Moin,
Der Verlader kann seine Verantwortung nicht vertraglich auf Dritte übertragen, auch wenn dies gerne gemacht wird und teils auch "erzählt" wird. (Ich frage mich nur, wer das erzählt hat ...)
Dazu gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von Urteilen, die sich auf das bekannte Urteil vom OLG Stuttgart (von 1982) beziehen.
Nähere Informtionen zu den Verantwortlichkeiten hier:
klickDas BVG hat 2007 im Rahmen eines ähnlichen Verfahrens das Urteil des OLG Stuttgart bestätigt:
Der Verlader ist immer in der Verantwortung, es ist auf den tatsächlichen Vorgang der Verladung und nicht auf die Rechtspflicht zur Verladung abzustellen.
Es ist zwar möglich, im Rahmen von § 412 HGB die Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung auf den Frachtführer zu übertragen, aber der Verlader ist zur Kontrolle (und Durchsetzung) verpflichtet.