Schlamm - fest und flüssig
#15644
19.09.2012 16:07
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Claudi
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Hallo liebe Gefahrgutspezis,
ich habe es mit einem "Schlamm" (Abfall) zu tun, der als umweltgefährdend eingestuft ist, v.a. wegen öliger/mineralölhaltiger Anhaftungen. Kann man ggf. diskutieren, aber mit dieser Einstufung fühlt sich der Absender sicherer/wohler.
Problem ist nun: dieser "Schlamm" ist eher eine feste körnige Masse, aus der jedoch Flüssigkeit entweicht bzw. sich auf dem festen Anteil oben Flüssigkeit absetzt. Gesammelt wird das ganze in Trapezmulden. Die Mulden haben unten Ablasshähne, aus denen man freie Flüssigkeit ablassen kann. Andere Flüssigkeit wird ab und zu abgesaugt, aber es entsteht immer wieder neue freie Flüssigkeit.
Kann man das ganze noch als UN 3077 einstufen? Die Flüssigkeit macht mir Sorgen, denn in SV335 heißt es ja "zum Zeitpunkt der Verladung keine freie Flüssigkeit sichtbar". Heißt das, dass sich später, also beim Transport, ruhig wieder etwas Flüssigkeit bilden/absetzen kann? Falls nein: als UN3082 kann ich es nicht fahren, denn es sind feste Anteile da und in Tanks/Tankcontainer bekommt man das Produkt weder gut rein noch wieder raus. Gefahren wird aktuell als UN3077 nach VV1 in bedeckten Mulden (keine BK-Zulassung). Die Mulden sind natürlich dicht, es läuft unten nix aus. Die Abdeckung (Einschweißung mit einer Art Schrumpffolie) ist auch ziemlich dicht.
Erscheint euch das so machbar oder gibt es Anmerkungen/ Ideen? Danke!
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Re: Schlamm - fest und flüssig
[Re: Claudi]
#15645
19.09.2012 17:59
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King_Louie_21
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Hallo Claudi,
um solche thixotropen Stoffe als Feststoff transportieren zu können, würde ich dem Abfallerzeuger empfehlen, genügend Aufsaugmaterial (z.B. Sägespäne) hinzuzufügen, damit sich keine freie flüssige Phase bilden kann. Damit könnte aus meiner Sicht auch die Forderung im Unterabschnitt 7.3.1.2 ADR eingehalten werden: "Stoffe, die bei während der Beförderung wahrscheinlich auftretenden Temperaturen flüssig werden können, sind nicht zur Beförderung in loser Schüttung zugelassen."
Schöne Grüße.
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Re: Schlamm - fest und flüssig
[Re: King_Louie_21]
#15646
20.09.2012 13:31
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Claudi
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Danke.
Ja an Aufsaugmaterial dachte ich auch schon... werde das vorschlagen.
7.3.1.2 ADR ist weniger ein Problem, der Stoff verflüssigt sich ja nicht, der feste Anteil bleibt fest, sondert aber eben flüssige Phase ab (wie wenn man einen Schwamm ausdrücken würde). Die SV335 erlaubt keine freie Flüssigkeit zum Zeitpunkt des Verladens für UN3077.
Fraglich wäre noch: was ist unter "zum Zeitpunkt der Verladung" zu verstehen? Bei Verladung augenscheinlich trocken, wenn danach Flüssigkeit freigesetzt wird, kein Problem? Oder doch ein Problem?
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Re: Schlamm - fest und flüssig
[Re: Claudi]
#15647
20.09.2012 15:20
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King_Louie_21
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Hallo Claudi,
ADR 7.3.1.2 sollte m.E. schon beachtet werden, denn immerhin verflüssigt sich der Abfall ja zumindest teilweise, indem er die flüssige Phase absondert. Deshalb genügend Aufsaugmaterial (Sägespäne etc.) einbringen. Dann ist SV335 auch kein Thema, weil der Abfall sowohl zum Zeitpunkt des Transportbeginns wie auch während des Transports ausreichend fest ist/bleibt.
Selbst mit noch so gutem Einwickeln in Plastikfolie etc. kann nicht 100% garantiert werden, dass ein normaler Container dicht bleibt und nicht tropft bzw. beim Bremsen/Beschleunigen keine Flüssigkeit aus dem Container schwappt. Und eine Tropfspur vom Abfallerzeuger zum Entsorger könnte zu ziemlich unangenehmen Diskussionen führen. Lieber etwas zu viel Aufsaugmaterial als zu wenig verwenden.
Manchmal lassen sich solche thixotropen Stoffe auch mit Kalk und/oder Zement teilweise verfestigen, so dass keine Flüssigkeit mehr abgesondert wird. Ob das beim Abfallerzeuger realisierbar ist, ist dann eine andere Frage.
Schöne Grüße.
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Re: Schlamm - fest und flüssig
[Re: King_Louie_21]
#15648
20.09.2012 15:26
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Claudi
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Ja, die Realisierbarkeit ist so oft ein Problem...
Wobei das ja gar nicht mal nur ein Gefahrgut-Problem ist. Auch "harmloser" Abfallschlamm, der Flüssigkeit absondert und in Schüttgutbehältern transportiert wird, wird in der Praxis Ärger machen, wenn's tropft und kleckert.
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