Galvanikschlämme - Gefahrgut?
#15189
26.06.2012 14:46
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Claudi
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Hallo,
ich habe Galvanikschlämme (weitgehend wasserfrei), über die der Gehalt an Metallen (Nickel, Kupfer, Chrom gesamt (sicherlich auch giftige? Chromverbindungen), Zinn, Palladium) bekannt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob diese Schlämme (Mischschlamm und Kupfermonoschlamm, der fast zu 50% aus Kupfer besteht) Gefahrgut sein könnten - wenn, dann vermutlich UN3077 (?). Hat jemand Erfahrung mit derartigen Produkten/ Abfällen und deren Gefahrgutklassifizierung? Oder welche der Inhalte sind besonders "Gefahrgut-verdächtig" (sicherlich Chromverbindungen, Mischschlamm hat ca. 8% Chrom gesamt)? Danke für Input.
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Re: Galvanikschlämme - Gefahrgut?
[Re: Claudi]
#15190
28.06.2012 00:15
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King_Louie_21
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Hallo Claudi, hier eine gute Antwort zu geben, ist nicht ganz einfach, wie halt oft bei Abfällen. Ich will es mal mit ganz viel Vorbehalt wagen. Für Galvanikschlämme kann u.a. folgende Klassifizierung in Frage kommen: cyanidhaltiger Galvanikschlamm UN 1588 CYANIDE, ANORGANISCH, FEST, N.A.G., VG II Chrom-VI-haltiger Galvanikschlamm UN 3288 GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G., VG II Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen gefährlichen Abfall mit * handelt. Da könnten Dir eventuell die Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung weiterhelfen; http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/downloads/application/pdf/avv_erlaeuterungen.pdf . In Tabelle 7 sind "verdächtige" Schwermetalle gelistet. Die Konzentrationsgrenzen beziehen sich allerdigs noch auf die Stoffrichtlinie und nicht auf CLP/GHS. Die meisten Galvanikschlämme, die auf oberirdischen Deponien abgelagert werden, sind in der Praxis nicht als Gefahrgut deklariert. Allerdings lassen die abfallrechtlichen Eluatanalysen oder die Konzentrationsangaben zu einzelnen Elementen in der Originalsubstanz keine 100%-ig eindeutigen Rückschlüsse auf die Gefahrguteigenschaft zu. Man bräuchte dazu eigentlich aufwendige Analysen der einzelnen Schwermetallverbindungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann ggf. freiwillig auf Unterabschnitt 2.1.3.9 ADR/RID zurückgreifen und UN 3077 verwenden. Dann wäre gem. RSEB Nr. 2-1 im innerstaatlichen Verkehr an Stelle der gefahrenauslösenden Komponente "Abfall [sechstelliger AVV-Schlüssel]*" anzugeben. Der Absatz 2.1.3.5.5 ADR/RID für die Klassifizierung auf Basis vorhandener Kenntnisse gefällt mir persönlich besser, kann aber noch nicht für die UN-Nummern 3077/3082 angewendet werden. Für diese beiden Nummern gilt (ausschließlich) VG III und Abs. 2.1.3.5.5 fordert derzeit noch die Zuordnung zu VG I oder VG II. Die entsprechende Änderung erfolgt erst im ADR 2013. Schöne Grüße.
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Re: Galvanikschlämme - Gefahrgut?
[Re: King_Louie_21]
#15191
28.06.2012 08:54
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Udo Freitag
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Hallo King Louie, habe ich das richtig verstanden, dass der Absatz 2.1.3.5.5 für Abfälle/Gefahrgüter mit der VG III nicht anwendbar ist?
Gruß
Udo
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Re: Galvanikschlämme - Gefahrgut?
[Re: Udo Freitag]
#15192
28.06.2012 13:24
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Claudi
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Es ist so, dass einige Schlämme, die in dieser Galvanik anfallen, bereits seit langem als Gefahrgut gefahren werden (wegen der Chromverbindungen).
Die beiden Schlammfraktionen, die ich jetzt auf dem Kieker habe, sind eben bisher keines. Aufgefallen sind sie mir, weil man betriebsintern (pi mal Daumen, eher eine Überkennzeichnung) durchaus nützliche Gefahrstoffkennzeichnung an die Behälter (Bigbags) behängt hat, auf denen das N-Symbol drauf war. Dies zog meinen Blick magisch an und die Fragestellung entwickelte sich.
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Re: Galvanikschlämme - Gefahrgut?
[Re: Claudi]
#15193
28.06.2012 20:59
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King_Louie_21
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Hallo zusammen,
1. @ Udo,
ja, das ist so. Erst im ADR/RID 2013 wird am Ende des dritten Unterabsatzes von Abs. 2.1.3.5.5 folgender Satz hinzugefügt: "Wenn jedoch bekannt ist, dass der Abfall nur umweltgefährdende Eigenschaften besitzt, darf er der Verpackungsgruppe III der UN-Nummer 3077 oder 3082 zugeordnet werden."
Die Vorschriften des vereinfachten Systems für die Klassifizierung von Abfällen wurden 2009 in Absatz 2.1.3.5.5 ADR/RID aufgenommen. Diese Vorschriften enthalten Spezifikationen betreffend der Verpackungsgruppe gefährlicher Abfälle, wonach Abfälle entweder der Verpackungsgruppe I oder II zuzuordnen sind. Bei Anwendung dieses Klassifizierungssystems braucht die in Kapitel 3.3 Sondervorschrift 274 vorgeschriebene technische Benennung (Absatz 5.4.1.1.3) nicht angegeben zu werden. Allerdings gibt es 16 n.a.g.-Eintragungen, die nur der Verpackungsgruppe III zugeordnet sind, darunter UN 3077 und UN 3082. Für diese Eintragungen muss die Sondervorschrift 274 erfüllt werden, was schwierig ist, wenn der Absender die genaue Zusammensetzung nicht kennt. (Fundstellen: OTIF/RID/RC/2009/14 und OTIF/RID/NOT/2013)
2. @Claudi,
wenn ein N-Gefahrstoffsymbol drangehängt wurde, weiß vielleicht auch jemand, welcher R-Satz gelten soll. Bei den R-Sätzen R50, R50/53 und R51/53 gilt Fisch und Baum (Abs. 2.2.9.1.10.5 ADR/RID). Wenn sonst keine weitere Gefahr vorliegt, wäre UN 3077 für Feststoffe zutreffend.
Schöne Grüße an die Runde.
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Re: Galvanikschlämme - Gefahrgut?
[Re: King_Louie_21]
#15194
02.07.2012 13:43
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Claudi
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@King_Louie_21
Das N ist eher auf gut Glück drangehängt worden. Die R-Satz-Kombis sind mir bekannt, aber hier ist eher das Problem, dass es keine tiefgründigen Daten zu den Gefahrstoffeigenschaften der Schlämme gibt.
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