Hallo Paketzusteller,
zunächst mal einen herzlichen Willkommensgruß! Schön, dass Du den Weg in dieses Forum gefunden hast. Im Gegensatz zu Deinem Chef hast Du die Verantwortung erkannt, die mit dem Transport von Gefahrgut verbunden ist.
Wenn Du Gefahrgut nur innerhalb der Freigrenzen beförderst (weniger als 1000 Punkte gem. Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR), gelten gewisse Erleichterungen. Einen speziellen Gefahrgut-Fahrerkurs mit Prüfung benötigst Du dann nicht, aber Deine Firma muss Dich trotzdem regelmäßig aufgabenbezogen schulen/unterweisen. Ich zitiere mal den Abschnitt 8.2.3 ADR (Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Personen mit Ausnahme der Fahrzeugführer, die im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind):
"Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind."Die wichtigsten Grundsätze, die bei jeder Beförderung von Gefahrgut in Versandstücken nach ADR, unabhängig von der Menge, beachtet werden müssen, hat die IHK Schwaben in einem
Merkblatt zusammengefasst. Die in dem
Merkblatt genannten Punkte sollten auf jeden Fall Bestandteil der Schulung/Unterweisung sein.
Ich hoffe, das hilft Dir wenigstens etwas weiter. Und ich wünsche Dir, dass Deine Firma ihre Mitarbeiter nicht länger im Regen stehen lässt, sondern zukünftig mit dem Thema Gefahrgut gewissenhafter umgeht.
Schöne Grüße.