Einstufungskriterien Klasse 4.1
#15263
09.07.2012 11:28
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Wyn
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Hallo mal wieder, liebe Gefahrgutmitstreiter,
ich haette da mal wieder ein neues Problem …
Feststoff, noch leicht Loesemittelfeucht, soll transportiert werden.
Weiß jemand, ab welchem Grenzwert (ppm) an Loesemittelfeuchte ich ihn der Klasse 4.1 UN 3175 zuordne, ab wann er kein Gefahrgut ist ? Finde weder im ADR noch im Handbuch über Prüfungen und Kriterien wirklich eine Aussage darueber …
Vielen Dank fuer eure Hilfe
Wyn
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Re: Einstufungskriterien Klasse 4.1
[Re: Wyn]
#15264
09.07.2012 13:51
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Gandalf
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Hallo Wyn, ich denke nicht, dass es dazu eine Aussage gibt. Im Handbuch ist doch für Klasse 4.1 eine Vorprüfung beschrieben. Diese müsstest du wohl durchführen (lassen) um sicher zu gehen. "Vorprüfung: Der Stoff in seiner handelsüblichen Form ist zu einem durchgehenden Strang oder zu einer pulverförmigen Schüttung von etwa 250 mm Länge, 20 mm Breite und 10 mm Höhe auf einer kalten, undurchlässigen Platte mit geringer Wärmeleitfähigkeit zu formen. Zum Anzünden der Schüttung an einem Ende wird die heiße Flamme (Mindesttemperatur 1000 °C) eines Gasbrenners (Mindestdurchmesser 5 mm) verwendet, bis sich das Pulver entzündet oder mindestens 2 Minuten (5 Minuten für Metalle oder Metalllegierungen). Es muss aufgezeichnet werden, ob sich ein Abbrand über eine Länge von 200 mm der Schüttung innerhalb von 2 Minuten Prüfzeit (oder 20 Minuten für Metallpulver) ausbreitet. Wenn sich der Stoff nicht entzündet und sich keine Verbrennung mit einer Flamme oder mit Glimmen über eine Länge von 200 mm der pulverigen Schüttung innerhalb von 2 Minuten Prüfung (oder 20 Minuten für Metallpulver) ausbreitet, ist der Stoff nicht als entzündbarer fester Stoff zu klassifizieren und eine weitere Prüfung ist nicht erforderlich. Wenn der Stoff eine Verbrennung über eine Länge von 200 mm der pulverigen Schüttung innerhalb von 2 Minuten oder weniger als 20 Minuten für Metallpulver weiterleitet, ist das volle Prüfprogramm nach 33.2.1.4.3.2 durchzuführen." Gruß Gandalf
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Re: Einstufungskriterien Klasse 4.1
[Re: Gandalf]
#15265
09.07.2012 14:43
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Wyn
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Hallo Gandalf,
danke fuer die schnelle Antwort, darueber war ich auch schon gestolpert, wollte es aber irgendwie umschippern ;-)
Waere es nicht irgendwie moeglich ueber die Sondervorschrift 216 zu gehen ?
Sondervorschrift 216 Gemische fester Stoffe, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen, mit entzündbaren flüssigen Stoffen dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, ohne dass zuvor die Klassifizierungskriterien der Klasse 4.1 angewendet werden, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verladens des Stoffes oder des Verschließens der Verpackung, des Fahrzeugs oder des Containers ist keine freie Flüssigkeit sichtbar. Dicht verschlossene Päckchen und Gegenstände, die weniger als 10 ml eines in einem festen Stoff absorbierten entzündbaren flüssigen Stoffes der Verpackungsgruppe II odeer III enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, das Päckchen oder der Gegenstand enthält keine freie Flüssigkeit.
Mit den 10 ml haette ich doch einen Wert, wie viel ich pro Versandstueck haben darf und koennte dann unsere Analytik darauf ansetzen ?
Grueße
wyn
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Re: Einstufungskriterien Klasse 4.1
[Re: Wyn]
#15266
09.07.2012 15:15
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King_Louie_21
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Hallo Wyn,
SV 216 ist schon mal nicht schlecht. Du schreibst "lösemittelfeucht". Da würde ich normalerweise davon ausgehen, dass sich in dem Versandstück > 10 ml an den Feststoff gebundenes Lösemittel befinden, außer es handelt sich um extrem kleine Versandstücke.
Schau doch mal z.B. im Sicherheitsdatenblatt, welchen Flammpunkt Dein an den Feststoff gebundenes Lösemittel hat. Bei einem Lösemittel-Flammpunkt bis 60°C und einem lösemittelfeuchten Feststoff wäre dann aus meiner Sicht UN 3175 eine mögliche Klassifizierung, ohne dass es einer weiteren Analytik bedarf, vorausgesetzt, dass keine weitere Gefahr von dem Gemisch ausgeht. Im Abfallbereich wird tagtäglich so vorgegangen. Wenn es Abfall ist, kannst Du darüber hinaus auch noch Abs. 2.1.3.5.5 ADR nutzen.
Schöne Grüße.
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Re: Einstufungskriterien Klasse 4.1
[Re: King_Louie_21]
#15267
09.07.2012 17:04
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Wyn
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Hallo King Louie,
danke ob der Antwort.
Ich mag eigentlich das Pferd von hinten aufsatteln :-D
Mir ist klar, dass es schwer werden wird, da 10 ml schon wenig sind, aber ich mag es aus der Gefahrgutklassifizierung rauspruegeln, deshalb wird es heute Nacht einfach mal analysiert ...
Und wenn die Analysen dann sagen "Nix gibts" hab ich dann wenigstens Argumentationsgrundlagen ...
Grueße
wyn
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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