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Verbeulte Fässer---keine Freigabe aus Lager?!!? #15803 30.10.2012 13:46
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KWestphal Offline OP
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Hallo,

wir haben Ware an unseren Kunden geliefert, UN 1587. Die Fässer waren bei Ausgang aus unserem Lager i.O. Jetzt beanstandet das Lager des Kunden, dass Beulen in den Fässern sind und diese nicht mehr für den freien Verkehr zu gebrauchen sind. Er fordert eine Umpackung. Wir wollten die Fässer abholen lassen und abholen und gegen Neuware umtauschen lassen. Das Lager gibt die Fässer nicht frei.

Wir sind der Meinung, dass die Fässer nicht stark genug beschädigt sind, um nicht mehr zum freien Verkehr zugelassen zu sein.
Welche Handhabe haben wir?

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Kathrin Westphal
Re: Verbeulte Fässer---keine Freigabe aus Lager?!!? [Re: KWestphal] #15804 30.10.2012 19:02
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Herr/Frau Westphal,

die BAM hat einen Leitfaden zur Beurteilung mängelbehafteter Versandstücke im Luftverkehr herausgegeben. Der Leitfaden bezieht sich auf den Luftverkehr; für den Straßen-/Schienentransport kenne ich leider nichts Vergleichbares. Als Orientierungshilfe kann man den Leitfaden aus meiner Sicht aber trotzdem heranziehen.

Entsprechend diesem Leitfaden ist ein leicht verformter Falz ohne Austritt von Füllgut bei einem Metallfass für Feststoffe ein einfacher Mangel; der gleiche Mangel wäre bei flüssigem Füllgut als gravierend anzusehen. Einfache Mängel sind sicherheitstechnisch unerheblich (z. B. Gebrauchsspuren), wenn sie keine Auswirkung auf das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsniveau des Versandstücks haben. Auf dieser Basis würde ich mit dem Kunden reden.

Schöne Grüße.
__________________
P.S. Der Leitfaden lässt sich über die Vernüpfung zur BAM derzeit anscheinend nicht aufrufen. Austro Control hat einen inhaltlich identischen Leitfaden veröffentlicht:
- Austro Control Verpackungsleitfaden (de)
- Austro Control Packing Guideline (en)

Eine ähnliche Frage wurde übrigens im Juni 2011 schon mal hier in den Gefahrgut-Foren gestellt: Beschädigtes Fass? Ja oder nein?


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