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Haftbarkeit des GB und den Beauftragten Persone #15515 22.08.2012 11:37
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michi-loeffler Offline OP
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Guten Tag liebe Kollegen,

zuerst einmal muss ich erwähnen, dass ich realtiv neu in der Gefahrgutwelt bin und somit auch noch nicht ganz Fit, was das allgemeinwissen betrifft. Ich habe heute nun folgende Frage:

Wie sieht es eigentlich mit der Haftbarkeit des Gefahrgutbeauftragten und den Beauftragten Personen aus? Wer wird in welchem Fall an den Pranger gestellt?

Eine Weitere Frage wäre:
Welche Risiken verbergen sich eigentlich hinter dem Thema Gefahrgut in einer Spedition?

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Noch einen schönen Arbeitstag.

Lg Michael


Freundliche Grüße aus Oberschwaben.

Michael L.
Re: Haftbarkeit des GB und den Beauftragten Persone [Re: michi-loeffler] #15516 22.08.2012 12:53
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TDamm Offline
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Hallo Michael,

die möglichen OWi´s des GB stehen im § 10 der neuen GbV.
Der Begriff beauftragte Person richtet sich nunmehr ausschließlich nach dem § 9 OWiG (früher in der GBV geregelt, was ich persönlich besser fand). Wenn die Peron nicht Inhaber, gesetzlicher Vertreter oder Betriebs(teil)leiter ist, muss diese Pflicht ausdrücklich übertragen werden (§9 Abs. 2 Nr. 2 OwiG).

Gruß
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Haftbarkeit des GB und den Beauftragten Persone [Re: michi-loeffler] #15517 22.08.2012 18:40
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K
King_Louie_21 Offline
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Hallo Michael,

Thomas Damm hat die relevanten Vorschriften bereits genannt.

Die beauftragten Personen übernehmen Pflichten des Unternehmers, die in den §§ 17 bis 34 GGVSEB genannt sind. Welche Pflichten das im Einzelfall für die jeweilige beauftragte Person sind, sollte ggf. schriftlich festgelegt werden. Vielleicht nützt Dir zur Orientierung hierbei auch die BGI 508. Und bei Nichtbeachtung dieser Pflichten bekommt die beauftragte Person ggf. den Bußgeldbescheid.

Der Unternehmer bzw. die beauftragten Personen haben außerdem dafür zu sorgen, dass das ihnen zugeteilte Personal entsprechend Kapitel 1.3 ADR/RID unterwiesen ist.

Zur Frage der Risiken: Da weiß ich jetzt nicht genau, was Du meinst. Geht Wenn die Frage Richtung Qualitätsmanagement und Kundenanforderungen gehen soll, kannst Du ja mal einen Blick in die Anforderungsprofile der Chemieindustrie werfen:
VCI-Anforderungsprofile an Logistikdienstleister
SQAS-Auditierungsfragebögen

Schöne Grüße.


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