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Kalter Tankauflieger für heiße Ware #16021 27.11.2012 12:24
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Magnum Offline OP
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Liebe GG-Gemeinde,

ich habe hier ein Problem, das mich schon längere Zeit beschäftigt.

Ist es zulässig, die Gefahrgutkennzeichnung (Orange Warntafel, Gefahrzettel, Temperatursymbol) bei einem (erkalteten) Tankfahrzeug, das nach längerem Abstellen erkaltet ist, offen zu lassen, wenn man wieder zur Ladestelle fährt, um heiße Ware abzuholen?

Es geht hier konkret um UN 3257 und einen Bitumentransportauflieger.

Die Praxis sieht so aus, dass die Fahrer die Tafeln offen lassen, "weil ja nicht gereinigt wurde".

Wenn man die SV TU 35 in 4.3.5 ADR anschaut: Kalter Inhalt = kein ADR-Transport - also sämtliche ADR-Kennzeichnung verdecken/abnehmen. Wenn die Tafeln offen bleiben, gibt's ein Bußgeld (wenn man erwischt wird).

Bin ich da mit meiner Meinung auf dem Holzweg oder wie seht Ihr das?


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Kalter Tankauflieger für heiße Ware [Re: Magnum] #16022 29.11.2012 15:24
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Kalle Svensson Offline
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Hallo Magnum,

Bitumen fällt unter die Kl. 9 / UN 3257 für erwärmte Stoffe, die in flüssigem Zustand bei oder über 100 Grad C befördert werden. Siehe 2.2.9.1.13 ADR.
Nach meinem Verständnis ist die 100 Grad C-Marke für die Beförderungszustände maßgebend. Im befüllten Zustand kein Problem, da die meisten Bitumensorten mindestens auf 140 Grad C gefahren werden müssen, um pumpfähig zu bleiben.
Im leeren / ungereinigten Zustand kommt es aber auch auf die Temperatur an. Liegt diese noch über 100 Grad C, muss die Kennzeichnung sichtbar bleiben.
Liegt sie unter 100 Grad C, muss die Kennzeichnung entfernt werden. Einerseits ist die in 2.2.9.1.13 ADR benannte Temperatur nicht mehr gegeben, andererseits sagt die SV TU 35, dass ungereinigte leere Tanks nach Ergreifen geeigneter Maßnahmen nicht mehr dem ADR unterliegen. Eine Maßnahme ist sicherlich die Temperatur unter 100 Grad abzusenken.
Es gibt übrigens ein Urteil des AG Calw aus 2006, wonach der Fahrer für das Abdecken der Kennzeichnung bei einen leeren / ungereinigten Bitumen-Tkw mit einer Temperatur über 100 Grad C verurteilt wurde.

Das BAG war eine Zeit lang recht aktiv auf diesem Gebiet.

Im Moment hat es sich scheinbar durchgesetzt bei Temperaturen über 100 Grad C zu kennzeichnen und darunter nicht. So soll es sein !


Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: Kalter Tankauflieger für heiße Ware [Re: Kalle Svensson] #16023 29.11.2012 16:37
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GG1 Offline
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Nun, die Frage, die sich mir stellt: Ist Bitumen umweltgefährdend? Wenn ja, wäre es bei unter 100 °C UN 3077.

Grüße
GG1

Re: Kalter Tankauflieger für heiße Ware [Re: GG1] #16024 29.11.2012 21:13
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Kay Schmauder Offline
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Hallo GG1,

diese Frage kann mit nein beantwortet werden, da erkaltetes Bitumen als nicht wassergefährdend (umweltgefährdent) eingestuft ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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