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Verpackungschaos DGD Teil 2 #15018 22.05.2012 12:51
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Wyn Offline OP
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Liebe Gefahrgutmitstreiter,

auch ich habe eine Verpackungsfrage zum DGD.

Wir wollten versenden UN 3259, 8, VG III, verpackt in Glasflaschen, Aussenverpackung UN-Karton, das alles gestretcht auf eine Palette, 3x3, Gefahrgutkennzeichnung auf Folie nochmals wiederholt.

Problem ist jedoch, dass CAO verschickt werden musste, da in der Innenverpackung zu viel Inhalt ist für Passagierflugzeug.

Unser Problem war nun DGD 5.0.1.5(b), da die mittlere Schachtel nicht zu sehen war.

Fuehrt demnach kein Weg daran vorbei, bei einem derartigen Versand die Umverpackung so zu gestalten, dass alle Kartons sichtbar sind ?

Und gilt das nur weil dies Klasse 8 war, duerfte ich somit 3, 6, 7 und 9 so umverpacken wie ich will ?

Dankende Grueße

wyn

Re: Verpackungschaos DGD Teil 2 [Re: Wyn] #15019 22.05.2012 19:32
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Wyn,

ja, so steht es zumindestens in der IATA DGR.
Kleiner Tipp, für den Verkehr zum Airport kannst du die Waren ganz normal Umverpacken (Stretchen), darf nur nicht in der Shippers so stehen. Am Airport wird dann die Umverpackung entsorgt und die CAO dann richtig (einzeln) in den Flieger gepackt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Verpackungschaos DGD Teil 2 [Re: Wyn] #15020 06.06.2012 11:12
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Deffri Offline
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Hallo,

Bei UN 3259 Klasse 8 PG III

Ist ein Overpack gar nicht zulässig.
Ich gehe davon aus, das du 5.0.1.5.3 meinst und da steht das eine Umverpackung keine CAO Güter enthalten darf,

Ausnahme:.....

Und da finde ich gar keine Klasse 8 als zulässig !!!

Somit konntest Du nur lose versenden.

Gruß

Re: Verpackungschaos DGD Teil 2 [Re: Deffri] #15021 28.06.2012 15:32
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Hallo,

Bei UN 3259 Klasse 8 PG III

Ist ein Overpack gar nicht zulässig.
Ich gehe davon aus, das du 5.0.1.5.3 meinst und da steht das eine Umverpackung keine CAO Güter enthalten darf,

Ausnahme:.....

Und da finde ich gar keine Klasse 8 als zulässig !!!

Somit konntest Du nur lose versenden.

Gruß


Wird als ... b) durch ... c) ausgeschlossen ?

Re: Verpackungschaos DGD Teil 2 [Re: Kay Schmauder] #15022 28.06.2012 15:34
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Hallo Wyn,

ja, so steht es zumindestens in der IATA DGR.
Kleiner Tipp, für den Verkehr zum Airport kannst du die Waren ganz normal Umverpacken (Stretchen), darf nur nicht in der Shippers so stehen. Am Airport wird dann die Umverpackung entsorgt und die CAO dann richtig (einzeln) in den Flieger gepackt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


So war fuer die Zukunft auch mein Plan, weil unverstretcht sind die Gefahrgutfahrer immer etwas unleidig, aber ...
bekomme ich dann nicht Streß bezueglich Sicherheit ? Es manipuliert ja quasi jemand an meiner, bis dahin sicheren, Luftfracht rum ...

Re: Verpackungschaos DGD Teil 2 [Re: Wyn] #15023 28.06.2012 16:11
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Kay Schmauder Offline
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Moin Wyn,

aaahhh... jetzt kommt das Luftsicherheitsgesetz ins Spiel... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Nun, bei meinem Kunden ist es so (sicherer Versender), beauftragt (reglementierten Beauftragten) "Spedition" seine Güter der Kl. 8 nach Frankfurt zu schaffen. Der Fahrer ist explizit Beauftragt (und meist auch körperlich in der Lage) am DGR-Center in FRA die Folie abzumachen. Da dort der ADR Transport beendet ist. Dort darf er dann mit der Shippers ohne "Overpack" und die Ware übergeben. FRA hat damit keine Probleme, soweit der Fahrer die Folie mitnimmt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Bezüglich Sicherheit... Die Ware entspricht ja der Shippers und jeder kennt jeden, wie eine große Familie... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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