Unterweisung / Schulung ?
#15406
08.08.2012 11:25
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Udo Freitag
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Hallo,
laut Abschnitt 1.3 muss das bei den Beteiligten gem. Kap. 1.4 beschäftigte Personal geschult und unterwiesen werden. Sehe ich das richtig, dass der Geschäftsführer nicht unter diese Regelungen fällt? Und wie sieht es mit den Abteilungs- und Betriebsleitern aus?
Gruß
Udo
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Re: Unterweisung / Schulung ?
[Re: Udo Freitag]
#15407
08.08.2012 18:54
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Gerald
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Hallo Udo, in Abschnitt 1.3.1 steht "Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, .....". In Kapitel 1.4 stehen dann die Beteiligten, wie der Absender, Beförderer usw., das bedeutet dass diese nicht unbedingt Unterwiesen sein müssten.
Der letzte Satz im Unterabschnitt 1.4.1.2 könnte auch noch etwas Licht bringen, denn da steht "....dass der jeweilige Beteiligte z.B. eine juristische Person, eine auf eigene Rechnung tätige Person, ein Arbeitgeber oder eine Person im Angestelltenverhältnis ist."
Nun kommt es aber auf die Struktur im Unternehmen an, wie die Verantwortung im Bezug auf den Umgang mit gefährlichen Gütern geregelt ist.
Wenn das Unternehmen die GbV beachten muss, ist es recht einfach, da im §8 die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten und im §9 die Pflichten des Unternehmers geregelt sind. Wobei der Gb nur die Pflicht der Überprüfung der ausreichenden Schulung der Arbeitnehmer hat. Natürlich kann er die Schulung auch selbst durchführen oder durchführen lassen, das Entscheidet der jeweilige Verantwortliche des Unternehmens.
Wenn das Unternehmen die GbV nicht beachten muss, weil nach §2 GbV befreit, dann muss der Unternehmer entscheiden, wie er das Schulungssystem in seinem Unternehmen regelt. Entweder er geht über die beauftragte Person nach §9 OwiG oder er beauftragt einen externen Referenten mit der Durchführung der Unterweisung.
Nur wenn der Geschäftsführer keine Ahnung von dem Gefahrgutrecht hat, dann sehe ich ein Problem und ich bin der Meinung, er sollte an so einer Schulung teilnehmen, dann kennt er auch seine Pflichten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Unterweisung / Schulung ?
[Re: Gerald]
#15408
09.08.2012 05:31
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Udo Freitag
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Hallo Gerald,
danke für Deine Ausführungen. Mit der Formulierung sollte oder wäre sinnvoll, brauch ich beim Geschäftsführer nicht vorstellig werden und lassen wir mal Breifungstatbestände außer acht. Ein Unternehmen ist an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt. Ob ein Gb bestellt werden muss spielt keine Rolle. Geschäftsführer und Abteilungsleiter erachten es nicht für notwendig, an einer Schulung/Unterweisung teilzunehmen. Die Unterweisungen für die entsprechenden Mitarbeiter und den ausdrücklich beauftragten Personen wird als ausreichend angesehen. Nun fehlen mir die nötigen Argumentationshilfen, um mit Nachdruck die Pflicht an der Teilnahme zu begründen.
Gruß
Udo
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Re: Unterweisung / Schulung ?
[Re: Udo Freitag]
#15409
09.08.2012 07:38
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GG1
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Hallo Udo,
ich würde es mit § 130 OWiG begründen. Um die hier vorgeschriebene gehörige Aufsicht vornehmen zu können muß man wissen, worum es geht. Sich zurücklehnen nach dem Motto: "es gibt ja schließlich beauftragte Personen" ist nicht drin, da hier Unternehmerpflichten delegiert wurden und der letzte Satz im Absatz 1 ausdrücklich auch die Überwachung von Aufsichtspersonen fordert.
Grüße GG1
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Re: Unterweisung / Schulung ?
[Re: Udo Freitag]
#15410
09.08.2012 13:39
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Gerald
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Hallo Udo, Mit der Formulierung sollte oder wäre sinnvoll, brauch ich beim Geschäftsführer nicht vorstellig werden Da gebe ich Dir Recht. Da ist der Hinweis von GG1 im Bezug OWiG § 130 schon etwas besser. Nur sollte es im Zusammenhang mit einer Kotrolle bzw. einem Unfall zu Verstößen nach GGVSEB z.B. §18 Pflichten des Absenders, §19 Pflichten des Beförderers usw. kommen, dann erhalten die Verantwortlichen einen Anhörungsbogen, dem dann der Bußgeldbescheid folgt und unter bestimmten Bedingungen sogar Punkte in Flensburg. Ob das der Richtige Weg ist ?? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> In der letzten Zeit habe ich verstärkt Unterweisung nach Kapitel 1.3 durchgeführt, aber erst als die Verantwortlichen Post von der Behörde bekommen haben. Und als Sie dann erfahren haben, welche Pflichten Sie haben, waren Sie froh, dass Sie an der Unterweisung teilgenommen haben. Weiter Argumentationshilfen fallen mir leider nicht ein.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Unterweisung / Schulung ?
[Re: Udo Freitag]
#15411
09.08.2012 14:23
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Gerold Glander
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Spezi
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Hallo Udo, vielleicht wäre das Arbeitsschutzgesetz noch zu nennen, da stehen im § 12 die Unterweisung und im § 13 die Verantwortlichkeiten.
MfG Gerold
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