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Zusammengesetzte Verpackung - Schrumpffolie #15605 07.09.2012 08:44
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Jackaroo Offline OP
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Hallo zusammen,

ich machen mich gerade über die Kennzeichnungsvorschriften bei zusammengesetzten Verpackungen und Einzelverpackungen.

Wenn ich jetzt als Beispiel 20 Kanister á 10 Liter UN1993, Klasse 3, VG III auf eine Palette packe und sie mit Schrumpffolie "umwickle", habe ich dann eine zusammengesetzte Verpackung vor mir? Gilt die Folie dann als Verpackung?

MfG
Martin

Re: Zusammengesetzte Verpackung - Schrumpffolie [Re: Jackaroo] #15606 07.09.2012 09:24
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Jackaroo,

Antwort auf
Wenn ich jetzt als Beispiel 20 Kanister á 10 Liter UN1993, Klasse 3, VG III auf eine Palette packe und sie mit Schrumpffolie "umwickle", habe ich dann eine zusammengesetzte Verpackung vor mir? Gilt die Folie dann als Verpackung?
Dies ist eine typische Umverpackung. Die Kanister sind die Verpackung, die Folie mit Palette die Umverpackung.

Die Definitionen im Abschnitt 1.2.1 ADR/RID zu folgenden Begriffen können Dir wahrscheinlich weiterhelfen:
- zusammengesetzte Verpackung
- Umverpackung
- Versandstück

Schöne Grüße.

Re: Zusammengesetzte Verpackung - Schrumpffolie [Re: King_Louie_21] #15607 07.09.2012 10:06
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Jackaroo Offline OP
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Hallo King Louie <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />,

habe mir die Begriffe unter 1.2 schon durchgelesen.

Da steht verkürzt:
zusammengesetzte Verpackung = Innen + Außenverpackung.
Die Innenverpackung/en sind die Kanister.

Unter der Begriffsbestimmung Außenverpackung steht m.M.n. nichts was die Schrumpffolie als Außenverpackung ausschließen würde.

Übersehe ich da etwas?

Re: Zusammengesetzte Verpackung - Schrumpffolie [Re: Jackaroo] #15608 07.09.2012 10:58
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Martin,

sind die 10L-Kanister UN-codiert und als Verpackung für Deinen Stoff zugelassen? Dann benötigst Du keine weitere Außenverpackung, sondern kannst die Kanister auf eine Palette stellen und mit Schrumpffolie umwickeln. Die Kanister sind dann das Versandstück, das mit den Gefahrzetteln und der UN-Nummer zu kennzeichnen ist. Diese Angaben sind außen auf der Schrumpffolie zu wiederholen, sofern die Folie nicht ausreichend transparent ist und nicht alle Angaben sichtbar sind, plus der Schriftzug UMVERPACKUNG.

Dann gibt es noch die zusammengesetzte Verpackung entsprechend der jeweiligen Verpackungsanweisung in Spalte 8 der Gefahrgutliste, in Deinem Fall also P001. Eine zusammengesetzte Verpackung wäre dann z.B. ein oder mehrere Kanister aus Kunststoff (Innenverpackung/en) in einer Kiste aus Pappe (Außenverpackung). Die Außenverpackung (Kiste aus Pappe) muss baumustergeprüft und UN-codiert sein; die Innenverpackungen (Kanister) selbst nicht. Kanister plus Kiste bilden das Versandstück, das mit UN-Nummer und den Gefahrzetteln und den Ausrichtungspfeilen zu versehen ist. Die Versandstücke (Kartons) kannst Du dann wieder auf eine Palette stellen, mit Schrumpffolie umwickeln und dann hast Du auch noch eine Umverpackung.

Für Umverpackungen gelten die Kennzeichnungsvorschriften in Abschnitt 5.1.2 ADR/RID; für Versandstücke die Vorschriften in Kapitel 5.2 ADR/RID.

Unterschied:
- zusammengesetzte Verpackung = Innenverpackung/en plus Außenverpackung (nur die Außenverpackung muss baumustergeprüft sein) = Versandstück
- Einzelverpackung = Fass, Kanister, Kombinationsverpackung, jeweils mit Baumusterzulassung/UN-Codierung = Versandstück
- Umverpackung = Versandstück/e plus Palette/Schrumpffolie

Weitere Infos: BAM-Auskunft zusammengesetzte Verpackung

Schöne Grüße.

Re: Zusammengesetzte Verpackung - Schrumpffolie [Re: King_Louie_21] #15609 07.09.2012 12:50
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Jackaroo Offline OP
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Spezi
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Hallo King Louie,

ja, es handelt sich um UN-codierte Kanister.
Ich glaube jetzt habe ich alle Infos zusammen die ich benötige.

Vielen Dank.


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