Hallo Stef,
grundsätzlich ist zu sagen, daß für Gegenstände, auch wenn sie im Transportbereich unter den Gefahrgutvorschriften befördert werden müssen, keine Sicherheitsdatenblätter (SDB) erstellt werden müssen. Darunter fallen auch Airbags, Stoßdämpfer und Batterien. Oder auch Produkte für den Privatverbrauch in einzelhandelsmäßiger Verpackung, z.B. Parfümerzeugnisse.
Seit kurzer Zeit werde ich mit diesem Thema "Sicherheitsdatenblätter für Brasilien" in meinem Tagesgeschäft verstärkt konfrontiert. Und ich frage mich, woher diese "Fehl"-Information stammen mag.
Oder ist vielleicht ein Unfallmerkblatt gemeint?
Gruß
Dangerman