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Gefahrgut beim Paketdienst #15686 26.09.2012 20:33
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Paketzusteller Offline OP
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Hallo,

ich bin neu hier und natürlich gleich eine Frage.

Mein Arbeitsgeber arbeitet als Subunternehmer für einen Paketdienst. Es wird nur Gefahrengut innerhalb der Freigrenzen befördert.

Wenn ich Gefahrengut transportiere, muss ich die Gefahrengut-Liste Unterschreiben. Dort steht wörtlich:

"Für die gesamte Ladung gefährlicher Güter gilt bei der Überschreitung der 1.000 Punkte Tunnelbeschränkungscode: ..

Beförderung OHNE Überschreitung der im ADR Unterabschnitt 1.1.3.6 festgelegten Freigrenzen.

Ich bestätige als Fahrzeugführer, dass ich durch den DPD auf das Gefahrgut hingewiesen wurde. Mein Ausbildungsstand und die Fahrzeugausrüstung entsprechen den geltenden ADR Vorschriften."

Ich habe meinem Chef schon gesagt, dass ich keine Ahnung von ADR habe. Antwort: "Das kontrolliert eh keiner!"

Muss mein Chef mich nur einweisen und muss ich einen Kurs machen?

Vielen Dank

Euer Paketzusteller <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: Gefahrgut beim Paketdienst [Re: Paketzusteller] #15687 26.09.2012 22:22
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Paketzusteller,

zunächst mal einen herzlichen Willkommensgruß! Schön, dass Du den Weg in dieses Forum gefunden hast. Im Gegensatz zu Deinem Chef hast Du die Verantwortung erkannt, die mit dem Transport von Gefahrgut verbunden ist.

Wenn Du Gefahrgut nur innerhalb der Freigrenzen beförderst (weniger als 1000 Punkte gem. Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR), gelten gewisse Erleichterungen. Einen speziellen Gefahrgut-Fahrerkurs mit Prüfung benötigst Du dann nicht, aber Deine Firma muss Dich trotzdem regelmäßig aufgabenbezogen schulen/unterweisen. Ich zitiere mal den Abschnitt 8.2.3 ADR (Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Personen mit Ausnahme der Fahrzeugführer, die im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind):

"Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind."

Die wichtigsten Grundsätze, die bei jeder Beförderung von Gefahrgut in Versandstücken nach ADR, unabhängig von der Menge, beachtet werden müssen, hat die IHK Schwaben in einem Merkblatt zusammengefasst. Die in dem Merkblatt genannten Punkte sollten auf jeden Fall Bestandteil der Schulung/Unterweisung sein.

Ich hoffe, das hilft Dir wenigstens etwas weiter. Und ich wünsche Dir, dass Deine Firma ihre Mitarbeiter nicht länger im Regen stehen lässt, sondern zukünftig mit dem Thema Gefahrgut gewissenhafter umgeht.

Schöne Grüße.

Re: Gefahrgut beim Paketdienst [Re: King_Louie_21] #15688 26.09.2012 23:13
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Paketzusteller Offline OP
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich werde meinem Chef die Merkblätter geben.

Leider werde ich eher meinen Job verlieren, als das mein Chef etwas ändert.

Zwingen kann ich meinen Chef ja nicht? Oder gibt es eine Möglichkeit der Kontrolle, bei der ich verschont bleibe?

Diese Praxis ist übrigens normal. Und die BAG steht häufig in der Nähe des Depots. Jedoch werden lediglich LKWs kontrolliert.

Danke

Euer Paketzusteller


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