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Handwerkerregelung, 1.1.3.1.c #15001 11.05.2012 07:31
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Waldläufer Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
ich hätte da mal zwei Fragen zur sogenannten Handwerkerregelung.
1. Ist ein Transport von Druckgaspackungen UN 1950, nach der doch sehr praxisnahen Lösung,siehe Foto,zulässig?
2.Reicht eine Kennzeichnung nach GefStoffV für den Transport nach dieser Freistellung aus? Beispiel: Kraftstoffkanister.
Euer Waldläufer

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Re: Handwerkerregelung, 1.1.3.1.c [Re: Waldläufer] #15002 11.05.2012 07:47
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Kay Schmauder Offline
Großmeister
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Großmeister
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Beiträge: 390
Hallo Waldläufer,

ich habe bzgl. der Art und Weise wie die Aerosole befördert werden eigentlich kein Problem, die Produkte sind wohl so wie sie aussehen für den Gebrauch und nicht für den Versand und Ladungssicherung, nach vorne, zur Seite und nach hinten alles da. Und zu zwei... Ja. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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