Zulassungsbescheinigung für SZM
#15829
02.11.2012 21:37
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Magnum
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Hallo Kollegen,
kann mir jemand bitte einen Tip geben, wo geschrieben steht, daß eine Sattelzugmaschine für einen Tankauflieger eine Zulassungsbescheinigung braucht. Ich habe im ADR rumgesucht, aber nichts gefunden.
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Zulassungsbescheinigung für SZM
[Re: Magnum]
#15830
03.11.2012 00:03
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King_Louie_21
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Hallo Magnum,
die Spalte 14 der ADR-Zentraltabelle (Kapitel 3.2) gibt Auskunft über das erforderliche Fahrzeug für die Beförderung in Tanks; siehe dazu auch die Begriffsbestimmungen im Unterabschnitt 9.1.1.2 ADR.
In Unterabschnitt 9.1.3.1 ADR heißt es dann: "Die Übereinstimmung der Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, OX und AT und der MEMU mit den Vorschriften dieses Teils ist für jedes Fahrzeug, dessen Untersuchung ein befriedigendes Ergebnis liefert oder gemäss Unterabschnitt 9.1.2.1 zur Ausstellung einer Erklärung auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des Kapitels 9.2 führt, in einer von der zuständigen Behörde des Zulassungsstaates erteilten Zulassungsbescheinigung (ADR-Zulassungsbescheinigung) zu bestätigen."
Die ADR-Zulassungsbescheinigung gilt für ein Jahr und kann bei Bestehen der jährlichen technischen Untersuchung gem. Unterabschnitt 9.1.2.3 ADR verlängert werden.
Die zuständigen Stellen sind in § 14 Abs. 4 GGVSEB (Erstuntersuchung und Austellung der ADR-Zulassungsbescheinigung) sowie § 14 Abs. 5 GGVSEB (jährliche technische Untersuchung und Verlängerung der Gültigkeit der ADR-Zulassungsbescheinigung) genannt. Umfangreiche Erläuterungen zur ADR-Zulassungsbescheinigung finden sich auch in den RSEB.
Wenn der dritte Absatz des Unterabschnitts 9.1.2.1 ADR zutrifft, dann kann die Erstuntersuchung ggf. entfallen: "Die zuständige Behörde kann bei einer gemäss Unterabschnitt 9.1.2.2 typgenehmigten Zugmaschine für einen Sattelanhänger, für die der Hersteller, sein gehörig bevollmächtigter Vertreter oder eine von der zuständigen Behörde anerkannte Stelle eine Erklärung der Übereinstimmung mit den Vorschriften des Kapitels 9.2 ausgestellt hat, auf die erste Untersuchung verzichten."
Schöne Grüße.
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Re: Zulassungsbescheinigung für SZM
[Re: Magnum]
#15831
04.11.2012 07:01
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Udo Freitag
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Guten Morgen Magnum,
die Vorschriften des Teils 9 gelten für Fahrzeuge der Kategorien N und O gemäß Anhang 7 der Gesamtresolution Kraftfahrzeuge; Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter (R.E.3)1). Wobei und ich hoffe ich liege da richtig, dass N steht für Fahrzeuge mit oder ohne Ladefläche und das O für die Anhänger inklusive Sattelanhänger. Wenn man es ganz genau wissen möchte, müsste man in die Gesamtresolution schauen.
Gruß
Udo
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Re: Zulassungsbescheinigung für SZM
[Re: Udo Freitag]
#15832
04.11.2012 17:03
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King_Louie_21
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Hallo Udo,
gut, dass Du darauf hinweist. Teil 9 ADR ist anzuwenden. Allerdings kennt nicht jeder die Definition in Unterabschnitt 9.1.1.1 ADR. Aus meiner Sicht zählt die Sattelzugmaschine, um die es in der Frage von Magnum geht, zu den Fahrzeugen der Kategorie N (Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern zur Beförderung gefährlicher Güter). Scheinbar bin ich schon so "betriebsblind", dass ich darauf verzichtet habe, diese Grundvoraussetzung nochmals zu erwähnen.
Nachdem Magnum leider keine Details zum Stoff bzw. zur UN-Nummer angegeben hat, lässt sich seine Frage nur allgemein beantworten. Die ADR-Zulassungsbescheinigung ist in Unterabschnitt 9.1.3.1 ADR geregelt. Die Sattelzugmaschine im Beispiel von Magnum benötigt eine ADR-Zulassungsbescheinigung, wenn in Spalte 14 der ADR-Zentraltabelle ein Fahrzeug AT, FL, OX oder EX/III für den Transport in Tanks genannt ist.
Schöne Grüße.
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Re: Zulassungsbescheinigung für SZM
[Re: King_Louie_21]
#15833
04.11.2012 19:00
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Magnum
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Hallo King Louie und Udo,
vielen Dank für Euere Ausführungen.
Es geht um einen Unternehmer, der Tanksattelzüge (Heizöl, Diesel, Benzin) betreibt. Er hatte eine konkrete Frage an mich: Eine SZM mit FL-Zulassung ist kaputt und er wollte wissen, ob er mit einer Miet-SZM ohne Zulassungsbescheinigung fahren kann. Ich habe dies verneint, aber die Begründung mit der Fundstelle nicht mehr so hinbekommen.
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Zulassungsbescheinigung für SZM
[Re: Magnum]
#15834
09.11.2012 15:27
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Winklhofer
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Sehr geehrte Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
die Lösung lässt sich ganz einfach aus 7.4.1 ADR ablesen. Damit ist eindeutig, dass eine Sattelzugmaschine ohne ADR-Zulassungsbescheinigung nicht geht.
Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer
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Re: Zulassungsbescheinigung für SZM
[Re: Winklhofer]
#15835
27.11.2012 17:00
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Magnum
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Hallo Herr Winklhofer,
wenn ich die von Ihnen zitierte Fundstelle richtig verstehe, ist also auch nicht möglich, mit einem z.B. Kieskipper einen 6000-Liter Dieseltankanhänger mit AT-Zulassung auf die Baustelle zu ziehen, um Bagger usw. zu betanken? Natürlich vorausgesetzt, der Fahrer hat den Basis + Tankschein und Ausrüstung und Warntafeln.
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Zulassungsbescheinigung für SZM
[Re: Magnum]
#15836
27.11.2012 17:59
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Servus Magnum,
ja.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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