Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Zusammenlagerung von Abfällen #15268 09.07.2012 15:57
Registriert: May 2012
Beiträge: 7
G
GGVolker Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
G
Registriert: May 2012
Beiträge: 7
Hallo,

wegen Renovierungsarbeiten müssen Aerosole (un 1950 in bel. Fässern) aus unserem Schadstoffraum (Sammelstelle) ausgelagert werden. Dürfen sie zusammen mit Farben und Verpackungen (UN 1263 in Kisten aus Stahl 4A)und ölverschmutzten Betriebsmittel (in Fass aus Kunststoff) zusammen in eine "Mobile" Sammelstelle (Container)? Auf jeden Fall sind wir unter 5 t. Kann man die Kisten nicht mit Sicherheitsschränken gleichstellen? Dann wäre ja Separatlagerung vorhanden. Geht das überhaupt als Lager durch und muss ich Lagerklassen beachten.


mfg Volker
Re: Zusammenlagerung von Abfällen [Re: GGVolker] #15269 09.07.2012 16:27
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Volker,

seid Ihr eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage oder fallt Ihr unter die TRGS 520?

In der TRGS 520 heißt es in Nummer 4.4.1, Abs. 4 und 5: In Zwischenlagern sind die Lagerabschnitte (siehe Nummer 6.3.4 Absatz 6) als Brandabschnitte auszuführen. Im Lagerabschnitt II (Druckgefäße und Lithiumbatterien) sind zur Abschwächung schädlicher Auswirkungen einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise).

Kisten aus Stahl (Gefahrgutverpackungen) erfüllen nicht die Anforderungen an einen eigenen Brandabschnitt. Dieser Sicherheitsstandard gilt auch bei Renovierungsmaßnahmen.

Bei einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage kann ich mir nicht vorstellen, dass ein geringerer Standard gilt.

Schöne Grüße.

Re: Zusammenlagerung von Abfällen [Re: GGVolker] #15270 10.07.2012 08:30
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo GGVolker,
wenn ich das richtig verstehe, geht es doch hier um eine zeitlich befristete Auslagerung wegen Renovierungsarbeiten. Ich würde dies eher im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 510 abhandeln. Zusammenlagerung ist ja möglich, wenn ich das richtig sehe.
Gruß Gandalf

Re: Zusammenlagerung von Abfällen [Re: King_Louie_21] #15271 10.07.2012 12:19
Registriert: May 2012
Beiträge: 7
G
GGVolker Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
G
Registriert: May 2012
Beiträge: 7
Hallo,
wir sind schon eine Anlage nach TRGS 520.
In der 520 wird aber ja nicht nur von Lagerbereichen gesprochen, sondern auch vom Arbeitsbereich. Hier brauchen doch keine Lagerklassen beachtet werden.
Wenn wir von jeder Abfallgruppe nur eine Verpackung vor Ort haben, die wir zur Zeit befüllen, müsste das doch gehen oder nicht.


mfg Volker
Re: Zusammenlagerung von Abfällen [Re: GGVolker] #15272 10.07.2012 13:05
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Volker,

dann handelt es sich ja eigentlich noch nicht um "Lagerung", sondern um "Aufbewahrung". Aus meiner Sicht wäre TRGS 520, Nr. 6.3.4 (Aufbewahrung und Lagerung von gefährlichen Abfällen), Abs. 1 anwendbar: Im Arbeitsbereich von Sammelstellen können verpackte gefährliche Abfälle bis zum nachfolgenden Arbeitstag aufbewahrt werden. Jeweils eine nicht vollständig gefüllte Verpackung je Abfallgruppe oder Sortiergruppe kann dort auch länger aufbewahrt werden.

Für diese Art von Aufbewahrung sind keine Lagerklassen vorgesehen.

Schöne Grüße.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
P800
von M.A.T. - 15.05.2025 23:55
RID 2025
von Gerald - 15.05.2025 18:51
LQ Kennzeichnung
von M.A.T. - 15.05.2025 16:04
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3