Hallo Herr Pape,
<br>Siie haben recht. Fahräder die nur mit Muskelkraft angetrieben werden können unterliegen nicht dem ADR. Auch nicht über die RSE. Es stellt sich hier aber die Frage, was sind motorgetriebene Zweiräder? Fallen auch antriebsmäßig unterstützte Fahräder mit Elektroantrieb unter die RSE?
<br>M.f.G.
<br>Peter Danger
Zuletzt bearbeitet von Peter Danger; 15.06.2002 12:33.