Coffein, Gefahrgut o. Nichtgefahrgut?!
#15848
05.11.2012 21:03
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Udo Freitag
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Hallo Miteinander,
ich habe da ein Problem mit der Einstufung von Coffein. Mir liegen zwei fast identische Sicherheitsdatenblätter eines Produktes vor, mit dem Handelsnamen "Coffein". Das Problem ist, dass die Sicherheitsdatenblätter unter Punkt 14 zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das eine SDB stuft "Coffein" als Gefahrgut mit der UN-Nr. 1544 ein, dass andere als harmlos. Welches ist jetzt das Richtige. Ich hoffe, die folgenden Daten sind ausreichend, um den Stoff eindeutig als Gefahrgut oder Nichtgefahrgut zu identifizieren.
SDB 1: - Erstellungsdatum SDB Mai 2012 - CAS-Nr. 58-08-2 - EG-Nr. 200-362-1 - Index-Nr. 613-086-00-5 - LD50(Ratte, oral) 261-383 mg/kg - LD50(Ratte, dermal) >2000 mg/kg - LC50 (Ratte, inhalativ) 4h,4,94 mg/l - Gefahrgut: UN1544, ALKALOIDE, FEST, N.A.G.(Coffein), 6.1, VG III
SDB 2: - Erstellungsdatum SDB Januar 2012 - CAS-Nr. 58-08-2 - EG-Nr. 200-362-1 - Index-Nr. 613-086-00-5 - LD50(Ratte, oral) 320 mg/kg - LD50(Ratte, dermal) >2000 mg/kg - LC50 (Ratte, inhalativ) 4h,4,94 mg/l - kein Gefahrgut!
Wenn ich mir die Kreterien gem. Unterabschnitt 2.2.61.1 anschaue, dann tendiere zu der Einstufung als Gefahrgut. Aber liege ich auch da richtig? Wie seht Ihr das?
Gruß
Udo
Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 06.11.2012 08:32.
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Re: Coffein, Gefahrgut o. Nichtgefahrgut?!
[Re: Udo Freitag]
#15849
05.11.2012 23:07
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King_Louie_21
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Hallo Udo, schau doch mal bitte nach, ob die CAS-Nr. stimmt; für Coffein finde ich nur die CAS-Nr. 58-08-2. Im Zweifelsfall würde ich die Klassifizierung verwenden, die im aktuellen Sicherheitsdatenblatt des Produktherstellers genannt ist. Falls der Hersteller kein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellt und dieses Produkt entsorgt werden soll, dann kann das Material gem. Abs. 2.1.3.5.5 ADR/RID als UN 1544 klassifiziert werden; es gilt in diesem Fall jedoch VG II. Das wäre eine legale Lösung für einen Abfall, mit der Du auf der sicheren Seite liegst. Vielleicht nützen Dir zur Beurteilung auch die Informationen aus den beiden folgenden Datenbanken: a) In der GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) wird Coffein als Nicht-Gefahrgut deklariert. Das ist in der Regel eine zuverlässige Referenzquelle. b) In der International Chemical Safety Card # 0405 (ICSC) der ILO wird Coffein allerdings der UN-Nummer 1544 zugeordnet, wobei mir das nicht ganz plausibel erscheint, weil andererseits nur der der R-Satz R22 gilt, was normalerweise keine ausreichende Toxizität für die Klassifizierung als giftiger Stoff im Sinne des Gefahrgutrechts darstellt. Schöne Grüße.
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Re: Coffein, Gefahrgut o. Nichtgefahrgut?!
[Re: King_Louie_21]
#15850
06.11.2012 08:30
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Udo Freitag
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Guten Morgen King_Louie_21,
gut aufgepasst. Richtige CAS-Nr. lautet 58-08-2. Über eine, vielleicht in der Zukunft, anstehende Entsorgung, verschwende ich im Moment noch keinen Gedanken. Ich befinde mich noch in der Phase der Einstufung und finde es erschreckend, dass je nach Hersteller, bei fast gleichen Parametern, eine unterschiedliche Klassifizierung bei raus kommt. Es muss doch wohl möglich sein, anhand von Daten ein Stoff vernünftig einzustufen? Das höchste Gefahrenpotenzial kann ich annehmen, dass ist mir aber zu einfach.
(GESTIS habe ich auch schon nachgeschaut)
Gruß
Udo
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Re: Coffein, Gefahrgut o. Nichtgefahrgut?!
[Re: Udo Freitag]
#15851
06.11.2012 09:19
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Gandalf
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Hallo Udo Freitag, also auf der Seite der ECHA sind mehrere TOX-Studien aufgeführt, woher auch die unterschiedlichen LD50-Werte herrühren. Gem. 2.2.61.1.7 ADR handelt es sich bei Werten über 300 mg/kg um kein Gefahrgut, daher auch die unterschiedlichen Einstufungen. Da die Legaleinstufung von Coffein R22 gesundheitsschädlich ist (s. 2.2.61.1.14) und bei den LD50-Werten auch unter 300 mg/kg würde ich das schon als Gefahrgut klassifizieren, allerdings als VG III gem. 2.2.61.1.7. Gruß Gandalf
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Re: Coffein, Gefahrgut o. Nichtgefahrgut?!
[Re: Gandalf]
#15852
06.11.2012 10:06
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Udo Freitag
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Hallo Gandalf,
wenn ich für die gefahrgutrechtliche Klassifizierung/Beurteilung, die in den Sicherheitsdatenblättern aufgeführten Werte heranziehe, dann handelt es sich um kein Gefahrgut. Da die Werte oberhalb, der in der Tabelle Absatz 2.2.61.1.7 aufgeführten Werte liegen. Richtig?! Außer bei SDB1. Hier könnte ich auch den niedrigen Wert nehmen. Dann habe ich Gefahrgut.
Gruß Udo
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Re: Coffein, Gefahrgut o. Nichtgefahrgut?!
[Re: Udo Freitag]
#15853
06.11.2012 10:34
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Gandalf
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Hallo Udo Freitag, ja richtig, deswegen hat ja SDB 1 Angaben zum Transport (weil Wert auch unter 300 mg/kg) und SDB 2 nicht. Handelt es sich denn tatsächlich um "reines" Koffein? Bei Gemischen etc. dürften wegen der Verdünnung dann keine Einstufung als Gefahrgut herauskommen. Gruß Gandalf
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Re: Coffein, Gefahrgut o. Nichtgefahrgut?!
[Re: Udo Freitag]
#15854
06.12.2012 18:21
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Tatsi
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Hallo,
kann es sein, dass die unterschiedlichen Einstufungen etwas mit
wasserfreien / hydratisiertem Coffein zu tun haben?
Gruß Tatsi
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Re: Coffein, Gefahrgut o. Nichtgefahrgut?!
[Re: Tatsi]
#15855
10.12.2012 19:36
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Floridacargocat
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Urgestein
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Wie in einem anderen Beitrag mitgeteilt, habe ich so meine Probleme mit den SDB'S (MSDS's/SDS's), insbesondere wenn die massgebenden Daten widerspruechlich sind. In diesem Fall wuerde ich vorschlagen, Kaffeespezialisten der verschiedenen Kaffeehersteller (Jakob's, Nestle, Tchibo, Eduscho und Co.) und wer sonst noch in Deutschland Dekaffeinierungsanlagen betreibt) zu fragen, wie sie ihr Coffein (aus der Dekaffeination) zu ihren Abnehmern befoerdern, und ob diese in Reinstform oder in gestreckter Form versandt werden. Coffein (bzw. engl. caffein) wird nicht nur aus Kaffeebohnen extrahiert, sondern auch aus anderen Pflanzen extrahiert (z.B. Guarana in Brasilien, wesentlich hoeherer Coffeingehalt). In den meisten (englischen) Datenblaettern finde ich eine Klassifizierung als Klasse 6.1
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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