Gefährliche Güter ohne BefKat u. Verpackungsgruppe
#14984
10.05.2012 13:39
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peterman
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Hallo zusammen!
Es gibt gefährliche Güter, z. B. die der Klasse 6.2, die in den entsprechenden Spalten der Tabelle A keine Verpackungsgruppe und auch keine Beförderungskategorie enthalten. Es muss doch dafür gute Gründe geben. Könnte nicht auch der Eintrag der Beförderungskategorie 0 genügen? Ich würde mich freuen, hier nähere Informationen über die fehlende Beförderungskategorie und fehlende Verpackungsgruppe zu erhalten.
Grüße
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Re: Gefährliche Güter ohne BefKat u. Verpackungsgruppe
[Re: peterman]
#14985
10.05.2012 14:26
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Gerald
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Hallo, besser ist es immer die entsprechende UN Nummer anzugeben.
Die Unterteilung bei Klasse 6.2 erfolgt nach 2.2.62.1.2 (Unterteilung nach Eigenschaften), eine Zuordnung zu einer VG erfolgt nur bei UN 3291 siehe 2.2.62.1.11.4.
Bei allen UN Nummer der Klasse 6.2 ist in Kapitel 3.2 in Spalte 15 ein Eintrag, außer bei UN 3373 (zwei Einträge), und im meinen ADR gibt es einen Vermerk vom Verlag "Kein Eintrag in dieser Spalte", was für mich bedeutet, das im Originaltext auch kein Eintrag ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefährliche Güter ohne BefKat u. Verpackungsgruppe
[Re: Gerald]
#14986
10.05.2012 14:54
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peterman
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Hallo Gerald!
Das bedeutet, das die Verpackungsvorschrift bei einigen Klasse 6.2-Stoffen sich im ADR befinden, also vorschriftsimmanent sozusagen. Aber was ist mit der fehlenden Beförderungskategorie? Bedeutet das, dass keine Erleichterungen gem. 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden kann? Bezüglich Transporterleichterungen oder -befreiungen konnte ich nix im ADR finden.
Grüße
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Re: Gefährliche Güter ohne BefKat u. Verpackungsgruppe
[Re: peterman]
#14987
10.05.2012 16:38
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Gerald
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Hallo, die Verpackungsgruppe gibt den Gefahrengrad an, welchen der Stoff oder Gegenstand während der Beförderung für Verpackungszwecke zugeordnet ist. Siehe auch ADR Abschnitt 1.2.1 "Verpackungsgruppe"
In Spalte 15 steht bei den meisten Stoffen der Klasse 6.2 eine "0", und damit keine Nutzung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 möglich, und bei UN 3373 würde ich auch nicht Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefährliche Güter ohne BefKat u. Verpackungsgruppe
[Re: Gerald]
#14988
11.05.2012 07:28
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King_Louie_21
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Hallo Kolleg(inn)en,
für UN 3373 (biologischer Stoff, Kategorie B) ist P650 verbindlich und außerdem gilt SV 319: "Stoffe, die in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 650 verpackt bzw. gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR."
Damit erübrigt sich aus meiner Sicht die Diskussion zur Beförderungskategorie und zur 1000-Punkte-Regelung.
Schöne Grüße.
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Re: Gefährliche Güter ohne BefKat u. Verpackungsgruppe
[Re: King_Louie_21]
#14989
11.05.2012 08:07
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G. Homann
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Hallo, wie bereits gesagt ist eine Freistellung von UN 3373 nach 1.1.3.6 nicht möglich (und auch nicht erforderlich), da von Klasse 6.2 nur zwei UN-Nr. (2814 und 2900)dort aufgeführt sind und diese können nicht freigestellt werden (weil Eintrag in Spalte 3 = 0). Klinische Abfälle (UN 3291) sind über die VG II bzw. Beförderungskategorie 2 klar geregelt. Biologische Stoffe Kategorie B UN 3373 unterliegen bei Einhaltung der Verpackungsvorschrift P 650 keinen weiteren Vorschriften des ADR, eine Freistellung nach 1.1.3.6 ADR ist also gar nicht erforderlich.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: Gefährliche Güter ohne BefKat u. Verpackungsgruppe
[Re: G. Homann]
#14990
11.05.2012 12:13
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Bergmannsheil
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Methusalem
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Mahlzeit,
bei der Frage nach den Gefahrgütern ohne BefKat und Verpackungsgruppe wurden die Stoffe der Klasse 6.2 nur beispielhaft erwähnt. Klasse 1 und 2 enthalten auch keine VP. Bei der Verpackung von Gütern wie in Klasse 3 hat der Verpacker die Auswahl unter einer ganzen Reihe von Verpackungsarten. Größen sind dann häufig von der VP abhängig. Die Besprechung der Klasse 6.2 zeigt aber, dass meist der Verweis auf ganz spezielle Verpackungen (wie bei P620 oder P621) die Frage nach einer Verpackungsgruppe überflüssig macht. Ebenso kann in den Verpackungsanweisungen der Entfall aus der ADR enthalten sein (wie bei UN 3373 oder den Kryoverpackungen für Flüssigstickstoff).
Wird´s noch Frühling?
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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