Hallo avs,
gem. 5.4.1.2.1 IMDG-Code ist die Form des Beförderungsdokumentes "beliebig" (es müssen nur alle lt. IMDG-Code vorgeschriebenen Inhalte drauf sein), also muss eigentlich nichts auf die Rückseite. Auf vielen Vordrucken sind auf der Rückseite einige wichtige Punkte bezüglich besonderer Angaben aufgeführt um manchen Versender daran zu "erinnern" dass er auf alles achten soll. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />