Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Zuständigkeit IMO-Erklärung #15994 23.11.2012 17:52
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 4
K
kavg Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
K
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 4
Zunächst mal ein Hallo in die Runde.
Ich habe so gut wie keine Ahnung von Gefahrgut und den dazu existierenden Bestimmungen.

Deshalb auch meine Anmeldung hier, in der Hoffnung, Antwort zu erhalten.

Ich habe u. a. ein Gebinde Farbe Herbol Protector 2,3 Liter zu liefern.
Dieses soll von einem von mir beauftragten Verpacker gemeinsam in ein Packstück mit Kabeln verpackt werden (Holzkiste mit Alu-Compound-Folie).
Mein Kunde wird das Packstück per LKW zum Hafen bringen lassen und nach Saudi-Arabien verschiffen.

Nun wurde ich aufgefordert, eine IMO-Erklärung beizubringen.

Wer ist eigentlich für das Erstellen einer solchen IMO-Erklärung verantwortlich?

Meine Lieferkondition gegegünber meinem Kunden ist EXW, seefrachtmäßig verpackt.
Ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher und englischer Sprache sowie Produktangaben habe ich zur Verfügung gestellt.

Mein Kunde meint, das Ausstellen der IMO-Erklärung müsste der Verpacker machen, der aber gar nicht weiß, wie das Packstück transportiert wird (Schiff, Hafen, Empfänger etc.)

Re: Zuständigkeit IMO-Erklärung [Re: kavg] #15995 23.11.2012 20:53
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Kalle Svensson Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Hallo kavg,

gem.§ 8(1)Nr.1,Satz 1 GGVSee, hat der Versender für die Beförderung ein Beförderungsdokument zu erstellen. Die erforderlichen Angaben hierzu sind in 5.4.1 IMDG-Code aufgeführt.
Gem. § 2(3)Nr.3 GGVSee ist Versender der Hersteller oder Vertreiber gefährlicher Güter oder jede andere Person, die die Beförderung gefährlicher Güter ursprünglich veranlasst.
Also bist Du im Boot, da Du die Sendung vertreibst.


Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: Zuständigkeit IMO-Erklärung [Re: Kalle Svensson] #15996 26.11.2012 20:59
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 4
K
kavg Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
K
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 4
Danke!

Ich habe es mir beinahe gedacht...
aber:
"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Re: Zuständigkeit IMO-Erklärung [Re: kavg] #15997 26.11.2012 21:14
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 4
K
kavg Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
K
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 4
...jetzt doch noch mal eine Frage:

Auf der IMO-Erklärung steht unten: Unterschrift des Versenders.

Soll ich da unterschreiben, obwohl ich gar nicht der Versender bin?
Das ist ja definitiv mein Kunde, der auch die Versendung, also incl. Abholung per Spedition von meinem Verpacker und auch die nachfolgende Seefracht, organisiert?

Zuletzt bearbeitet von kavg; 27.11.2012 11:35.
Re: Zuständigkeit IMO-Erklärung [Re: kavg] #15998 28.11.2012 20:13
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Kalle Svensson Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Hallo kavg,

das Formular (IMO-Erklärung) gem. 5.4.5 IMDG-Code darf als Versender nur derjenige unterschreiben, der diese Erklärung auch erstellt hat.
Du musst Dir nun klarwerden, ob Du Versender bist. Wie bereits erwähnt kann das der Hersteller, der Vertreiber oder der Veranlasser der Beförderung sein.
Du kannst es sein, musst es aber nicht sein.
Nach deiner letzten Schilderung sollte aber Dein Kunde die Erklärung erstellen und unterschreiben.


Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: Zuständigkeit IMO-Erklärung [Re: kavg] #15999 29.11.2012 09:25
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 104
D
Dieter2 Offline
Profi
Offline
Profi
D
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 104
Hallo kavg,

wie du eingangs erwähnst, "hast du keine Ahnung von Gefahrgut".
Aus diesem Grund darfst du die IMO-Erklärung nicht unterschreiben, weil dies Kenntnisse der Vorschriften des Gefahrguttransports See voraussetzt, die durch eine Schulung gem. Kapitel 1.3 des IMDG-Code vermittelt werden müssen.

Das ist nichts weltbewegendes, es gibt auch weder konkrete Vorschriften über Inhalt und Dauer noch eine Verpflichtung zu Ablegung einer Prüfung. Aber eine Gefahrguterklärung trifft hat ja inhaltlich wichtige Aussagen, die durch die Unterschrift bestätigt werden. Sie würde also wenig Sinn machen, wenn jeder diese Erklärung einfach unterschreiben dürfte.

Gruß
Dieter

Re: Zuständigkeit IMO-Erklärung [Re: Dieter2] #16000 29.11.2012 12:15
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 4
K
kavg Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
K
Registriert: Nov 2012
Beiträge: 4
Vielen Dank für die Antworten.

Die IMO-Erklärung haben wir inzwischen nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und auch unterschrieben. Im Grunde steht ja in den Feldern des Formulars ziemlich eindeutig, welche Eingaben dort erwartet werden.

Letztens haben wir dem gleichen Kunden eine Sendung für den gleichen Bestimmungsort zur Abholung gemeldet, in welcher Dosen mit Farbspray enthalten waren und da hat keiner auch nur annähernd danach gefragt, ob es sich um Gefahrgut handelt oder nicht, aber selbst bei DAX-Unternehmen scheint man wohl nicht immer mit der erforderlichen Sorgfalt an gewisse Dinge heranzugehen...

Re: Zuständigkeit IMO-Erklärung [Re: kavg] #16001 29.11.2012 13:25
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 104
D
Dieter2 Offline
Profi
Offline
Profi
D
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 104
Hallo kavg,

das alles hat im Wesentlichen mit verantwortungsbewusstem Handeln zu tun.

Es geht hier nicht darum, nach bestem Wissen und Gewissen - aber eben ohne Wissen - ein lästiges Papier auszufüllen, sondern die Sicherheit von Gefahrguttransporten zu gewährleisten, in denen z.B. bei Sammelladungen sehr gefährliche Konstellationen entstehen können.

Der Gedanke "2,3 Liter Farbe, was kann da schon passieren..." ist auf den ersten Blick sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Aber wo sollte hier die Grenze gezogen werden, wenn alle so denken?

Gruß
Dieter


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 29.04.2025 19:37
Klassifizierungscode auf dem Beförderungspapier
von M.A.T. - 29.04.2025 17:24
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 29.04.2025 08:36
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3