Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Ereichterung 2.2.3.1.5 auch bei umweltgefährden? #153 06.06.2002 07:57
Registriert: Jun 2002
Beiträge: 28
B
Bruesewitz Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
B
Registriert: Jun 2002
Beiträge: 28
Ein Stoff, mit der UN Nummer 1866 unterliegt unter den Kriterien gemäß 2.2.3.1.5 nicht dem ADR. Gilt dies auch, wenn gleichzeitig umweltgefährdende Eigenschaften vorliegen? In der Einleitung zur Beschreibung der Umweltgefahr (Klasse 9) steht, dass die umweltgefährdenden Stoffe nur dann der Klasse 9 zugeordnet werden, sofern nicht eine Zuordnung zu den anderen Klassen oder Eintragungen der Tabelle A (Kap.3.2) vorliegt. Und gerade diese Zuordnung zur Klasse 3 liegt ja vor. Folge: Völlige Freistellung vom ADR. Merkwürdig ist nur, dass ein Stoff, der umweltgefährdend und die physikalischen Kriterien unter 2.2.3.1.5 erfüllen würde, weiterhin Gefahrgut der Klasse 9 bleibt. Ein brennbarer flüssiger Stoff mit umweltgefährdenden Eigenschaften ist freigestellt, ein ausschließlich umweltgefährdender jedoch nicht.


Brüsewitz
Re: Ereichterung 2.2.3.1.5 auch bei umweltgefährden? [Re: Bruesewitz] #154 06.06.2002 10:57
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Herr Brüsewitz,
<br>wenn ihr Stoff mit der UN 1866 Harzlösung brennbar den Kriterien des Abschnittes 2.2.3.1.5. unterliegt, handelt es sich nicht um eine brennbare Flüssigkeit. Wenn diese Kriterien nämlich eingehalten werden, ist ihre Harzlösung nicht flüssig im Sinne des ADR. Ausserdem handelt es sich bei den Kriterien im Abschnitt 2.2.3.1.5. (irgendwie fand ich die Rn. besser) lediglich um die Einstufungskriterien der Klasse 3. Sie müßten nämlich meines Erachtens noch überprüfen, ob ihr Stoff nicht die Einstufungskriterien der Klasse 4.1 "brennbarer fester Stoff" erfüllt.
<br>Warum soll also ein Stoff, der nicht als brennbare Flüssigkeit und nicht als brennbarer fester Stoff gilt, nicht umweltgefährdend sein?


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Ereichterung 2.2.3.1.5 auch bei umweltgefährden? [Re: Willi_Pape] #155 12.09.2002 09:32
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
DFK Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
Die Kriterien von 2.2.3.1.5 werden schon von vielen Kunstharzlacken, wie sie jeder Heimwerker kennt, erfüllt!
Es sind deshalb keine festen Stoffe (siehe 1.2.1: Fester Stoff und 2.3.4).


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen?
von Claudi - 13.06.2025 12:32
Certification For Transport Of Goods
von Claudi - 13.06.2025 12:27
CBTA-konform durch TNA und Assessments?
von DJSMP - 13.06.2025 10:28
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3