Zum Hintergrund: Großhandelsunternehmen transportiert im Shuttleverkehr TK Ware in vorgekühlten Iso Containern zum Kunden. Um die Temperatur zu halten, werden hier Blöcke aus gefrorenem Kohlendioxid eingesetzt. Dies Können je nach Außentemperatur und nach Größe des Containers 2-6 kg oder aber auch bis zu 15 kg bei einem Kühlfahrzeug sein, wo die Kühlung Probleme macht.
Jetzt möchte ich aus eigenem Interesse hier einmal meine Frage zu äußern, bzw. sehen, ob ich das ganze jetzt richtig interpretiert habe:
Es hieß ursprünglich, das Fahrzeuge welche Trockeneis, Kohlendioxid, oder ähnliches als Kühlmittel enthalten eigentlich hätten gekennzeichnet werden müssen:
Zum einen mit einem Beförderungspapier mit dem Inhalt:
„UN 1845 Kohlendioxid, fest, als Kühlmittel“
Zum anderen mit den Warnaufklebern an den für Personen zugänglichen Stellen gekennzeichnet werden.
Neue Bestimmung aus der RSEB 2013:
Zu Abschnitt 5.5.3 5-22 Die Sondervorschriften nach Abschnitt 5.5.3 sollen nur dann Anwendung finden, wenn eine tatsächliche Erstickungsgefahr in Fahrzeugen, Wagen oder Großcontainern besteht. Den betroffenen Beteiligten obliegt es, dieses Risiko unter Berücksichtigung der von den zur Kühlung oder Konditionierung verwendeten Stoffen ausgehenden Gefahren, der Menge der zu befördernden Stoffe, der Dauer der Beförderung und der verwendeten Umschließungen zu beurteilen. In der Regel ist davon auszugehen, dass von Versandstücken, die Trockeneis (UN 1845) als Kühlmittel enthalten, kein diesbezügliches Risiko ausgeht. Soweit in Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften Bewertungen der Gefährdung durch die Verwendung von Stoffen zur Kühlung oder Konditionierung bei der Beförderung vorliegen, können diese berücksichtigt werden.
Das heißt also: Der Unternehmer (bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit) würde mittels Gefährdungsanalyse ermitteln, in wie weit hier ein Risiko besteht?
Sollte man dies aus Unternehmenssicht so umsetzen, (ich würde sagen aus Sicht des Arbeitsschutzes ja) oder ist der gesamte Abschnitt 5.5.3 eigentlich hinfällig?
Bei dieser Frage interessiert mich hier in erster Linie die ADR - Sichtweise.
Um die Temperatur zu halten, werden hier Blöcke aus gefrorenem Kohlendioxid eingesetzt.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann werden zu den Behälter offen Blöcke aus gefrorenem Kohlendioxid gestellt um die Temperatur im Fahrzeug zu halten.
Das hätte zur Folge volle Einhaltung des Abschnitts 5.5.3.
Da das Trockeneis verdampft und sich Gase bilden, die ab einer bestimmten Menge zum Tode führen können. Siehe obrige Beiträge. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel
[Re: Gerald]
#1589418.07.201315:52
Hallo Gerald Es gibt zum einen Iso - Rollcontainer, die vorgekühlt werden, in welche dann Tiefkühlware gepackt und ausgeliefert wird. Hier kommen dann z.B. zwei Blöcke Trockeneis mit hinein und der Container wird verschlossen. Das andere sind Zweikammerfahrzeuge, welche aus einer normalen Kühlzone und einer Tiefkühlzone bestehen. Wenn die Kühlung in der TK Zone nicht zu 100% funktioniert, soll es wohl vorkommen, das hier dann Trockeneins mit zum Einsatz kommt.
Das Trockeneis oder Blöcke aus gefrorenem Kohlendioxid zur Kühlung des Fahrzeuges genutzt wird stellt hier sicherlich die Ausnahme da, aber die Kühlung von Iso-Containern mit 2-6 kg Trockeneis ist schon die Regel.
Hier kommen dann z.B. zwei Blöcke Trockeneis mit hinein und der Container wird verschlossen.
Wenn der Container verschlossen ist, und kein Gas austreten kann, dann greift die RSEB Ziffer 5 - 22.
Antwort auf
Wo sind denn diese Grenzen, wo es kritisch wird?
Dafür häng ich eine Datei an.
Das Problem ist doch, dass Trockeneis bei Erwärmung sich in Stickstoff verwandelt. Und es muss ausgeschlossen werden, das dies eingeatmet wird. Wenn also nur die kleinste Möglichkeit einer Gefahr besteht, dann Anwendung Abschnitt 5.5.3. Es kann ja zum Unfall kommen, der Fahrzeugführer ist nicht ansprechbar, dann sollten schon die Hilfsdienste von dem Vorhandensein von Trockeneis gewarnt werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel
[Re: Gerald]
#1589618.07.201320:16
so langsam wird auch die Sache für mich verständlich <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Da die Iso - Container eigentlich sehr gut abgedichtet sind, kann man dies eigentlich (fast) generell ausschließen. Ich sage jetzt bewusst fast, weil ein geringes Restrisiko bleibt immer irgendwo. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Die Kennzeichnung gilt demnach in erster Linie für Dritte?
Der Frachtführer weiß ja das sich in den Behältern Trockeneis befindet.
Empfehlung als GB, kann eigentlich dann ja nur sein - Umsetzen.
Das Problem was sich dem Unternehmen , gerade bei Lebensmitteln stellen wird, ist das Warnzeichen! "Außenwirkung" Bisher haben sich dort aber glaube ich noch nicht viele mit beschäftigt - ich habe zumindest aus der Branche noch nicht weiter darüber gelesen.
Wenn man jetzt ein formloses Beförderungspapier erstellen würde, für die jeweilige Tour indem auf die Ladung, oder besser das Kühlmittel hingewiesen wird und zusätzlich die Containertür mit dem Label versehen würde (hierdurch wird ja auch der gewarnt, der die Tür öffnet - falls es mal vorkommen sollte, das der gesamte Container beim Kunden bleibt)würde das eine Kompromisslösung sein, die man empfehlen könnte?
Das einfachste wäre natürlich, wenn man einen weg finden würde um auf Trockeneis zu verzichten - dann hätte man diese Probleme nicht.
MfG
Master Tom
Zuletzt bearbeitet von MasterTom2013; 18.07.201321:37.
Da die Iso - Container eigentlich sehr gut abgedichtet sind, kann man dies eigentlich (fast) generell ausschließen.
Dann könnte die RSEB greifen. Nur wie sieht es bei einem Unfall aus, und der Behälter wird beschädigt?
Antwort auf
Bisher haben sich dort aber glaube ich noch nicht viele mit beschäftigt - ich habe zumindest aus der Branche noch nicht weiter darüber gelesen.
In Absatz 5.5.3.2.4 "Die mit der Handhabung oder Beförderung von gekühlten oder konditionierten Fahrzeugen und Containern befassten Personen müssen entsprechend ihren Pflichten unterwiesen sein."
Ich denke mal, hier müsste man ansetzen. Dann wäre es zu den Unfall, wie in meinem Beitrag vom 09.07.2013 um 17.57 Uhr beschrieben, bestimmt nicht gekommen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel
[Re: Gerald]
#1589819.07.201320:00
vielen Dank erst einmal für die Informationen, diese haben mich schon einmal weiter gebracht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Das Problem was sich dem Unternehmen , gerade bei Lebensmitteln stellen wird, ist das Warnzeichen! "Außenwirkung"
Hier meinte ich allgemein die gesamten Lebensmittellogistiker - ich kann mir nicht vorstellen, das keiner von ihnen Trockeneis verwendet. Fahrzeuge mit dieser Kennzeichnung sind mir noch keine aufgefallen - oder hat diese schon mal jemand hier aus dem Forum auf unseren Straßen gesehen?
Falls nicht, hat sich entweder noch keiner Gedanken über die Gefahren gemacht, oder sie wissen es nicht, oder aber jeder kann es ausschließen das sich eine gefährliche Ansammlung erstickender Gase bildet. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
MfG
MasterTom
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel
[Re: Gerald]
#1589920.07.201322:49
in den vorhergehenden Beiträgen wurde gelegentlich darauf hingewiesen, dass Trockeneis in (hermetisch) dichten Umschließungen befördert wird bzw. befördert werden sollte. Auch ich bin diesem Irrtum unterlegen. Der Industriegaseverband e.V. in Köln (IGV) weist in seiner Sicherheitsinformation (91D 6.0 - 12/10) darauf hin, dass die für Trockeneis verwendeten Umschließungen keinesfalls gasdicht sein dürfen, da sich ansonsten ein gefährlicher Druck aufbauen kann.
Trockeneis-Pellets/Nuggets/Scheiben/Stangen/Blöcke werden für den Transport zum Anwender z.B. in Mengen von 3-28 kg in Styropor-Boxen verpackt, die zusätzlich in einen Pappkarton eingesetzt sind. Wie bereits weiter oben von mir erwähnt, werden solche Styropor-Boxen oder ähnliche Kisten u.a. mit KEP-Diensten zum Anwender geliefert. Das können grundsätzlich auch mehrere Boxen mit purem Trockeneis sein und es ist zu hoffen, dass sich alle Frachtführer des damit verbundenen Gefährdungspotenzials bewusst sind. Diese Transporte sind von den Gefahrgutvorschriften des ADR freigestellt und unterliegen auch nicht dem Abschnitt 5.5.3 ADR. Allerdings fordert die Sicherheitsinformation des IGV, dass solche Versandstücke in einem gasdicht vom Führerhaus abgetrennten Laderaum befördert werden. Hier frage ich mich, ob diese räumliche Trennung bei den Kleintransportern der KEP-Dienste, die auf der letzten Meile eingesetzt werden, immer gegeben ist. Deshalb würde ich dem Absender empfehlen, einen diesbezüglichen Hinweis auf "gefährliches Gut" in den Frachtpapieren vorzunehmen, um den Pflichten des § 410 HGB zu genügen.
Noch ein Satz zur abschreckenden Wirkung des 15x25 cm großen Warnzeichens gem. Abs. 5.5.3.6.2 ADR bei einem Lebensmitteltransport: Eine vermeintlich negative Außenwirkung halte ich für überschaubar. Der Verbraucher bekommt dieses Warnzeichen ja nicht auf der Ware präsentiert, denn der gekennzeichnete Transport ist mit der Ankunft am Lebensmittelverarbeitungsbetrieb oder spätestens mit der Ankunft am Supermarkt beendet. Die Lebensmittelbranche könnte ggf. die Tiefkühlung mit Trockeneis als schonende Alternative zum Einsatz von künstlichen Konservierungsstoffen verkaufen und damit sogar noch ihr Image verbessern.
Hier meinte ich allgemein die gesamten Lebensmittellogistiker - ich kann mir nicht vorstellen, das keiner von ihnen Trockeneis verwendet. Fahrzeuge mit dieser Kennzeichnung sind mir noch keine aufgefallen - oder hat diese schon mal jemand hier aus dem Forum auf unseren Straßen gesehen?
Falls nicht, hat sich entweder noch keiner Gedanken über die Gefahren gemacht,
Ich muss gestehen, Trockeneis ist nicht mein Ding aber ist es nicht so, dass Abschnitt 5.5.3 ADR neu ist, und die Übergangsfrist ADR 2013 gerade erst abgelaufen ist? Wenn es vorher keine vergleichbaren Regelungen gab (außer: unterliegt nicht den Vorschriften des ADR), dann ist es meiner Meinung nach nicht verwunderlich, dass sich bisher keiner damit befasst hat. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 22.07.201308:26.
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel
[Re: Gerald]
#1590122.07.201311:07
Das Problem ist doch, dass Trockeneis bei Erwärmung sich in Stickstoff verwandelt.
Sorry - aber Trockeneis hat nichts mit Stickstoff zu tun! Es handelt sich dabei um festes Kohlendioxid (CO2), das unter Normalbedingungen bei -78,48 °C sublimiert, also direkt in die Gasphase übergeht, ohne vorher zu schmelzen/verflüssigen. (Quelle: Wikipedia)
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----