Deine Betriebsanweisung ist eine wilde Mischung aus BA für SF6 und BA für verunreinigtes SF6.
Das verunreinigte SF6 wird wohl kaum in Gasflaschen abgefüllt sein. Somit sind alle Angaben zum Umgang mit Gasflaschen hier nicht relevant.
Interessant wäre die Konzentration der Zersetzungsprodukte, denn diese können zu einer Erhöhung der Gefährdung beitragen.
Ich würde eine BA für reines SF6 in Gasflaschen erstellen und eine weitere für das verunreinigte SF6.
Kaltverbrennungen dürften hier nur bei Umgang mit dem Druckgas direkt aus der Gasflasche relevant sein. MAK-Wert nennt sich inzwischen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert). Druckgase sind nach CLP mit dem Gasflaschensymbol zu kennzeichnen, das sollte auf der BA aufgeführt werden. Beim Umgang mit Gasflaschen sind entsprechende Schutzschuhe zu tragen, das Kapitel mit dem Hautschutz würde ich ersatzlos streichen.
Infos zu Chemikalien bekommt man auch in der
GESTIS Stoffdatenbank.