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Betriebsanweisung für SF6 #15630 19.09.2012 14:40
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paul Offline OP
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Hallo,

kann mir jemand helfen.

Ich benötige eine aktuelle Betriebsanweisung gem. §20 GefStoffV "Umgang mit verunreinigtem SF6 Schwefelhexafluorid...

Wo kann ich die herbekommen.Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

Grüße
paul

Re: Betriebsanweisung für SF6 [Re: paul] #15631 19.09.2012 16:22
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Paul,

über GisChem-Interaktiv lassen sich schnell eigene Betriebsanweisungen erstellen. Ggf. noch erforderliche Daten zu SF6 finden sich in der GESTIS-Stoffdatenbank.

Schöne Grüße.

Re: Betriebsanweisung für SF6 [Re: paul] #15632 21.09.2012 08:58
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tiefflieger Offline
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Antwort auf
...eine aktuelle Betriebsanweisung gem. §20 GefStoffV "Umgang mit verunreinigtem SF6 Schwefelhexafluorid...

Die Betriebsanweisung muss inzwischen nach §14 GefStoffV sein, der §20 ist schon seit Jahren nicht mehr für die BA zuständig.
Ein Sicherheitsdatenblatt zum SF6 sollte wohl vorhanden sein. Mit was ist das SF6 verunreinigt? Wie wird damit umgegangen (Mengen, Häufigkeit, Geräte)? Was sagt die Gefährdungsbeurteilung?
Daraus lässt sich dann eine Betriebsanweisung erstellen. Per Ferndiagnose bekommt man höchstens ein möglicherweise zutreffendes Dokument.

Re: Betriebsanweisung für SF6 [Re: tiefflieger] #15633 24.09.2012 10:10
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paul Offline OP
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Hallo,

danke erstmal für die Infos.

Als Anlage habe ich mal die "alte" BA beigelegt. Am Produkt selbst hat sich nichts geändert. Was müsste neben dem geänderten §20 zu §14 noch geändert werden ?

Viele dank für die Hilfe !

Gruß
Paul

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16425-Betriebsanweisung.pdf (0 Bytes, 910 Downloads)
Re: Betriebsanweisung für SF6 [Re: paul] #15634 25.09.2012 07:45
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tiefflieger Offline
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Deine Betriebsanweisung ist eine wilde Mischung aus BA für SF6 und BA für verunreinigtes SF6.
Das verunreinigte SF6 wird wohl kaum in Gasflaschen abgefüllt sein. Somit sind alle Angaben zum Umgang mit Gasflaschen hier nicht relevant.
Interessant wäre die Konzentration der Zersetzungsprodukte, denn diese können zu einer Erhöhung der Gefährdung beitragen.
Ich würde eine BA für reines SF6 in Gasflaschen erstellen und eine weitere für das verunreinigte SF6.
Kaltverbrennungen dürften hier nur bei Umgang mit dem Druckgas direkt aus der Gasflasche relevant sein. MAK-Wert nennt sich inzwischen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert). Druckgase sind nach CLP mit dem Gasflaschensymbol zu kennzeichnen, das sollte auf der BA aufgeführt werden. Beim Umgang mit Gasflaschen sind entsprechende Schutzschuhe zu tragen, das Kapitel mit dem Hautschutz würde ich ersatzlos streichen.
Infos zu Chemikalien bekommt man auch in der GESTIS Stoffdatenbank.

Re: Betriebsanweisung für SF6 [Re: tiefflieger] #15635 25.09.2012 09:26
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paul Offline OP
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Hallo,

vielen Dank für die Hilfe !

Re: Betriebsanweisung für SF6 [Re: tiefflieger] #15636 26.09.2012 09:46
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Mahlzeit,

die BA hat auch den Fehler, das bestimmte Kapitel nur aus dem SDB übertragen werden. Die BA richtet sich direkt an den Arbeitnehmer, er muss aus der BA alle relevanten Infos entnehmen können. Generell können daher alle nicht zutreffenden Punkte raus (PSA Atemschutz, Erste Hilfe verschlucken).
Infos, die sich an einen anderen Personenkreis richten (z. B. Innerbetrieblicher Entsorger: Abfallschlüsselnummer) auch raus, es sei denn, dass diese EAK-Nr. dem Menschen vor Ort bekannt sind, was aber fast immer nicht der Fall ist.
Es sollte erwähnt werdem, bei welchen Tätigkeiten oder Orten der AN auf diesen Gefahrstoff treffen kann. Er wird hier doch nicht direkt mit verunreinigtem SF6 umgehen? Kann man das kaufen? Wahrscheinlicher ist, dass bei irgendwelchen Tätigkeiten SF6 verunreinigt wird und dann in seinen Gefahrstoffeigenschaften durch die Verunreinigung bestimmte weitere gefährliche Eigenschaften erhält.

Zum Erwähnen eines AGW muss dann auch die Info, ob unter den in der BA beschriebenen Bedingungen der AGW unterschritten ist. Ansonsten müsste der AN Atemschutz tragen (was hier aber verneint wird).
Wichtiger als die Normen bei der PSA zu nennen (hier: Handschuhe und Schutzbrille) ist es, dem Menschen den genauen Artikel zu nennen, die er vor Ort vorliegen hat (z. B. Spaltleder-Trikot-Handschuhe oder grüne Camatril-Handschuhe oder lange Volllederhandschuhe). Welche das sind und welcher Norm sie entsprechen müssen, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Ohne Gefährdungsbeurteilung kann ich eine BA kaum erstellen. Alle Schutzmaßnahmen, die sich direkt an den AN richten, werden in der BA aufgeführt, so einfach ist das.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.

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