Hallo Herr Lutz,
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage hier ein paar Erläuterungen zu den Anforderungen an die Notrufnummer für USA (DOT), Kanada und auch State and Operator Variations aus den IATA-Vorschriften
Ist keine Notfall-Telefonnummer vorhanden, wird der Transport weder von einer Reederei noch von einer Luftfrachtgesellschaft durchgeführt.
Ist eine falsche Notfall-Telefonnummer angegeben, oder eine Nummer, die den Erfordernissen des 172.604 (Doc. HM-126 C) bzw. den Sondervorschriften der Länder in aus IATA-Vorschriften nicht entspricht, kann dies zu sehr hohen Geldstrafen führen (bis zu US $ 10.000.-).
Anforderungen an die Notrufnummer
Unter dieser Telefonnummer muss eine Person
• während der Dauer des Transportes der Gefahrgüter (auch Zwischenlagerung) eine Person 24 Std. lang erreichbar sein, die in englischer Sprache in der Lage ist, umfassende Informationen über Notmaßnahmen zu liefern.
• nicht nur über theoretische Chemie- sowie medizinische Kenntnisse verfügen sondern auch Erfahrungen im Umgang mit Chemikalien besitzen.
• über sehr gute Englischkenntnisse verfügen, also z.B. auch die texanische Mundart verstehen können.
• immer erreichbar sein.
Nur wenige Unternehmen werden über diese Möglichkeiten verfügen und diese Verantwortung übernehmen können.
Auskunftspflicht über…
Die Anforderungen, die an den "Telefon-Auskunftgeber" gestellt werden, wurden in Beantwortung einer entsprechenden Anfrage eines US-Senators an das für Transportvorschriften zuständige Department of Transportation (DOT), folgendermaßen definiert.
Demnach bedeutet "umfassende Angaben" Auskünfte über:
* Flammpunkt, Siedepunkt, Dampfdichte
* Giftigkeit
* spezifisches Gewicht
* Löslichkeit / Mischbarkeit
* Verhalten bei Kontakt mit Wasser
* Zündgrenzen
* Geruch
* Aggregatzustand
* sofortige Vorsichtsmaßnahmen bei einem Unfall
* Risiken bei Freiwerden bzw. bei Feuereinwirkung
* Sofortmaßnahmen bei Leckagen
* detaillierte medizinische Informationen
* einzuleitende Erste-Hilfe-Maßnahmen
Diese Anforderungen gelten entsprechend auch für den Lufttransport in die o.g. anderen Länder.
Weiterverbinden ist ist nicht zulässig und begründet eine teure Ordnungswidrigkeit. Alle o.g. Informationen müssen ohne Verzögerung gegeben werden können. Andere Praktiken, wie z.B. das Verweisen des Anrufers an eine andere Tel.-Nr. oder Verzögerung durch zwischenzeitliches Einholen der benötigten Informationen sind lt. DOT nicht im Sinne der Vorschrift und ebenso unzulässig, wie das Vorlesen von Angaben durch eine Person, die selbst nicht die geforderten Kenntnisse über das Gefahrgut hat. Zusätzlich ist von dem Telefon-Auskunftgeber unmittelbar nach einem evtl. Unfall ein Beseitigungsunternehmen zu beauftragen.
Die USA haben den mittelaterlichen Pranger neu erfunden - mit modernster Internet Technologie. Hier werden alle Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften mit Nennung von Namen, Verantwortlichkeiten, Bußgeldhöhe veröffentlicht (Penalty Actions Report). Selbst die Prozeßakten können dort von jedermann eingesehen werden. Hier sind Bußgeldhöhen von mehreren 10.000$ keine Seltenheit und werden für vergleichsweise geringe Verstößte (falsche Verpackung und Kennzeichnung) verhängt.