Hallo Martin,
sind die 10L-Kanister UN-codiert und als Verpackung für Deinen Stoff zugelassen? Dann benötigst Du keine weitere Außenverpackung, sondern kannst die Kanister auf eine Palette stellen und mit Schrumpffolie umwickeln. Die Kanister sind dann das
Versandstück, das mit den Gefahrzetteln und der UN-Nummer zu kennzeichnen ist. Diese Angaben sind außen auf der Schrumpffolie zu wiederholen, sofern die Folie nicht ausreichend transparent ist und nicht alle Angaben sichtbar sind, plus der Schriftzug UMVERPACKUNG.
Dann gibt es noch die zusammengesetzte Verpackung entsprechend der jeweiligen Verpackungsanweisung in Spalte 8 der Gefahrgutliste, in Deinem Fall also P001. Eine zusammengesetzte Verpackung wäre dann z.B.
ein oder mehrere Kanister aus Kunststoff (Innenverpackung/en) in einer Kiste aus Pappe (Außenverpackung). Die Außenverpackung (Kiste aus Pappe) muss baumustergeprüft und UN-codiert sein; die Innenverpackungen (Kanister) selbst nicht. Kanister plus Kiste bilden das
Versandstück, das mit UN-Nummer und den Gefahrzetteln und den Ausrichtungspfeilen zu versehen ist. Die Versandstücke (Kartons) kannst Du dann wieder auf eine Palette stellen, mit Schrumpffolie umwickeln und dann hast Du auch noch eine Umverpackung.
Für Umverpackungen gelten die Kennzeichnungsvorschriften in Abschnitt 5.1.2 ADR/RID; für Versandstücke die Vorschriften in Kapitel 5.2 ADR/RID.
Unterschied:
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zusammengesetzte Verpackung = Innenverpackung/en plus Außenverpackung (nur die Außenverpackung muss baumustergeprüft sein) = Versandstück
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Einzelverpackung = Fass, Kanister, Kombinationsverpackung, jeweils mit Baumusterzulassung/UN-Codierung = Versandstück
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Umverpackung = Versandstück/e plus Palette/Schrumpffolie
Weitere Infos:
BAM-Auskunft zusammengesetzte VerpackungSchöne Grüße.