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Wer tritt als Versender auf? #16017 26.11.2012 22:07
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sebstar Offline OP
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Tag zusammen,

kleine Frage, die sicher schwer zu beantworten ist.

Wir haben als Unternehmen eine Entsorgerfirma mit der Entsorgung unserer Abfälle (ua. gefährliche Abfälle) beauftragt. Unklar ist, wer als Versender auftritt. Die Firma ist mit Leuten ständig vor Ort und ist für das Abfallmanagment vertragsmässig zuständig. In den Beförderungspapieren war bis dato aber das Unternehmen als Versender (Absender) genannt. Vertraglich ist das nicht festgehalten. Laut ADR 1.2 müsste der Absender auf die Entsorgerfirma umgeändert werden, oder?

Re: Wer tritt als Versender auf? [Re: sebstar] #16018 26.11.2012 23:42
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Sebstar,

ein ähnliches Thema wurde schon mal früher hier im Abfallforum diskutiert: Auftraggeber des Absenders bei Abfallentsorgung.

Letztendlich handelt es sich um die Definition einer Schnittstelle. Im Falle eines unerwünschten Ereignisses kann ich mir lebhaft vorstellen, dass Ihr ein umfangreiches Beschäftigungsprogramm für Vertrags- und Verkehrsjuristen auflegt, wenn vertraglich nichts eindeutig geregelt ist. Besser ist es, die Aufgabenverteilung vorher festzulegen.

So aus der Ferne würde ich mal meinen, dass Euer Entsorger auch als Absender fungieren kann. Die Definition in § 2 Nr. 1 GGVSEB lautet: "Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender nach diesem Vertrag." Diese Definition könnte zur Tätigkeit Eures Entsorgers passen. Die Pflichten des Absenders sind in § 18 GGVSEB festgelegt.

Auch bei einem Rundum-Sorglos-Paket bleibt Ihr Auftraggeber des Absenders. Diese Beteiligtenpflicht kann nicht delegiert werden. Die Pflichten des Auftraggebers des Absenders sind in § 17 GGVSEB definiert. Wesentliche Pflicht des Auftraggebers des Absenders ist die gefahrgutrechtliche Klassifizierung seiner Abfalle und ggf. der Hinweis auf § 35 GGVSEB (Fahrwegbestimmung). Sicher kann Euch der Entsorger aufgrund seiner Erfahrung beim Klassifizieren der Abfälle unterstützen, aber die Verantwortung dafür kann er Euch nicht abnehmen.

Noch kurz zur Begrifflichkeit im Gefahrgutrecht: Den "Versender" gibt im Seeverkehr (GGVSee, IMDG-Code) und im Luftverkehr. Bei Beförderungen im Binnenland (GGVSEB, ADR/RID/ADN) handelt es sich immer um den "Absender" bzw. den "Auftraggeber des Absenders".

Schöne Grüße.

Re: Wer tritt als Versender auf? [Re: King_Louie_21] #16019 28.11.2012 12:26
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A.Fischböck Offline
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Die Definition des Absenders im Abfallbereich beschränken für mich auf ein paar Kleinigkeiten.

Bestellung 1 (vereinfacht)
"Holt mir bitte die Abfälle ab"
dann habe ich direkt mit dem Abfallentsorgungsunternehmen einen Beförderungsvertag abgeschlossen, sofern der Entsorger einen eigenen Fuhrpark hat. Ich bin da als Besteller des Transportes (Abholung) auch der Absender.

Bestellung 2 (wieder vereinfacht)
"Entsorgt mir bitte meine Abfälle"
dann schließt das Entsorgungsunternehmen mit sich selbst (bei eigenem Fuhrpark) einen Beförderungsvertrag ab und ist somit auch der Absender.

So machen Kleinigkeiten viel aus (zumindest aus meiner Interpretation)
Gruß
Alfred Fischböck

Re: Wer tritt als Versender auf? [Re: A.Fischböck] #16020 29.11.2012 13:13
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sebstar Offline OP
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Naja,

die Firma ist ständig vor Ort vrtreten und betreibt für uns das Abfallmanagment. Von Verladung etc. bekommen wir nichts mit. Abfälle werden vom Entsorger eigenständig abgefahren, deklariert und versendet. Im Rahmenvertrag ist aber nicht klar definiert, wer als Absender auftritt.


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