Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Transport von Blutproben nach UN 2900 #158 11.06.2002 17:08
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Ist die Antwort von Hr. Willi Pape richtig, dass das ADR nur für vierrädrige Motorfahrzeuge gilt? In der Schweiz kennen wir dazu die SDR, welche in Art. 1 besagt, dass die SDR für Motorfahrzeuge und ihre Anhänger auf den für Motorfahrzeuge geöffneten Strassen gilt. Ein Motorfahrzeug ist gemäss unserem Strassenverkehrsrecht jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird. Motorräder fallen auch darunter.

Re: Transport von Blutproben nach UN 2900 #159 11.06.2002 18:18
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Herr Geier,
<br>ich habe die ADR Rahmenrichtlinie zitiert. Aber selbst wenn Motorräder in der Schweiz unter die Verordnung fallen, wären die Fahradkuriere nicht erfasst.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Transport von Blutproben nach UN 2900 [Re: Willi_Pape] #160 12.06.2002 07:18
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Danke Hr. Pape, für Ihre Antwort. Ich gehe mit Ihnen einig, dass die ADR nur für Motorfahrzeuge und nicht für Fahrräder gilt. Die Anwendbarkeit der ADR bzw. bei uns der SDR ist offensichtlich von Land zu Land verschieden.
<br>Freundliche Grüsse
<br>Albert Geier.

Re: Transport von Blutproben nach UN 2900 [Re: Willi_Pape] #161 13.06.2002 17:46
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Bei einem Blick in die neue RSE fallen auch in Deutschland zweirädrige motorgetriebene Fahrzeuge unter den Begriff "Fahrzeuge". Damit ist in D die gleiche Regelung wie in der Schweiz dokumentiert.

Re: Transport von Blutproben nach UN 2900 [Re: Winklhofer] #162 14.06.2002 08:29
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo
<br>man sollte vor dem Schreiben doch genauer lesen. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Selbstverständlich hat H. Winkelhofer recht.
<br>Aber das in der Frage erwähnte Fahrrad fällt trotzdem nicht unter das ADR, oder lieg ich da schon wieder falsch?


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Transport von Blutproben nach UN 2900 [Re: Willi_Pape] #163 15.06.2002 12:27
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Herr Pape,
<br>Siie haben recht. Fahräder die nur mit Muskelkraft angetrieben werden können unterliegen nicht dem ADR. Auch nicht über die RSE. Es stellt sich hier aber die Frage, was sind motorgetriebene Zweiräder? Fallen auch antriebsmäßig unterstützte Fahräder mit Elektroantrieb unter die RSE?
<br>M.f.G.
<br>Peter Danger

Zuletzt bearbeitet von Peter Danger; 15.06.2002 12:33.

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
RSEB 2025
von M.A.T. - 13.08.2025 13:02
Kanister im Tankwagen
von Gerald - 12.08.2025 13:31
1A1 /1A2 Kennzeichnung g 6.1.3.1 u 6.1.3.2.
von tsteinhauser - 12.08.2025 10:03
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3