Servus TobiGG,
um Gefahrgut nach Afghanistan bringen zu können, musst Du den Land- oder Luftweg nehmen. Damit ist schon von vornherein klar, dass ADR bzw. IATA-DGR im Versandland beachtet werden müssen. Somit hast Du die entsprechende Vorschrift, deren Anwendung dann sicherlich in einem Staat der garnichts an Gefahrgutvorschriften hat, keine weiteren Probleme bereiten wird. Ich hatte vor einiger Zeit einen solchen Fall mit dem Iran auf dem Landweg.
Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer