Palette kennzeichnen - Kombi LQ und Gefahrgut
#15987
23.11.2012 09:12
|
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 1
Heiko_1171
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 1 |
Hallo Gefahrgut-Profis,
wir haben hier im Betrieb eine Palette mit div. Gefahrgütern und nun ist eben die Frage aufgetreten, wie diese richtig zu kennzeichnen ist.
Darauf sind einige Kanister UN1805 als Regelgefahrgut, sowie einige Kartons, die UN1805 in begrenzter Menge enthalten.
Es gibt nun von den Personen, die eine Schulung auf diesem Gebiet haben unterschiedliche Meinungen. Ich selbst habe keine Schulung bzgl. Gefahrgut möchte für die Kollegen diesen Sachverhalt aber klären.
1. Meinung) Auf Folie "Umverpackung" - Gefahrzettel 8 - UN1805 - Gefahrzettel LQ
2. Meinung) "Umverpackung - Gefahrzettel 8 - UN1805 (LQ wird durch Gefahrzettel mit UN-Nummer bereits abgedeckt)
3. Meinung) LQ kann in dieser Kombination gar nicht durchgeführt werden - da müsste dann auch der Teil, der eigentlich LQ wäre als Gefahrgut etikettiert werden.
Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Ich wünsche allen einen schönen Tag Heiko
|
|
Re: Palette kennzeichnen - Kombi LQ und Gefahrgut
[Re: Heiko_1171]
#15988
23.11.2012 12:15
|
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390 |
Hallo Heiko,
1, 2 oder 3... wer richtig liegt sagt Euch gleich das Licht....... 1.
Ich hab jetzt kein ADR zur Hand, kann also den Text für die Umverpackungen nicht gaaanz genau wiedergeben, aber sinngemäß sollte es so sein: Alle in einer Umverpackung enthaltenen Gefahrgüter müssen auch wieder sofern sie nicht von außen zu erkennen sind auf der Umverpackung erscheinen. Also Gefahrzettel (auch LQ) und UN-Nummern. Sowie dem Wort "Umverpackung", dies ist gem. 3.4 ADR (LQ) wenn noch nach altem Recht (ADR 2009) befördert wird nicht notwendig, ist aber Magulatur, da ja auch andere Güter enthalten sind. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
|
|
Re: Palette kennzeichnen - Kombi LQ und Gefahrgut
[Re: Heiko_1171]
#15989
03.12.2012 17:59
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,669
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,669 |
Meinung 1 geht in die richtige Richtung, wobei die LQ-Raute kein Gefahrzettel ist. Nachzulesen unter 3.4.11 ADR i.V. mit 5.1.2 ADR. Pfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten bei Brühe nicht vergessen!
|
|
Re: Palette kennzeichnen - Kombi LQ und Gefahrgut
[Re: Heiko_1171]
#15990
04.12.2012 17:10
|
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54
heido
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54 |
Hallo,
wir haben solche Paletten täglich - allerdings mit UN 1263. Wenn wir ein Packstück auf der Palette haben das den Gefahrzettel 3 verlangt, dann sind damit auch alle anderen Packstücke mit der gleichen UN-Nummer mit begrenzter Menge abgedeckt.
Wie gesagt ist gängig Praxis bei uns und auch noch nie beanstandet worden.
Also bei 1,2 oder drei ist es die 2
Gruß Heido
|
|
Re: Palette kennzeichnen - Kombi LQ und Gefahrgut
[Re: heido]
#15991
04.12.2012 20:14
|
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Kalle Svensson
Spezi
|
Spezi
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48 |
Hallo Heido,
es ist die 1, denn in 3.4.11 ADR 2011 heisst es: ".... gelten die Vorschriften des Abschnitt 5.1.2. Darüber hinaus muss die Umverpackung mit den in diesem Kapitel vorgeschriebenen Kennzeichnungen gekennzeichnet sein". Die entscheidenden Wörter sind "darüber hinaus". Also neben den Bedingungen gem. 5.1.2 müssen die Kennzeichnungen gem. 3.4 erfolgen.
Gruß Kalle
"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
|
|
Re: Palette kennzeichnen - Kombi LQ und Gefahrgut
[Re: heido]
#15992
04.12.2012 21:23
|
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390 |
Hallo Heido,
gängige Praxis??? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Es ist auch gängige Praxis irgendwelche (nicht geprüften) Innenverpackungen in irgendeine "zwar geprüfte" aber eben nicht mit diesen Innenverpakungen geprüfte Außenverpakung (4G) zu versenden, die wenigsten Versender (Verpacker) machen sich die Mühe, anstatt einer 4G Verpackung eine 4GV Verpackung mit den geltenden Einschrängungen zu verwenden, oder gar das eigene Packstück von der BAM oder wem auch immer prüfen zu lassen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> Ich bleibe bei der 1, eben aus dem Grund, den mein Vorschreiber genannt hat. Es ist zwar Richtig, dass die Gefahren die bei Euren Produkten zugrunde liegen offensichtlich die gleichen sind, (Farbe etc.) aber die Art der Verpackung weicht doch stark voneinander ab. Ich hoffe ihr habt auch weiterhin so viel Glück im Bezug auf ein Bussgeld, Toi, Toi, Toi... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
|
|
Re: Palette kennzeichnen - Kombi LQ und Gefahrgut
[Re: Kay Schmauder]
#15993
05.12.2012 14:04
|
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54
heido
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54 |
Hallo Kay, Hallo Kalle,
frei nach dem Motto wer lesen kann ist klar im Vorteil habt ihr natürlich Recht.
Jetzt kommt aber noch das große ABER:
Ich ging davon aus, dass NUR UN1805 auf der Palette ist. Im ersten Satz schreibt Heiko1171 allerdings von div. Gefahrgütern. Wenn er damit unterschiedliche UN-Nummern meint habt ihr natürlich Recht. Ist aber NUR UN1805 auf der Palette bleibe ich dabei das 2 stimmt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Heido
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|