Hallo,
schau mal in 7.2.2.3 IMDG-Code:
"Gefährliche Güter, die voneinander getrennt werden müssen, dürfen nicht zusammen in dieselbe Beförderungseinheit gepackt werden. Ausgenommen sind gefährliche Güter, die "entfernt von" einander zu trennen sind, welche jedoch mit Genehmigung der zuständigen Behörde in derselben Beförderungseinheit befördert werden dürfen. In diesen Fällen muss eine gleiche Sicherheit gewährleistet werden."
Auch bei "entfernt von" nicht in eine Beförderungseinheit, außer du hättest diese Genehmigung (davon gehe ich mal nicht aus). Also nicht nur 3 m Abstand, sondern die Güter in getrennte Beförderungseinheiten verladen.