bereits auf ADR 2013 einstellen will, kann auch die multilaterale Vereinbarung M 233 nutzen. M 233 wird ab 01.01.2013 ins ADR übernommen und wird die derzeitige P 903 ersetzen. Im Vorgriff auf ADR 2013 kann M 233 derzeit schon in Deutschland, Frankreich, Schweiz und Schweden angewendet werden: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentb...deutschland.pdf

Wer verkehrsträgerübergreifend arbeitet, findet spezielle Hinweise zum Lufttransport mit Verpackungsbeispiel auf der Seite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA): http://www.lba.de/SharedDocs/download/B/...publicationFile .Die Erleichterungen für gebrauchte Lithium-Ionen-Batterien (SV 636) sind für den See- und Lufttransport nicht anwendbar.

Schöne Grüße

Re: Lithium Ionen Batterien [Re: King_Louie_21] #14925 28.04.2012 21:45
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sobinichhalt Offline
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Hallo King Louie,

weisst Du auch, inwiefern die M33 dann die P903a und P903b ablösen wird?
Und kannst Du bestätigen, dass die SV230 in den Teil der Klasse 9 in 2.2 wandert?

Danke und und schönen Gruss

Martin

Re: Lithium Ionen Batterien [Re: sobinichhalt] #14926 29.04.2012 21:14
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Martin,

alles Gute zum Geburtstag!

Zum Thema Lithium-Batterien: Das mit der Sondervorschrift SV 230 stimmt; hier wird ab 2013 nur noch auf den neu gefassten Absatz 2.2.9.1.7 verwiesen. Die Verpackungsvorschriften für gebrauchte Lithiumbatterien P 903a und P 903b bleiben meines Wissens im ADR/RID 2013 unverändert.

Die deutsche Version des vorläufigen Notifizierungstexts der RID Ausgabe 2013 ist seit wenigen Tagen als Arbeitsdokument (OTIF/RID/NOT/2013) auf der OTIF-Homepage verfügbar:
http://www.otif.org/fileadmin/user_uploa...013_draft_D.pdf

Bis auf spezielle verkehrsträgerspezifische Unterschiede sind ADR und RID ja identisch. Die im RID 2013 vorgesehenen Änderungen gelten somit voraussichtlich auch für das ADR 2013. Für Lithiumbatterien konnte ich im vorläufigen RID-Notifizierungstext folgende Änderungen finden (ohne Garantie auf Vollständigkeit):

Kapitel 1.1, Unterabschnitt 1.1.6.24
Übergangsvorschrift für Lithiumbatterien mit Prüfdatum vor dem 01.01.2013

Kapitel 2.2, Abs. 2.2.9.1.7
neugefasster Absatz zur Klassifizierung von Lithiumbatterien; Hinweis auf die Freistellung gemäß Sondervorschrift 188; Bemerkung zur Freistellung für Fahrzeuge und Geräte

Kapitel 3.3, SV 188
Übernahme der bisherigen SV 656 in die SV 188; Ausnahme für die Angabe der Nennenergie von Lithium-Ionen-Batterien; Verweis auf Vorschriften im Absatz 2.2.9.1.7

Kapitel 3.3, SV 230
nur noch Verweis auf den neugefassten Absatz 2.2.9.1.7

Kapitel 3.3, SV 328
relevante UN-Nummern für Brennstoffzellen-Systeme, die Lithiumbatterien enthalten

Kapitel 3.3, SV 360
UN 3171 verbindlich für Fahrzeuge, die nur mit Lithiumbatterien betrieben werden

Kapitel 3.3, SV 636, Buchstabe b)
Erweiterung des Anwendungsbereichs auch auf Lithiumbatterien, die in Ausrüstungen enthalten sind

Kapitel 3.3, SV 656
Wegfall dieser Sondervorschrift, wird in SV 188 aufgenommen

Kapitel 3.3, SV 661
neue Sondervorschrift für beschädigte Lithiumbatterien

Kapitel 4.1, Unterabschnitt 4.1.4.1, P 903
Neufassung der Verpackungsanweisung P 903 für Lithiumbatterien und Ausrüstungen mit Lithiumbatterien mit dem Ziel einer weitgehenden Harmonisierung mit den Lufttransportvorschriften; entspricht dem Text der multilateralen Ausnahme M 233

Der IMDG-Code Amdt. 36-12 beinhaltet vergleichbare Änderungen, wobei es die SV 636, 656 und 661 im IMDG-Code nicht gibt.

Schöne Grüße.

Re: Lithium Ionen Batterien [Re: King_Louie_21] #14927 04.05.2012 08:42
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Hallo Martin,
Hallo King Louie,

erst mal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Aber evtl. bin ich ja zu blöd es zu verstehen.
Ich habe gebrauchte Lithium Ionenen Batterien größer
500 gr. und finde irgendwie keine schlüssige Vorschrift
dafür, wenn man berücksichtigt, dass diese Batterien im
Rahmen eines Rücknahmesystems sowohl in UN zugelassenen
Fässern, als auch in nicht zugelassenen Kartons gesammelt
und befördert werden. Die SV 636 verweist ausdrücklich
auf die max. Bruttomasse von 500 gr. und die M233 läßt
zwar den Verzicht von 4.1.3.7 zu, fordert aber zeitgleich
wiederum UN zugelassene Kisten!?
Viele Grüße und vielen Dank
Michael

Re: Lithium Ionen Batterien [Re: ggvs01] #14928 04.05.2012 16:59
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Hallo ggvs01,

die Information, dass es sich um gebrauchte Batterien handelt, ist ein wichtiger Input. Anscheinend wird hier bereits nach Verpackungsvorschrift P903a für gebrauchte Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) verpackt.

P903a kann für gebrauchte Lithium-Ionen-Batterien unabhängig von ihrem Gewicht genutzt werden. P903a läßt zum Beispiel die Verwendung von Fässern der VG II zu. Bei Versandstücken bis zu 30 kg dürfen auch nicht zugelassene Verpackungen (z.B. Kisten aus Pappe) eingesetzt werden, wenn die allgemeinen Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen erfüllt sind und die Batterien fest verpackt sind. Gegen Kurzschluss muss immer gesichert werden.

Noch zur Kennzeichnung: Gefahrzettel Muster 9 und Aufschrift "UN 3480" für Lithium-Ionen-Batterien bzw. "UN 3481" für Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen sind erforderlich, wenn nach P903a verpackt wird.

Die P903a wird nicht explizit in einer der vielen Sondervorschriften für Lithiumbatterien genannt. Das muss aber auch nicht sein. Es genügt, dass P903a in Spalte 8 der Gefahrgutliste bei UN 3480 aufgeführt ist. Die P903a gilt allerdings nur für den Landtransport (ADR/RID).

Schöne Grüße.

Re: Lithium Ionen Batterien [Re: ggvs01] #14929 16.05.2012 17:02
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Hallo zusammmen,
ich habe fast das gleiche Problem, Lithium Ionen Batterie in Ausrüstungsgegenständen nach UN 3481. Lt. MSDS ist der Lithiumgehalt unter 1 gr/Zelle und dürfte somit sowohl im ADR als auch nach IMDG nach SV 188 kein Gefahrgut sein.
Damit entfällt doch die Kennzeichnung mit dem Batteriekennzeichen sowie jegliche Dokumentation, oder?
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Gruß HoKo

Re: Lithium Ionen Batterien [Re: Hoko1] #14930 16.05.2012 17:24
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Hallo Hoko,

die Freistellung von der Kennzeichnung ist in SV188.6 an die Art bzw. an die Anzahl der in einem Versandstück enthalten Zellen/Batterien geknüpft.

Wenn das Versandstück nicht gekennzeichnet werden muss, dann ist auch kein Dokument mit den Angaben gemäß SV188.7 erforderlich.

Gruß Forenseeker

Re: Lithium Ionen Batterien [Re: forenseeker] #14931 18.05.2012 15:12
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Hallo Forenseeker,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Gem. MSDS haben die Battieren < 1 gr Lithium /Zelle somit müssten sie doch gem. ADR/IMDG freigestellt sein. Aber wie verhält es sich in der Luftfracht? Müssen hier die Kartons mit dem Batteiezeichen gekennzeichnet werden und die entsprechenden Eintragungen im AWB vorgenommen werden?
Wäre schön hier noch eine Antwort zu bekommen.
Dank im Voraus + ein schönes Wochenende.
Gruß Hoko

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