Hallo Michael,
Thomas Damm hat die relevanten Vorschriften bereits genannt.
Die beauftragten Personen übernehmen Pflichten des Unternehmers, die in den §§ 17 bis 34 GGVSEB genannt sind. Welche Pflichten das im Einzelfall für die jeweilige beauftragte Person sind, sollte ggf. schriftlich festgelegt werden. Vielleicht nützt Dir zur Orientierung hierbei auch die
BGI 508. Und bei Nichtbeachtung dieser Pflichten bekommt die beauftragte Person ggf. den Bußgeldbescheid.
Der Unternehmer bzw. die beauftragten Personen haben außerdem dafür zu sorgen, dass das ihnen zugeteilte Personal entsprechend Kapitel 1.3 ADR/RID unterwiesen ist.
Zur Frage der Risiken: Da weiß ich jetzt nicht genau, was Du meinst. Geht Wenn die Frage Richtung Qualitätsmanagement und Kundenanforderungen gehen soll, kannst Du ja mal einen Blick in die Anforderungsprofile der Chemieindustrie werfen:
VCI-Anforderungsprofile an LogistikdienstleisterSQAS-AuditierungsfragebögenSchöne Grüße.