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Zusammenlagerung von Abfällen
#15268
09.07.2012 15:57
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GGVolker
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Hallo,
wegen Renovierungsarbeiten müssen Aerosole (un 1950 in bel. Fässern) aus unserem Schadstoffraum (Sammelstelle) ausgelagert werden. Dürfen sie zusammen mit Farben und Verpackungen (UN 1263 in Kisten aus Stahl 4A)und ölverschmutzten Betriebsmittel (in Fass aus Kunststoff) zusammen in eine "Mobile" Sammelstelle (Container)? Auf jeden Fall sind wir unter 5 t. Kann man die Kisten nicht mit Sicherheitsschränken gleichstellen? Dann wäre ja Separatlagerung vorhanden. Geht das überhaupt als Lager durch und muss ich Lagerklassen beachten.
mfg Volker
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Re: Zusammenlagerung von Abfällen
[Re: GGVolker]
#15269
09.07.2012 16:27
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King_Louie_21
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Hallo Volker,
seid Ihr eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage oder fallt Ihr unter die TRGS 520?
In der TRGS 520 heißt es in Nummer 4.4.1, Abs. 4 und 5: In Zwischenlagern sind die Lagerabschnitte (siehe Nummer 6.3.4 Absatz 6) als Brandabschnitte auszuführen. Im Lagerabschnitt II (Druckgefäße und Lithiumbatterien) sind zur Abschwächung schädlicher Auswirkungen einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise).
Kisten aus Stahl (Gefahrgutverpackungen) erfüllen nicht die Anforderungen an einen eigenen Brandabschnitt. Dieser Sicherheitsstandard gilt auch bei Renovierungsmaßnahmen.
Bei einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage kann ich mir nicht vorstellen, dass ein geringerer Standard gilt.
Schöne Grüße.
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Re: Zusammenlagerung von Abfällen
[Re: GGVolker]
#15270
10.07.2012 08:30
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Gandalf
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Hallo GGVolker, wenn ich das richtig verstehe, geht es doch hier um eine zeitlich befristete Auslagerung wegen Renovierungsarbeiten. Ich würde dies eher im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 510 abhandeln. Zusammenlagerung ist ja möglich, wenn ich das richtig sehe. Gruß Gandalf
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Re: Zusammenlagerung von Abfällen
[Re: King_Louie_21]
#15271
10.07.2012 12:19
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GGVolker
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Hallo, wir sind schon eine Anlage nach TRGS 520. In der 520 wird aber ja nicht nur von Lagerbereichen gesprochen, sondern auch vom Arbeitsbereich. Hier brauchen doch keine Lagerklassen beachtet werden. Wenn wir von jeder Abfallgruppe nur eine Verpackung vor Ort haben, die wir zur Zeit befüllen, müsste das doch gehen oder nicht.
mfg Volker
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Re: Zusammenlagerung von Abfällen
[Re: GGVolker]
#15272
10.07.2012 13:05
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King_Louie_21
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Hallo Volker,
dann handelt es sich ja eigentlich noch nicht um "Lagerung", sondern um "Aufbewahrung". Aus meiner Sicht wäre TRGS 520, Nr. 6.3.4 (Aufbewahrung und Lagerung von gefährlichen Abfällen), Abs. 1 anwendbar: Im Arbeitsbereich von Sammelstellen können verpackte gefährliche Abfälle bis zum nachfolgenden Arbeitstag aufbewahrt werden. Jeweils eine nicht vollständig gefüllte Verpackung je Abfallgruppe oder Sortiergruppe kann dort auch länger aufbewahrt werden.
Für diese Art von Aufbewahrung sind keine Lagerklassen vorgesehen.
Schöne Grüße.
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P800
von M.A.T. - 15.05.2025 23:55
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