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UN 3166 nach Brasilien #15565 28.08.2012 19:23
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Stef Offline OP
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Hallo,

wir versenden Baumaschinen im Container nach Brasilien. Der Empfänger verlangt nun ein Sicherheitsdatenblatt für unsere unter UN 3166 / Klasse 9 geführten Maschinen. Was ist davon zu halten und wo bekomme ich, wenn nötig, so ein Teil her?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Re: UN 3166 nach Brasilien [Re: Stef] #15566 28.08.2012 20:01
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Dangerman Offline
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Hallo Stef,

grundsätzlich ist zu sagen, daß für Gegenstände, auch wenn sie im Transportbereich unter den Gefahrgutvorschriften befördert werden müssen, keine Sicherheitsdatenblätter (SDB) erstellt werden müssen. Darunter fallen auch Airbags, Stoßdämpfer und Batterien. Oder auch Produkte für den Privatverbrauch in einzelhandelsmäßiger Verpackung, z.B. Parfümerzeugnisse.

Seit kurzer Zeit werde ich mit diesem Thema "Sicherheitsdatenblätter für Brasilien" in meinem Tagesgeschäft verstärkt konfrontiert. Und ich frage mich, woher diese "Fehl"-Information stammen mag.

Oder ist vielleicht ein Unfallmerkblatt gemeint?

Gruß
Dangerman

Re: UN 3166 nach Brasilien [Re: Dangerman] #15567 29.08.2012 08:22
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duldinger Offline
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Hallo Dangerman,

ich will die Diskussion nicht überaus strapazieren oder verkomplizieren, aber vielleicht kommt die neue Brasilien-Thematik aus der Luftfracht. Dort gibt es seit dem neuem Addendum Nr. 5 neue Vorschriften der brasilianischen Regierung - ist nur so ein Gedanke.
Ansonsten kann ich mir die neue Brasilien-Thematik auch nicht erklären. Mir geht es seit kurzem wie Dir, dass ich für Brasilien immer wieder mit "neuen" Aufgaben konfrontiert werde. Aber dafür sind wir ja da <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />


Grüße aus Bayern

Thomas
Re: UN 3166 nach Brasilien [Re: Dangerman] #15568 29.08.2012 09:09
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Stef Offline OP
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Hallo und vielen Dank für die prompte Antwort. Ein Unfallmerkblatt für eine Baumaschine? Wie soll das aussehen?

Gruss

Stefan

Re: UN 3166 nach Brasilien [Re: Stef] #15569 29.08.2012 13:05
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duldinger Offline
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Das Unfallmerkblatt wäre die einfachste Lösung, denn Unfallmerkblatt = Schriftliche Weisungen.
Ansonsten wäre evtl. das Technische Datenblatt eine Alternative.


Grüße aus Bayern

Thomas

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